Kirchenkreises Unna in Kamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschlie�die
freiwillige �rnahme des in �6 Abs. 2 Nr. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
festgelegten vollen Tr�ranteils in H� von 10,3 % des Ev. Kindergartenwerks,
r�wirkend ab dem 01. August 2024 bis zum 31. Juli 2027.
Gleichzeitig wird die �rnahme eines
Einmalzuschusses f�das Ev. Kindergartenwerk f�das Kita-Jahr 2024/25 in H�
von 10.124 �eschlossen.
Sachverhalt und Begr�ung (einschl. finanzielle M�ichkeit der Verwirklichung):
Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen
erfolgt durch eine Kombination aus �entlichen Mitteln und Eigenanteilen der
Tr�r. Die Hauptfinanzierungsquelle ist die �entliche F�erung, die sich
aus Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzt.
Bis zum Jahr 2008 erfolgte die Finanzierung auf Grundlage des Gesetzes
�r Tageseinrichtungen f�Kinder (GTK). Die Finanzierung basierte auf einem
System der Einzelkostenabrechnung, bei dem sowohl Personal- als auch Sachkosten
detailliert nachgewiesen und erstattet wurden. Dies bot den Tr�rn eine hohe
Planungssicherheit, da tats�liche Kosten refinanziert wurden.
Mit der Einf�ung des KiBiz im Jahr 2008 wurde die Finanzierung
grundlegend reformiert. Statt einer individuellen Kostenabrechnung wurde ein
pauschaliertes System eingef�t, das sich an sogenannten Kindpauschalen
orientiert. Die in �3 KiBiz geregelten Kindpauschalen stellen eine zentrale
Finanzierungsgrundlage dar, welche pro betreutem Kind und abh�ig vom
Betreuungsumfang (25, 35 oder 45 Stunden) gew�t werden. Die Pauschalisierung
f�te somit dazu, dass steigende Kosten, insbesondere f�Personal und
Sachmittel, nicht mehr im vollen Umfang ausgeglichen wurden. Die in �6 KiBiz
festgelegte kommunale Mitfinanzierung sowie die in �8 KiBiz geregelten
Landeszusch�e ber�sichtigen Kostensteigerungen nur unzureichend.
Nach �6 Abs. 1 KiBiz m�en die Tr�r eigene Anteile an den laufenden
Kosten auf der Grundlage der Kindpauschalen, Mieten und ggfs. den anderen Zuschl�n
aufbringen, die sogenannten Tr�ranteile.
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Staffelung
der Tr�ranteile |
|
|
Kirchen oder Religionsgemeinschaften des �entlichen Rechts |
10,3 % |
|
Anerkannter Tr�r der freien Jugendhilfe nach � Abs. 1 KiBiz
(andere freie Tr�rschaft) |
7,8 % |
|
Elterninitiativen |
3,4 % |
|
Kommunen |
12,5 % |
Der Tr�ranteil von Kirchen oder Religionsgemeinschaften des
�entlichen Rechts betragen derzeit 10,3 %. Die unterschiedliche H� der
Tr�ranteile ber�sichtigt die unterschiedliche finanzielle Leistungskraft,
es wird durch die getroffene Staffelung der Tr�rgruppen eine sachlich
gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorgenommen. In Bezug auf die kirchlichen
Tr�r wird diese Ungleichbehandlung als sachlich gerechtfertigt angenommen, da
diese unter anderem h�ig �r zus�liche Finanzierungsquellen, wie
Kirchensteuer oder Spenden, verf�n.
Insbesondere kirchliche Tr�r stehen durch den hohen Tr�ranteil vor
einer erheblichen finanziellen Herausforderung, da diese unter anderem
steigende Tarifl�e tragen m�en, ohne dass die Pauschalen in angemessener
Weise angepasst werden. Zwar sieht �7 Abs. 3 KiBiz vor, dass Tariferh�ngen
Ber�sichtigung finden, in der Praxis geschieht dies jedoch nicht in vollem
Umfang. Neben der unzureichenden �entlichen F�erung werden die kirchlichen
Tr�r mit sinkenden Einnahmen, insbesondere mit r�l�igen
Kirchensteuereinnahmen, konfrontiert.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Kindergartenwerk des Ev.
