Frau Peppmeier berichtete über die wesentlichen Änderungen im neuen Ladenöffnungsgesetz.

Verkaufsoffene Sonntage seien nunmehr nur noch aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zulässig.

Ferner führte Frau Peppmeier aus, dass vor Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie – und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören seien.

Diese Anhörungen laufen zur Zeit und die Ergebnisse würden bis zur Ratssitzung vorliegen.

Bisher fehlten noch Rückmeldungen von 2 Kirchengemeinden und der ver.di Bezirk Unna/Hamm.

Desweiteren berichtete Frau Peppmeier, dass es in diesem Jahr 2 verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet geben würde. Das Kamen Karree habe sich an diese Termine ange­schlossen.

Auf Antrag der KIG und der Geschäftsleute des Kamen Karree sollen folgende verkaufsoffene Sonntage festgesetzt werden:

27.04.2014 anlässlich des Frühlingsmarktes

31.08.2014 anlässlich des Hansemarktes.

 

Herr Heidenreich bedankte sich für die Ausführungen und erläuterte, dass das Presbyterium der ev. Kirche erst am 17.03.14 tagen würde und dass es deshalb seitens der ev. Kirche bisher noch keine Rückmeldung gab. Er betonte, dass die betroffenen Institutionen aufgrund der neuen Rechtslage bereits selbstverpflichtend durchgeführt worden seien.

 

Herr Grosch sprach sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus. Er bemängelte, dass sich die Einzelhändler im Kamen Karree nicht unmittelbar an den Aktivitäten des Frühlingsmarktes und des Hansemarktes beteiligen.

 

Herr Wiedemann ergänzte, dass er dort keine Probleme sehen würde, da die Anzahl der ver­kaufsoffenen Sonntage von drei auf zwei reduziert worden solle.

 

Herr Ebbinghaus ergänzte, dass die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf vier im Jahr be­grenzt sei und die Stadt Kamen nur zwei nutzen würde.