Betreff
Übernahme der Trägeranteile für die Kindertageseinrichtungen des Evangelischen
Kirchenkreises Unna in Kamen
Vorlage
020/2025
Art
Beschlussvorlage_alt

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Kamen beschlie�die freiwillige �rnahme des in �6 Abs. 2 Nr. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) festgelegten vollen Tr�ranteils in H� von 10,3 % des Ev. Kindergartenwerks, r�wirkend ab dem 01. August 2024 bis zum 31. Juli 2027.

Gleichzeitig wird die �rnahme eines Einmalzuschusses f�das Ev. Kindergartenwerk f�das Kita-Jahr 2024/25 in H� von 10.124 �eschlossen.


Sachverhalt und Begr�ung (einschl. finanzielle M�ichkeit der Verwirklichung):

Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgt durch eine Kombination aus �entlichen Mitteln und Eigenanteilen der Tr�r. Die Hauptfinanzierungsquelle ist die �entliche F�erung, die sich aus Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzt.

Bis zum Jahr 2008 erfolgte die Finanzierung auf Grundlage des Gesetzes �r Tageseinrichtungen f�Kinder (GTK). Die Finanzierung basierte auf einem System der Einzelkostenabrechnung, bei dem sowohl Personal- als auch Sachkosten detailliert nachgewiesen und erstattet wurden. Dies bot den Tr�rn eine hohe Planungssicherheit, da tats�liche Kosten refinanziert wurden.

Mit der Einf�ung des KiBiz im Jahr 2008 wurde die Finanzierung grundlegend reformiert. Statt einer individuellen Kostenabrechnung wurde ein pauschaliertes System eingef�t, das sich an sogenannten Kindpauschalen orientiert. Die in �3 KiBiz geregelten Kindpauschalen stellen eine zentrale Finanzierungsgrundlage dar, welche pro betreutem Kind und abh�ig vom Betreuungsumfang (25, 35 oder 45 Stunden) gew�t werden. Die Pauschalisierung f�te somit dazu, dass steigende Kosten, insbesondere f�Personal und Sachmittel, nicht mehr im vollen Umfang ausgeglichen wurden. Die in �6 KiBiz festgelegte kommunale Mitfinanzierung sowie die in �8 KiBiz geregelten Landeszusch�e ber�sichtigen Kostensteigerungen nur unzureichend.

Nach �6 Abs. 1 KiBiz m�en die Tr�r eigene Anteile an den laufenden Kosten auf der Grundlage der Kindpauschalen, Mieten und ggfs. den anderen Zuschl�n aufbringen, die sogenannten Tr�ranteile.

Staffelung der Tr�ranteile

Kirchen oder Religionsgemeinschaften des �entlichen Rechts

10,3 %

Anerkannter Tr�r der freien Jugendhilfe nach � Abs. 1 KiBiz (andere freie Tr�rschaft)

7,8 %

Elterninitiativen

3,4 %

Kommunen

12,5 %

Der Tr�ranteil von Kirchen oder Religionsgemeinschaften des �entlichen Rechts betragen derzeit 10,3 %. Die unterschiedliche H� der Tr�ranteile ber�sichtigt die unterschiedliche finanzielle Leistungskraft, es wird durch die getroffene Staffelung der Tr�rgruppen eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorgenommen. In Bezug auf die kirchlichen Tr�r wird diese Ungleichbehandlung als sachlich gerechtfertigt angenommen, da diese unter anderem h�ig �r zus�liche Finanzierungsquellen, wie Kirchensteuer oder Spenden, verf�n.

Insbesondere kirchliche Tr�r stehen durch den hohen Tr�ranteil vor einer erheblichen finanziellen Herausforderung, da diese unter anderem steigende Tarifl�e tragen m�en, ohne dass die Pauschalen in angemessener Weise angepasst werden. Zwar sieht �7 Abs. 3 KiBiz vor, dass Tariferh�ngen Ber�sichtigung finden, in der Praxis geschieht dies jedoch nicht in vollem Umfang. Neben der unzureichenden �entlichen F�erung werden die kirchlichen Tr�r mit sinkenden Einnahmen, insbesondere mit r�l�igen Kirchensteuereinnahmen, konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Kindergartenwerk des Ev. Kirchenkreise Unna im Juli 2024 an die St�e Bergkamen, Kamen, Unna sowie den Kreis Unna (f�die Gemeinden Holzwickede, Fr�enberg und B�n/Kirchenkreis Hamm) gewandt. Das Kindergartenwerk befindet sich in einem umfassenden Konsolidierungsprozess um Kosten zu senken. Dennoch ist das Kindergartenwerk in absehbarer Zeit nicht in der Lage, die Finanzierung der bestehenden Einrichtungsstruktur ohne weitere finanzielle Unterst�ung zu gew�leisten. �/span>

Das Kindergartenwerk ist Tr�r von f� Kindertageseinrichtungen in Kamen:

Kita

Anschrift

Ortsteil

Ev. Kindertageseinrichtung Gemeinsam unterm Regenbogen

Pr�tingstr. 15

Heeren

Ev. Kindertageseinrichtung Otto-Prein-Str.