Kirchenkreise Unna im Juli 2024 an die St�e Bergkamen, Kamen, Unna sowie den
Kreis Unna (f�die Gemeinden Holzwickede, Fr�enberg und B�n/Kirchenkreis
Hamm) gewandt. Das Kindergartenwerk befindet sich in einem umfassenden
Konsolidierungsprozess um Kosten zu senken. Dennoch ist das Kindergartenwerk in
absehbarer Zeit nicht in der Lage, die Finanzierung der bestehenden
Einrichtungsstruktur ohne weitere finanzielle Unterst�ung zu gew�leisten. �/span>
Das Kindergartenwerk ist Tr�r von f� Kindertageseinrichtungen in
Kamen:
|
Kita |
Anschrift |
Ortsteil |
|
Ev. Kindertageseinrichtung Gemeinsam
unterm Regenbogen |
Pr�tingstr. 15 |
Heeren |
|
Ev. Kindertageseinrichtung
Otto-Prein-Str. |
Otto-Prein-Str. 17a |
Methler |
|
Ev. Kindertageseinrichtung K�rstr. |
K�rstr. 36 |
Mitte |
|
Ev. Kindertageseinrichtung
Henri-David-Str. |
Henri-David-Str. 26 |
Mitte |
|
Ev. Kindertageseinrichtung Unter dem
Regenbogen |
Fliednerstr. 3 |
S�amen |
Die �lichen Jugend�er k�en bei der F�erung der Tr�r von
Einrichtungen dar�r hinaus f�ern, m�en jedoch auf eine Beteiligung des
Landes an den Kosten verzichten. Die Stadt Kamen leistet bereits freiwillige
Zusch�e an die Tr�r von Kindertageseinrichtungen. Grundlage dieser
Zahlungen sind entsprechende Ratsbeschl�e und mit den Tr�rn geschlossene
Vertr�.
Um die weiterhin bestehende finanzielle Belastung des Ev. Kirchenwerks
abzumildern und der Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz nachzukommen, haben sich daher die St�e
Bergkamen, Kamen, Unna sowie der Kreis Unna (f�die Gemeinden Holzwickede,
Fr�enberg und B�n/Kirchenkreis Hamm) gleichlautend auf die freiwillige
�rnahme des festgelegten vollen Tr�ranteils in H� von 10,3 % r�wirkend
ab dem 01. August 2024 bis zum 31. Juli 2027 geeinigt. Der generelle Vorbehalt
der weiter angek�igten, aber noch nicht erfolgten Kibiz-Revision bleibt
bestehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die �rnahme des vollen Tr�ranteils hat f�das Kindergartenjahr
2024/25 folgende finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlage 1 zur BV
Kindergartenjahr 2025/26:
Da f�das Kindergartenjahr 2025/26 noch keine genauen Kinderzahlen
vorliegen, wird, unter Annahme einer gleichbleibenden Fortschreibungsrate von
9,49 % und bei gleicher Belegung, ein Gesamtbetrag in H� von 488.262,00 �(freiwillige �rnahme Tr�ranteil 10,3 %) prognostiziert.
Kindergartenjahr 2026/27:
F�das Kindergartenjahr 2026/27 kann noch keine zuverl�ige Berechnung
erfolgen, da weder eine Fortschreibungsrate noch Kinderzahlen bekannt sind.
Freiwillige �rnahme des Einmalzuschusses
Gleichzeitig wird zum Ausgleich des Defizits f�das laufende
Kindergartenjahr 2024/25 die Zahlung eines Einmalzuschuss von jeder beteiligten
Kommune bzw. des Kreises beabsichtigt. Dieser Einmalzuschuss basiert auf den
Vollkosten des Kindergartenwerks f�die Bewirtschaftung der Einrichtungen des
nach Haushaltsplan festgestellten Defizits zum 31.07.2025. Eine Spitzabrechnung
der Mittel f�den Defizit-Ausgleich erfolgt mit dem Verwendungsnachweis f�
das Kindergartenjahr 2024/25. F�die Stadt Kamen bel�t sich der
Einmalzuschuss auf maximal 10.124,00 �span style='color:red'>
Die zus�lich ben�gten Mittel zur �rnahme der Tr�ranteile werden
aus dem Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) auf Grund �4 KiBiz zur
Verf�ng gestellt.
Die weitere Entwicklung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung wird
den st�ischen Haushalt in Zukunft vor weitere Herausforderungen stellen. Zur
Sicherstellung des Rechtsanspruchs wird dies ohne zus�liche Bundes- oder
Landesmittel trotz gro� Bem�ngen zu einer dauerhaften finanziellen
Belastung der Kommunen. Bisher sind, auf Grund der guten finanziellen
Unterst�ung der Stadt Kamen, keine Gruppenschlie�gen in Kamen vorgesehen.
Gerade im Hinblick auf die tiefe Verankerung der Kindertageseinrichtungen in
den Sozialr�en und der damit verbundenen Unterst�ung, Erg�ung der
Betreuung, Erziehung und Bildung innerhalb der Familie zielt diese Entscheidung
auf die Umsetzung des st�ischen Pr�ntionskonzeptes ab.
