Sitzung: 23.03.2000 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 51/2000
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW:
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 Ka
„von-Galen-Straße“ in der Gemarkung Kamen für den Bereich östlich der
Töddinghauser Straße, südlich der Geschwister-Scholl-Straße, westlich der
Straße „Lüner Höhe“ sowie im Süden begrenzt durch die nördlichen Grenzen der
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 5 Ka und Nr. 57 Ka gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden
Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
2.
Die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 36 Ka gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB in
Verfahrenseinheit.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Schneider wies auf die vorhandene Brombeerhecke hin und bat um deren Beachtung.