Sitzung: 13.03.2000 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 42/2000
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung
der Stadt Kamen über die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) für einen Bereich östlich der
Lindenallee/Heidestraße im Ortsteil Kamen-Methler (die Grenzen des Satzungsbereiches
sind in dem anliegenden Plan dargestellt) und nach Prüfung und Abwägung über
die gem. § 34 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB geäußerten
Anregungen und Bedenken entsprechend der jeweils beigefügten Stellungnahme der
Verwaltung.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Herr Liedtke berichtete über den geplanten Satzungsbeschluss. Das formelle Verfahren zur Aufstellung der Satzung ist nach den zu treffenden Beschlüssen im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat nahezu abgeschlossen.
Herr Kühnapfel berichtete, dass die Eingriffsregelung von seiner
Fraktion anders gesehen und bewertet wird. Die Satzung sieht vor, dass in den
Gärten eine Initialsaat ausgesät werden muss und die Gärten als Ausgleichsfläche
mit einem Biotopwert von 0,7 angerechnet werden. Die vorgeschriebenen
standortgerechten Gräser, die angepflanzt werden sollen, sind seiner Meinung
nach zu unbestimmt, da sich unter dieser Bezeichnung alles fassen lässt.
Sinnvoller wäre die Schaffung einer vernünftigen Ausgleichsfläche.
Herr Behrens bemerkte, dass in die Landschaft möglichst schonend
eingegriffen werden soll. Die ökologische Aufwertung im Zuge der Bilanzierung
wird mit verwaltungsinternen Vorgaben erarbeitet. Die Verwaltung habe hier eine
beratende Funktion.
Herr Nieme betonte, man sollte keine Vorschriften und Auflagen
erlassen, die nur schwer zu kontrollieren sind. Die Schaffung einer
Ersatzfläche ist auch schon aus dem Grund besser, als dass die Bauherren ihre
Gärten sowieso nach eigenen Vorstellungen gestalten.
Herr Kissing äußerte mit Ausnahme der Biotopwerte grundsätzlich
keine Bedenken gegen die Satzungsaufstellung.
Herr Liedtke berichtete, dass bisher das Bewertungsschema des
Kreises Unna immer erfolgreich angewendet wurde. Die Übertragung dieses Schemas
auf einen Satzungsbereich ist jedoch schwierig. Die Auflagen für die Gärten der
Bauherren können jedoch überprüft werden.
Herr Kühnapfel regte an, Ausgleichflächen schon vor Baubeginn zu
schaffen. Weiterhin fragte er nach, ob der Begriff Initialsaat aus dem
Bewertungsschema des Kreises Unna stammt und regte die Ersetzung des Begriffs
in „extensiv genutzte Blumenwiese“ an.
Herr Dr. Fricke stimmte den Ausführungen des Herrn Liedtke zu.
Die Auflagen für die Gärten sind seiner Meinung nach in Ordnung, da auch die
Umgebung und die Nachbarschaft auf die Gestaltung der Gärten Einfluss nimmt.
Herr Liedtke erläuterte, dass die Schaffung einer
Ausgleichsfläche im voraus möglich wäre. Jedoch ist die Finanzierung schwierig.
Zudem ist ungewiss, wer überhaupt baut. Es besteht für diesen Fall keine
rechtliche Möglichkeit, die Kosten umzulegen, da die Verursacher für die Ausgleichspflanzungen
im Vorfeld nicht bestimmt werden können.
Herr Liedtke bemerkte, dass der Begriff Initialsaat eine Kreation der
Stadt Kamen ist.
Herr Kühnapfel schlug vor, den entsprechenden Begriff aus der
Liste des Kreises Unna zu nehmen.