Otto-Prein-Str. 17a

Methler

Ev. Kindertageseinrichtung K�rstr.

K�rstr. 36

Mitte

Ev. Kindertageseinrichtung Henri-David-Str.

Henri-David-Str. 26

Mitte

Ev. Kindertageseinrichtung Unter dem Regenbogen

Fliednerstr. 3

S�amen


Die �lichen Jugend�er k�en bei der F�erung der Tr�r von Einrichtungen dar�r hinaus f�ern, m�en jedoch auf eine Beteiligung des Landes an den Kosten verzichten. Die Stadt Kamen leistet bereits freiwillige Zusch�e an die Tr�r von Kindertageseinrichtungen. Grundlage dieser Zahlungen sind entsprechende Ratsbeschl�e und mit den Tr�rn geschlossene Vertr�.

Um die weiterhin bestehende finanzielle Belastung des Ev. Kirchenwerks abzumildern und der Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz nachzukommen, haben sich daher die St�e Bergkamen, Kamen, Unna sowie der Kreis Unna (f�die Gemeinden Holzwickede, Fr�enberg und B�n/Kirchenkreis Hamm) gleichlautend auf die freiwillige �rnahme des festgelegten vollen Tr�ranteils in H� von 10,3 % r�wirkend ab dem 01. August 2024 bis zum 31. Juli 2027 geeinigt. Der generelle Vorbehalt der weiter angek�igten, aber noch nicht erfolgten Kibiz-Revision bleibt bestehen.

Finanzielle Auswirkungen

Die �rnahme des vollen Tr�ranteils hat f�das Kindergartenjahr 2024/25 folgende finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage 1 zur BV

 

Kindergartenjahr 2025/26:

Da f�das Kindergartenjahr 2025/26 noch keine genauen Kinderzahlen vorliegen, wird, unter Annahme einer gleichbleibenden Fortschreibungsrate von 9,49 % und bei gleicher Belegung, ein Gesamtbetrag in H� von 488.262,00 �(freiwillige �rnahme Tr�ranteil 10,3 %) prognostiziert.

Kindergartenjahr 2026/27:

F�das Kindergartenjahr 2026/27 kann noch keine zuverl�ige Berechnung erfolgen, da weder eine Fortschreibungsrate noch Kinderzahlen bekannt sind.

Freiwillige �rnahme des Einmalzuschusses

Gleichzeitig wird zum Ausgleich des Defizits f�das laufende Kindergartenjahr 2024/25 die Zahlung eines Einmalzuschuss von jeder beteiligten Kommune bzw. des Kreises beabsichtigt. Dieser Einmalzuschuss basiert auf den Vollkosten des Kindergartenwerks f�die Bewirtschaftung der Einrichtungen des nach Haushaltsplan festgestellten Defizits zum 31.07.2025. Eine Spitzabrechnung der Mittel f�den Defizit-Ausgleich erfolgt mit dem Verwendungsnachweis f� das Kindergartenjahr 2024/25. F�die Stadt Kamen bel�t sich der Einmalzuschuss auf maximal 10.124,00 �span style='color:red'>

Die zus�lich ben�gten Mittel zur �rnahme der Tr�ranteile werden aus dem Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) auf Grund �4 KiBiz zur Verf�ng gestellt.

Die weitere Entwicklung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung wird den st�ischen Haushalt in Zukunft vor weitere Herausforderungen stellen. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs wird dies ohne zus�liche Bundes- oder Landesmittel trotz gro� Bem�ngen zu einer dauerhaften finanziellen Belastung der Kommunen. Bisher sind, auf Grund der guten finanziellen Unterst�ung der Stadt Kamen, keine Gruppenschlie�gen in Kamen vorgesehen. Gerade im Hinblick auf die tiefe Verankerung der Kindertageseinrichtungen in den Sozialr�en und der damit verbundenen Unterst�ung, Erg�ung der Betreuung, Erziehung und Bildung innerhalb der Familie zielt diese Entscheidung auf die Umsetzung des st�ischen Pr�ntionskonzeptes ab.