Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 Ka „Schattweg“ in der Gemarkung Kamen für den Bereich östlich der Unnaer Straße (B 233), nördlich des Schattweges (neu), westlich der verkehrlichen Verbindung zwischen dem neuen und dem alten Schattweg sowie im Norden begrenzt durch die südliche Grenze des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 Ka gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

2.      Die Aufhebung eines Teiles des Geltungsbereiches des Bebauungs­planes Nr. 16 Ka „Kamen Karree“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB in Verfahrenseinheit.

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen