Sitzung: 13.03.2000 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 51/2000
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i. d. F. d. B. vom
14.07.1994):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 Ka
„von-Galen-Straße“ in der Gemarkung Kamen für den Bereich östlich der
Töddinghauser Straße, südlich der Geschwister-Scholl-Straße, westlich der
Straße „Lüner Höhe“ sowie im Süden begrenzt durch die nördlichen Grenzen der
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 5 Ka und Nr. 57 Ka gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden
Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
2.
Die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 36 Ka gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB in Verfahrenseinheit.
3.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke berichtete über die Aufstellung des BPlanes Nr. 49 Ka „von-Galen-Straße“. Das für diesen Bereich bisher gültige Planungsrecht ist nicht mehr zeitgemäß und macht deshalb die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.
Frau Dyduch erkundigte sich danach, ob der Kinderspiel- und Bolzplatz durch das neue Verfahren tangiert wird.
Herr Liedtke erklärte, dass in diesem Bereich das Planungsrecht nicht verändert wird.