Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Regierungsentwurfs zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die ent­sprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b des Regierungsentwurfs zur Änderung des KiBiz zu gewähren.

Die Anerkennung gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kinder­gartenjahres 2018/19 am 31.07.2019.

 

Diese Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der angekündigten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014. Die Anzahl der anzuerkennenden Kindertagesein­richtungen hängt von der als Anlage beigefügten Höhe der avisierten Landesförderung ab.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine. Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch gab eine kurze Einführung zum Thema und leitete dann zu Frau Köhler über.

 

Frau Köhler erläuterte anschließend die Beschlussvorlage und stellte zunächst die Kriterien­auswahl für die plusKITA-Förderung vor. Diese würden es ermöglichen, Einrichtungen mit Kin­dern mit besonderem Unterstützungsbedarf zu identifizieren. Es werde daher auf klein­räumigen Sozialkriterien abgestellt. Ermittelt wurde die Anzahl der Kinder deren Elternjahres­einkommen unter 20.000 € beträgt und die Anzahl der Kinder mit Kontakten zum Fachbe­reich 51.1 -Wirt­schaftliche Jugendhilfe, Soziale Dienste. Bei Letzterem werde davon ausge­gangen, dass Fami­lien, die Zugang zu den diversen Unterstützungsangeboten suchen, wie z.B. im Bereich der Hilfe zur Erziehung oder bei Trennungs- und Scheidungsberatung, sich in einer belastenden Le­benslage befinden. Das Einkommen solle ebenfalls berücksichtigt werden, da Armut einer der Risikofaktoren in der kindlichen Entwicklung sei. Die erhobenen Daten seien stichtagsbezogen ausgewertet worden. Der voraussichtliche Zuweisungsbetrag  werde durch die ermittelte Summe der Fallpunktzahl dividiert. Der so gebildete Faktorwert, multipliziert mit der Summe der Fallpunktzahl, ergebe die Anzahl der gerundeten Pakete. Bei der Sprachförderung, so Frau Köhler weiter, werde ein ähnliches Verfahren angestrebt. Hier habe die Verwaltung die Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht deutsch ge­sprochen wird und die Anzahl der Kin­der, die an der Sprachförderung nach Delfin 4 auf der Grundlage der letzten Testungen teilnah­men, als Kriterien herausgearbeitet. Die Ermittlung der Sprachfördereinrichtungen erfolge nach dem gleichen Berechnungsverfahren wie die plusKITA-Förderung.

Frau Köhler wies darauf hin, dass diejenigen Kindertagesseinrichtungen, welche Fördermittel zur Sprachförderung erhielten, im Team eine Fachkraft vorhalten müssten, die in der Sprach­förderung besondere Kenntnisse erworben habe oder noch erwerbe. Bei der plusKITA- und der Sprachförderung müsse die zweckentsprechende Verwendung durch einen Verwen­dungsnach­weis nachgewiesen werden. Sie betonte, dass die dargestellten Kriterien mit sämtlichen Trägern im Vorfeld abgestimmt wurden; hier ein breiter Konsens erzielt wurde.

 

Frau Dyduch dankte Frau Köhler für die Darstellung.

 

Herr Bucek hinterfragte die zeitliche Differenzierung der Förderpakete für die plusKITA – und Sprachfördereinrichtungen von zwei bzw. fünf Jahre.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass in der Beschlussvorlage bewusst die Formulierung einer An­erkennung der förderberechtigten Einrichtungen in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren angestrebt werde. Jedoch schlage die Verwaltung hinsichtlich der Sprachförderung vor, diese zunächst für zwei Jahre festzulegen. Eine längerfristige Förderung auf dann insge­samt fünf Jahre werde dadurch nicht ausgeschlossen. Zunächst sollten sich nach zwei Jahren die Ein­richtungen, die Träger und der Fachbereich 51.1 über die Erfahrungen aus­tauschen und die Festlegung eines längeren Förderzeitraumes erörtern. Dies ermögliche ein gewisses Maß an Entscheidungsflexibilität, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei der nun refor­mierten Sprachförderung um eine stichtagsbezogene Bestandsaufnahme der Kin­der handele. Ziel sei jedoch, die Kinder über die gesamte Zeit in einer Kindertages­einrich­tung fördergerecht zu begleiten.

