Beschluss:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW getroffene Dringlich­keitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt:

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 c, d i. V. m. Abs. 5 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen vom 30.06.1997 wird der kurzfristigen Fälligung von 4 Trauerweiden im Bereich des Postparks zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Kissing erklärte, er habe die Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung der Weiden im Postpark zugestimmt, um weitere Mehrkosten für die Stadt zu verhindern.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass bei den Planungen zur Umgestaltung des Postparks die Weiden immer integriert waren. Zudem werden unnötig keine Bäume gefällt. Weiterhin sollte überlegt werden, wie man zukünftig mit Begutachtungen interner Mitarbeiter umgehen will. Bewertungen können natürlich kritisiert werden. Zusätzliche Gutachten sind aber nicht immer sinnvoll. Dieses hat zusätzlich 1.600,00 DM gekostet und unter­streicht eindeutig die Aussagen des städtischen Gärtnermeisters. Eine Beschneidung der Bäume ist auch nach dem Gutachten nicht sinnvoll.

Die Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung der Weiden ist notwendig geworden, da durch den Baufortschritt im Postpark Mehrkosten ent­standen wären. Herr Kühnapfel hatte die Dringlichkeitsentscheidung nicht unterschrieben, da er Zweifel an dem Gutachten hatte. Die baudurch­führende Firma hatte jedoch keine Möglichkeit mehr an anderer Stelle zu arbeiten, so dass mit Mehrkosten zwischen 10.000,00 DM und 20.000,00 DM zu rechnen war. Aus diesem Grund hat sich Herr Kissing dann bereit erklärt, die Dringlichkeitsentscheidung zu unterschreiben.

 

Herr Nieme machte den Vorschlag, aus Trieben der Weiden Ableger zu ziehen.

 

Herr Baudrexl bemerkte, dass dies bereits von Herrn Loos angeregt worden ist. Entsprechende Ableger werden durch die biologische Station des Kreises Unna gezogen.

 

Herr Kühnapfel schilderte, dass er keine Dringlichkeit zur Fällung der Weiden gesehen hätte. Er hielt zudem das Entstehen von Mehrkosten und der Versicherung der Verwaltung, die Bäume wären in die Postpark­planung miteinbezogen worden, für widersprüchlich. Weiterhin gab er an, dass für die Zukunft nicht grundsätzlich weiter externe Gutachten beauf­tragt werden sollen. Er ist der Auffassung, dass drei der Bäume erhalten werden konnten, wenn sie zurückgeschnitten worden wären.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass es keinen Widerspruch bei der Fällung der Weiden und der Planung, die den Erhalt der Weiden vorsah, gibt. Mehr­kosten entstehen unter anderem durch die Behinderungen bei der Fäl­lung. Der qualifizierte Sachverständige lehnte in seinem Gutachten die Beschneidung der Weiden ab. Neuanpflanzungen von Bäumen sind geplant.

 

Herr Wehner schilderte, dass ein Gutachten in der Regel mit Hilfe einer Sichtkontrolle erstellt wird. Eine Bohrung wird nur zur Gefahrenbegut­achtung durchgeführt, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

 

Herr Behrens erklärte, dass die SPD Fraktion die ermittelten Ergebnisse nicht in Frage stellt. Eine Beschneidung der Weiden führe auch immer zu Vitalitätseinbußen und ist nur im außerstädtischen Bereich sinnvoll, in dem keine Gefährdung von Menschen absehbar ist. Eine Anpflanzung von Kopfbäumen im Postpark ist nach seiner Auffassung nicht sinnvoll.

 

Herr Dr. Fricke stimmte den Ausführungen des Herrn Behrens zu. Herr Wehner hat mit jahrelanger Erfahrung eine Begutachtung vorgenommen. Die Fällung der Weiden zeigt, dass er Recht hatte.

 

Herr Kühnapfel meinte, dass das Gutachten die Weiden als verkehrs­sicher bezeichnet. Zudem sind Trauerweiden keine Auengewächse und mittlerweile aus dem Stadtgebiet verschwunden. Man sollte auch eine Neuanpflanzung von Weiden vornehmen.

 

Herr Baudrexl zitierte aus dem Gutachten wörtlich, dass die Verkehrs­sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

 

Herr Kissing wies darauf hin, dass man unterschiedlich sensibilisiert sei. Zudem begrüßte er die Stellungnahme des Herrn Loos in der Presse, in der eine Ersatzpflanzung angeregt wurde.