Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i. d. F. d. B. vom 14.07.1994):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 Ka „Schattweg“ in der Gemarkung Kamen für den Bereich östlich der Unnaer Straße (B 233), nördlich des Schattweges (neu), westlich der verkehrlichen Verbindung zwischen dem neuen und dem alten Schattweg sowie im Norden begrenzt durch die südliche Grenze des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 Ka gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

2.      Die Aufhebung eines Teiles des Geltungsbereiches des Bebau­ungsplanes Nr. 16 Ka „Kamen Karree“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB in Verfahrenseinheit.

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis:       bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen

 

 


Herr Liedtke berichtete über die Aufstellung des BPlanes Nr. 67 Ka „Schattweg“.

 

Herr Kühnapfel erkundigte sich nach der Größe des Bereichs, das im Landschaftsschutzgebiet liegt.

 

Herr Liedtke bemerkte, dass der größte Teil der Fläche im Landschafts­schutzgebiet liegt.

 

Herr Kühnapfel fragte nach, ob schon Gespräche mit dem Kreis Unna geführt wurden.

 

Herr Liedtke bemerkte, dass das übliche formelle Verfahren durchgeführt wird. Zur Zeit wird auf die Stellungnahme des Kreises Unna gewartet.

 

Herr Behrens erkundigte sich, ob es zu Änderungen im Landschaftsplan kommt.

 

Herr Liedtke erklärte, dass dies möglich ist.

 

Herr Kissing schilderte, dass der Landschaftsplan auch nicht parzellen­scharf aufgestellt wurde.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass die Fläche nicht nur temporär geschützt ist. Flächen im Landschaftsschutzgebiet sollten weiterhin geschützt bleiben.

 

Herr Behrens wies auf die geringe ökologische Qualität dieser Fläche hin, da hier eine Insellage vorliegt und Burger King, der Kamener Autohof und das Kamen Karree in unmittelbaren Nähe sind.