 

Frau Scharrenbach fragte an, ob die Kriterien für die plusKITA- und Sprachfördereinrich­tungen kreiseinheitlich festgelegt seien.

Ferner vertrat sie die Auffassung, dass die Wahl einer Zweijahreszeitspanne sinnvoll sei. Die Festlegung auf fünf Jahre wäre viel zu lang, um Entwicklungen und die Zusammensetzungen der Kindertageseinrichtungen absehen zu können. Grundsätzlich kritisierte sie die durch die Bündelung der Fördermittel auf Pakete hervorgerufene Schwerpunktförderung. Folglich wür­den in der Zukunft viele Einrichtungen, die ebenfalls Sprachförderung anbieten würden, kei­ne zu­sätzlichen finanziellen Zuwendungen erhalten. Hier habe es im Landesgesetzgebungs­verfahren eine Abweichung vom Grundsatz gegeben, der besagt, dass jedes Kind, welches einen Förder­bedarf hat, auch eine Förderung erfährt. Im Rahmen der Sachverständigenan­hörung sei sehr deutlich geworden, dass die alleinige alltagsintegrierte Sprachförderung nicht bei jedem Kind zum gewünschten Erfolg führen werde. Die gesetzlichen Auswirkungen werde die CDU-Fraktion aufmerksam verfolgen. Die ermittelten Kriterien seien nachvollzieh­bar; das Ergebnis überrasche nicht.

 

Herr Brüggemann ging kurz auf die vorherigen Aussagen zur Landespolitik ein. Dies sei durch­aus von Interesse, sollte grundsatzbezogen in diesem Ausschuss jedoch nicht vertieft werden.

Eine überwiegende Anzahl der Kreiskommunen habe ähnliche Eckpunkte zur Ermittlung der Fördereinrichtung gewählt. Abweichungen gäbe es hinsichtlich der detaillierten Ausformu­lierung, beispielsweise bei der Festlegung der Einkommensgrenze. 

 

Herr Dunker ergänzte die Ausführungen von Herrn Brüggemann dahingehend, dass bei der letzten Besprechung der Jugendamtsleiter im Kreis Unna deutlich geworden sei, dass die

anwesenden Kommunenvertreter auch die Kriterien des Elterneinkommens, die Anzahl der Sprachförderungen nach Delfin 4 sowie die Nichtdeutschsprachlichkeit innerhalb der Familie gewählt hätten. 

 

Frau Möller verwies darauf, dass das Änderungsgesetz, welches zum 01.08.2014 in Kraft treten wird, umfangreiche Änderungen für die Kindertageeinrichtungen mit sich bringen wer­de. Es gäbe hier tatsächlich einen Bruch zum bisherigen Sprachförderverfahren und zwar weg von der Einzeldiagnostik hin zu einer alltagsintegrierten Sprachförderung. Jede Ein­rich­tung werde die alltagsintegrierte Sprachförderung durchführen, das Personal fortbilden, die Entwicklungen be­obachten und dokumentierten, aber nur diejenige Einrichtung mit be­son­deren Bedarfen werden finanzielle Mittel erhalten. Sie gab zu bedenken, dass der Ge­setz­geber hier einen Zeitraum in der Regel von fünf Jahren anvisiert habe. Dies führe zu einer Kon­tinuitätssteigerung der päda­gogischen Arbeit. Für das qualifizierte Fachpersonal müsse Planungssicherheit geschaffen wer­den. Kurzfriste Neuausrichtungen im Bereich der Sprach­fördereinrichtungen seien auch im Hinblick auf eine hochwertige Netzwerkarbeit kontrapro­duktiv.

 

Frau Dyduch verdeutlichte, dass es sich bei dem Zweijahreszeitraum nicht um eine Frist han­dele. Den Akteuren sollte vielmehr die Möglichkeit eröffnet werden, die dann erworbenen fach­bezogenen Erfahrungen zu den neuen Ansätzen in der Sprachförderung auszutauschen und ggf. zu bewerten.

 

Frau Schaumann erklärte, dass sie die Wahl der jeweiligen Kriterien auf Ebene der Stadt Kamen für sinnvoll erachtet. Auch sie kritisierte die generelle Loslösung der individuellen Sprachförderung vom Kind hin zu soziodemographischen Faktoren. Die Gründe für eine länger­fristige Festlegung der Förderzeiträume sei nachvollziehbar, hier müsse aber auch bedacht wer­den, dass die Einrichtungen, deren Sprachförderkinder noch reinwachsen oder in einer nichtbe­rücksichtigten Einrichtung betreut werden, über einen längeren Zeitraum keine Mög­lichkeiten haben, ebenfalls in den Genuss von zusätzlichen Fördermitteln zu kommen.

 

Herr Klanke äußerte, dass er die Konzentration auf die Schwerpunkte grundsätzlich be­grüße. Eine individuelle Förderung sei inzwischen in vielen Bereichen, auch in der Elemen­tarbildung, vorgeschrieben. Dies würde auch praktiziert. Es sei daher sinnvoll, die Einrich­tungen mit heraus­ragenden besonderen Bedarfen auch gezielt zu fördern. Um gut ausge­bildetes Fachpersonal binden zu können, müsse Planungssicherung für die Einrichtungen und Träger geschaffen wer­den. Daher sei ein gewisses Maß an Kontinuität unverzichtbar. Ferner vertrat er die Auffassung, dass sich die förderbegünstigten Sozialräume in naher Zu­kunft wahrscheinlich nicht grundle­gend verändern werden.  

 

Frau Scharrenbach resümierte, dass nun politisch von der Landesregierung entschieden wor­den sei, das Sprachstandfeststellungsverfahren zu ändern. Nun würde eine Sprach­standsfeststellung im Rahmen der Erziehung ohne Stundenerhöhung des Personals stattfin­den. Obwohl bekannt sei, dass einige Einrichtungen bereits die Beobachtungsverfahren SISMEK bzw. SELDAK nutzen, führe dies zu einer Mehrbelastung der Erzieherinnen und Er­zieher. Die alltagsintegrierte Sprachförderung sei fortwährend und auch bereits vor Delfin 4 ein Bestandteil der Erziehungstätigkeit gewesen. Zielsetzung sollte sein, dass die Kinder bei Schuleintritt über das Beherrschen der deutschen Sprache eine Schulbildung erhalten kön­nen. Durch die Kon­zentration der Fördergelder auf bestimmte Einrichtungen würden die übrigen Einrichtungen aus­geschlossen. Die Zuschusshöhe für die einzelne Einrichtung be­trage 5.000,00 €. Damit könne keine Fachkraft für ein Jahr finanziert werden. Sie gab zu be­den­ken, dass sich die Mittel aus dem Bundesprojekt „Sprache und Integration“ auf ca. 19.000,00 € belaufen.

 

Frau Dyduch verwies darauf, dass der Jugendhilfeausschuss über die Verteilung der zuge­wie­senen Mittel der Stadt Kamen entscheiden müsse. Sie schätze durchaus die fachliche, intensive Diskussion in diesem Gremium, bat aber ausdrücklich darum, eng beim Thema zu bleiben.  

 

Frau Mann stellte heraus, dass die dargestellten Kriterien im fachlichen Konsens mit sämt­lichen im Stadtgebiet tätigen Einrichtungsträgern im Vorfeld abgestimmt wurden.

 

Zusätzlich ergänzte Frau Dyduch, dass diese Information für den Jugendhilfeausschuss Be­deutung habe. Bei der Trägerkonferenz am 05.06.2014 seien keine allgemeinen Belange be­sprochen worden, sondern vielmehr wurden, fachlich fundiert, die Kriterien und die Vertei-lung erörtert und Konsens erzielt.

 

Frau Möller merkte an, dass das Gesetz nun im Landtag verabschiedet worden sei und nun vor Ort umgesetzt werden müsse. Es gäbe in jeder Einrichtung Kinder mit Sprachförderbe­darf und auch Familien, die besondere Unterstützung benötigen. In den benannten Förder­einrichtungen gäbe es nur signifikant mehr Familien bzw. Kinder, die die Kriterien erfüllen. Die Förderungen würden nun sozialraumbezogen gebündelt. Es werde künftig immer Kinder­tages­ein­richtungen geben, die keine gesonderte Förderung erhalten.

 

Herr Bucek erkundigte sich, ob ein detaillierter Verwendungsnachweis von den betreffenden Kin­dertageseinrichtungen erbracht werden müsse.

 

Herr Dunker bejahte dies. Es müsse gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen zu TOP 2 gab, ließ Frau Dyduch die Beschlussvor­lage abstimmen.