Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung.

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Die Stellungnahme ist der Staatskanzlei NRW zuzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen

 

Herr Liedtke wies auf die umfassende Beschlussvorlage hin, die inhaltlich in wesentlichen Punkten mit den Städten und Gemeinden im Kreis Unna abgestimmt worden sei. In den anderen Städten und Gemeinden seien die Vorlagen in den Grundintentionen identisch.

 

Frau Schaumann merkte an, dass die Vorranggebiete für die Windenergienutzung kritisch zu sehen seien, da sie sich mit dem Artenschutz überschneiden würden.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich hocherfreut über die umfängliche und fachlich fundierte Beschlussvorlage. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde dieser Beschlussvorlage auch zustimmen. Allerdings habe er noch Anmerkungen zu einigen Punkten.

Zum Punkt Klimaschutzziel führte Herr Kühnapfel aus, dass das Klimagesetz mit seiner Zielsetzung noch nicht vorliege. Daher müsse nochmal ein verkürztes Beteiligungsverfahren für die Kommunen nachgeschoben werden, wenn die Schutzziele geklärt seien. 

In Bezug auf den Punkt „Siedlungsraum“ gebe es viele Schwachpunkte, weil keine verbindlichen, landesweit gültigen Ziele von dem Auftraggeber des Landesentwicklungsplanes formuliert worden seien.

Die Kritik an der Rücknahme von Siedlungsflächenreserven werde durch die Fraktion nicht so dramatisch gesehen. Es sei sinnvoll, wenn Flächen lange nicht gebraucht worden seien oder nicht vermarktbar seien, auf diese zu verzichten. In Kamen seien auch nicht viele Flächen hiervon betroffen.

Bezüglich des „5-ha-Zieles“ stimme Herr Kühnapfel mit der Einschätzung der Verwaltung überein, dass es sich bei der Festlegung dieser Größe um eine beliebige Zahl handele. Eine solide Begründung müsse erfolgen. Grundsätzlich sei jedoch die Festlegung einer solchen Zahl aufgrund der schrumpfenden Bevölkerung sinnvoll.

Das Ziel, mit den bestehenden Siedlungen nicht so nahe an Gewerbegebiete heranzurücken, werde als sehr wichtig angesehen. Nur so könne man eine Bauzersiedelung in der Außenbereichslandschaft eindämmen bzw. reduzieren. Ein ähnlicher Fall entstehe zurzeit im Hemsack, wo ein Wohnbaugebiet in direkter Nähe zu einem Gewerbegebiet entwickelt werde. Sicherlich werde es dort emissionsschutzrechtliche Probleme geben, jedoch solle an dem grundsätzlichen Ziel, kompakt an Siedlungsräume angrenzend zu bauen, festgehalten werden.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass es sich bei dem Bereich Hemsack um eine völlig andere Konstellation handele. Die Vorlage betreffe völlig neue Flächen, die entwickelt würden und nicht solche, wie im Hemsack. Das Thema Siedlungsflächenrücknahme sei aus seiner Sicht ein durchaus wichtiges Thema, was Kamen jedoch nicht sehr betreffe. Insbesondere verwies er auf die Planungshoheit der Kommunen. Hierbei handele es sich um ein sensibles Gut, insbesondere für Stadtplaner. Allerdings sei bereits angekündigt worden, in diesem Ausschuss über das Thema Siedlungsflächenrücknahme im Zusammenhang mit der Wohnflächenentwicklung und dem Handlungskonzept Wohnen in Kamen zu sprechen.

