Sitzung: 11.03.2014 Wirtschaftsausschuss
Frau Peppmeier berichtete über die
wesentlichen Änderungen im neuen Ladenöffnungsgesetz.
Verkaufsoffene
Sonntage seien nunmehr nur noch aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zulässig.
Ferner
führte Frau Peppmeier aus, dass vor Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe
der Tage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
und Kirchen, die jeweilige Industrie – und Handelskammer und die
Handwerkskammer anzuhören seien.
Diese
Anhörungen laufen zur Zeit und die Ergebnisse würden bis zur Ratssitzung
vorliegen.
Bisher fehlten
noch Rückmeldungen von 2 Kirchengemeinden und der ver.di Bezirk Unna/Hamm.
Desweiteren
berichtete Frau Peppmeier, dass es in diesem Jahr 2 verkaufsoffene Sonntage im
gesamten Stadtgebiet geben würde. Das Kamen Karree habe sich an diese Termine
angeschlossen.
Auf Antrag
der KIG und der Geschäftsleute des Kamen Karree sollen folgende verkaufsoffene
Sonntage festgesetzt werden:
27.04.2014
anlässlich des Frühlingsmarktes
31.08.2014
anlässlich des Hansemarktes.
Herr Heidenreich bedankte sich für die Ausführungen
und erläuterte, dass das Presbyterium der ev. Kirche erst am 17.03.14 tagen
würde und dass es deshalb seitens der ev. Kirche bisher noch keine Rückmeldung
gab. Er betonte, dass die betroffenen Institutionen aufgrund der neuen
Rechtslage bereits selbstverpflichtend durchgeführt worden seien.
Herr Grosch sprach sich gegen verkaufsoffene
Sonntage aus. Er bemängelte, dass sich die Einzelhändler im Kamen Karree nicht
unmittelbar an den Aktivitäten des Frühlingsmarktes und des Hansemarktes
beteiligen.
Herr Wiedemann ergänzte, dass er dort keine
Probleme sehen würde, da die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von drei auf
zwei reduziert worden solle.
Herr Ebbinghaus ergänzte, dass die Anzahl
der verkaufsoffenen Sonntage auf vier im Jahr begrenzt sei und die Stadt Kamen
nur zwei nutzen würde.