Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i. d. F. d. B. vom 14.07.1994):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 Ka „von-Galen-Straße“ in der Gemarkung Kamen für den Bereich östlich der Töddinghauser Straße, südlich der Geschwister-Scholl-Straße, westlich der Straße „Lüner Höhe“ sowie im Süden begrenzt durch die nördlichen Grenzen der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 5 Ka und Nr. 57 Ka gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

2.      Die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des Bebauungs­planes Nr. 36 Ka gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB in Verfahrens­einheit.

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke berichtete über die Aufstellung des BPlanes Nr. 49 Ka „von-Galen-Straße“. Das für diesen Bereich bisher gültige Planungsrecht ist nicht mehr zeitgemäß und macht deshalb die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Frau Dyduch erkundigte sich danach, ob der Kinderspiel- und Bolzplatz durch das neue Verfahren tangiert wird.

 

Herr Liedtke erklärte, dass in diesem Bereich das Planungsrecht nicht verändert wird.