 

Frau Scharrenbach stellte für die CDU-Fraktion fest, dass sie dieser Vorlage, allerdings mit einigen Einschränkungen, so wie sie Herr Kühnapfel bereits ausgeführt habe, zustimmen werde. Die Analyse gehe davon aus, dass in einzelnen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen die Bevölkerung um mehr als 10 % abnehmen werde und man deshalb auch landesplanerisch aktiv werden müsse. Dieses werde insbesondere für den Kreis Unna und auch für die Stadt Kamen gelten. Deutlich nachteilig bei diesem Landesentwicklungsplanentwurf von Seiten der Landesregierung sei, dass hier mit der Ankündigung einer Methode einer landeseinheitlichen Siedlungsflächenbedarfsanalyse gearbeitet werde, diese Methode aber gar nicht fest stehe und infolge dessen Städte, so wie Kamen, überhaupt nicht wissen, was auf sie zukomme. Die Verwaltung habe allerdings in ihrer Stellungnahme geschrieben, dass es derzeit keine landeseinheitliche Methode zur Ermittlung der Bedarfe gebe. Der Regionalverband Ruhr habe als einzige Regionalplanungsbehörde ein Siedlungsflächenmonitoring, an dem auch die Stadt Kamen angeschlossen sei, welches regelmäßig fortgeschrieben werde. Dem Grunde nach hätte sich aus einer Darstellung der Ergebnisse dieses Siedlungsflächenmonitorings schon sehr konkret ergeben, dass die Entwicklung der Gewerbefläche Barenbräuker als nicht realistisch betrachtet werde. Insofern käme eine solche Fläche für einen potentiellen Flächentausch in Frage. Insgesamt werde deutlich, dass der neue Landesentwicklungsplan künftig mehr auf Bedarfe abstellen wolle. Die zentrale Frage, wer am Ende diese Bedarfe definiere, sei noch völlig ungeklärt. Bezüglich der Wohnbauflächen werde man in diesem Planungsausschuss schneller eine Einigung erzielen als bei Gewerbeflächen. Aus Sicht der CDU-Fraktion bestehe bei den Gewerbeflächen ein deutliches Aufholpotential. Einige Kommunen im Kreis Unna würden noch zügig in diesem Jahr versuchen, neue Industrie- und Gewerbegebiete auszuweisen, weil sie befürchten würden, dass sie durch diesen Landesentwicklungsplan in ihrem Handlungsmöglichkeiten deutlich beschränkt werden würden. Deshalb mache es Sinn, dass sich dieser Planungsausschuss sehr dezidiert mit Gewerbe, Gewerbeflächenentwicklung und Reaktivierung auseinander setze.

Was das implizierte 5-ha-Ziel angehe, so lehne die CDU-Fraktion die Formulierung aus der Stellungnahme ab. Die CDU-Fraktion halte diese Regelung vor dem Hintergrund, dass Flächen nicht frei verfügbar und nicht vermehrbar seien,  für sinnvoll. Die langfristige Forderung von Rot-Grün, zu einem Netto-Null-Verbrauch zu kommen, sei eher unrealistisch. Daher werde diese Forderung abgelehnt.

Die CDU-Fraktion hätte es begrüßt, wenn die Verwaltung im Bereich Siedlungsraumentwicklung ausdrücklich nochmal aufgenommen hätte, dass auch Fördermittel zur Brachflächenreaktivierung, gerade im gewerblichen Bereich, zur Verfügung gestellt würden. Ihre Fraktion habe bereits mehrfach aufgerufen, dass die Vermarktung leer stehender Gewerbeflächen in Kamen intensiver begleitet werden müsse, da dort enorme Flächenpotentiale einfach brach liegen würden. Die Formulierung der Verwaltung, dass man die Aufnahme des Klimaschutzplanes in den LEP-Entwurf ablehne, halte die CDU-Fraktion aus ihrer Sicht für richtig, weil einerseits der Klimaschutzplan gar nicht konkret vorliege und andererseits über das Klimaschutzgesetz in Anwendung des künftigen Klimaschutzplanes die Kommunen in erheblicher Weise gebunden würden in ihrer grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmung.

Zusammenfassend erklärte sie, dass die CDU-Fraktion den Punkt der Stellungnahme bezüglich der ablehnenden Haltung zur Zielformulierung 6.1 -10 „Flächensparende Siedlungsentwicklung“ bezogen auf das implizierte 5 ha Ziel ablehne. Diese Regelung werde von der CDU entgegen der Stellungnahme der Verwaltung als sinnvoll erachtet. Trotzdem werde dieser Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt werden, weil sie in weiten Teilen den richtigen Weg weise.