Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die
finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2023/2024
gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben im KiBiz wird durch die örtliche Jugendhilfeplanung entschieden,
welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen
angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum 15.03.2023 zu
beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.
Bedingt durch die in §
41 Abs. 1 KiBiz verankerte Planungsgarantie können die tatsächlichen Zuschüsse
bei einigen Kitas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der
zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den
Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.
Platzzahlangebot
und Ausbauplanung
Südkamen
Das Deutsche Rote Kreuz
hat im Kindergartenjahr 2021/2022 die freigezogene Modulanlage an der
Südkamener Straße mit 1,5 Gruppen in Betrieb genommen (Kita „Abenteuerland“)
und somit insgesamt 30 zusätzliche
Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt.
Bereits seit dem
01.01.2023 wurde die Anzahl der zur Verfügung stehenden KiTa-Plätze in enger
Zusammenarbeit mit dem Träger um 10 Plätze erweitert.
Im Februar 2023 wurde
mit den Baumaßnahmen für den KiTa-Neubau begonnen. Dieser soll voraussichtlich
nach den Sommerferien 2023 fertiggestellt werden. Somit kann derzeit davon
ausgegangen werden, dass mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 mit der
dann vierzügigen Kindertageseinrichtung (2 x Gruppenform I, 1 x Gruppenform II
und 1 x Gruppenform III) geplant werden kann.
Kamen-Mitte
In den vergangenen
Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über die erforderliche bauliche
Neugestaltung der AWO Kita „Flohkiste“ informiert.
Zum 05.05.2022 erfolgte
der Umzug der Kindertageseinrichtung und die Aufnahme des Betriebes in der
Modullösung auf dem Gelände „Am Hemsack“.
Derzeit erfolgen die
Planungen zu den Abbrucharbeiten des alten Gebäudes. Dieser ist derzeit für
Anfang April (Osterferien) geplant, damit eine möglichst geringe Belastung für
die in Südschule – Teilstandort Heiliger Josef – entsteht.
Sobald die
Abbrucharbeiten beendet worden sind, soll zeitnah mit dem Neubau der zukünftig
6-zügigen Einrichtung begonnen werden. Derzeit wird geplant, dass mit Beginn
des KiTa-Jahres 2024/2025 die Einrichtung mit 110 Plätzen eröffnet werden kann.
Kindpauschalen
In den
Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk werden im Kindergartenjahr
2023/2024 insgesamt 1.504 Plätze,
davon 346 Plätze für Kinder unter 3
Jahre und 1.158 Plätze für Kinder ab
3 Jahre bis zum Schuleintritt in die Jugendhilfeplanung aufgenommen.
Integrative Betreuung
Wie in den Vorjahren
besteht auch ein Erfordernis die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für
Kinder mit Behinderung bzw. für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung
bedroht sind, differenziert zu beschließen. Dabei werden zunächst ausschließlich
die Kinder berücksichtigt, bei denen die (drohende) Behinderung bereits vom
Träger der Eingliederungshilfe (LWL) festgestellt wurde bzw. die Feststellung
zeitnah erwartet wird. Die übrigen erhöhten Kindpauschalen können durch
entsprechende Meldungen zum 01.02.2024 und 31.07.2024 beantragt werden.
Für das KGJ 2023/2024
werden daher im Zuschussantrag zunächst 27 erhöhte Kindpauschalen berücksichtigt.
Familienzentren
Für Familienzentren
erfolgt eine prozentuale Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der Fortschreibungsrate
des § 37 KiBiz. Somit erhält jedes der acht zertifizierten Familienzentren
einen Zuschuss in Höhe 21.076,55 €.
Landeszuschuss zur Qualifizierung
Das Land fördert
umgesetzte Qualifizierungsangebote für Praktikumsplätze in den Kindertageseinrichtungen.
Der jährliche Zuschuss beträgt gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz je belegtem Platz
für angehende staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen ihrer
praxisorientierten Ausbildung im ersten Jahr (piA1-Zuschuss) 8.000,00 € und im
zweiten und dritten Ausbildungsjahr (piA2-/piA3-Zuschuss) sowie für Plätze für
Absolventen des Anerkennungsjahres (BP-Zuschuss) 4.000,00 €. Insgesamt werden
entsprechende Zuschüsse in Höhe von 116.000,00 € beantragt.
Daneben werden auch Landeszuschüsse
gem. § 46 Abs. 4 KiBiz für fünf angehende
Kindertagespflegepersonen zur Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) von je 2.000,00 € beantragt.
Fachberatung
Ziel ist gem. § 47 Abs.
1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dazu gewährt das Land einen
Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € je Kita zur Förderung der qualifizierten
Fachberatung.
Im Bereich der
Kindertagespflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tagespflegepersonenzahl
(hier: 31 Personen) in Höhe von je 550,00 €
festgesetzt.
Kindertagespflege
Gemäß § 24 Abs.
1 und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im
Alter bis zum Schuleintritt 1.168,69 € je
Kind, soweit nicht bereits Landeszuschüsse nach
§ 38 KiBiz
(KiTa-Kindpauschalen) gewährt werden.
Die Anzahl der
gemeldeten Tagespflegepersonen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 42 auf 31 reduziert. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass im letzten Jahr einige
Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgegeben haben und zudem die
Randzeitenbetreuung in den drei Kindertageseinrichtungen zum 31.07.2022
eingestellt wurde und die dort eingesetzten Kindertagespflegepersonen nicht
mehr aufgeführt werden. Durch die Inanspruchnahme externer Kindertagespflegepersonen
ist die Anzahl der betreuten Kinder dennoch gleichbleibend, so dass 170 Tagespflegeplätze (davon 155
Plätze für eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahre und 15 Plätze für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt)
im Kindergartenjahr 2023/2024 beantragt werden, was einer Gesamtzuschusssumme
von 198.677,30 € entspricht.
Landeszuschuss zur Flexibilisierung der
Öffnungszeiten
Ab dem im
Kindergartenjahr 2023/2024 stellt das Land wie im Vorjahr insgesamt 80 Millionen Euro
landesweit für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Durch die ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 geltende Kopplung an die
Fortschreibungsrate (§ 37 KiBiz) wird der Anteil der Stadt Kamen ca. 179.600,00 € betragen. Voraussetzung für den
Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des
Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen in der
Kindertagesbetreuung einsetzt (§ 48 KiBiz).
Bislang war dieser
Zuschuss für die Unterstützung der Randzeitenbetreuung durch die Kindertagespflege
vorgesehen. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 erfolgte jedoch eine
Neuausrichtung dieser Betreuungsform und zwar in der Gestalt, dass nicht mehr
die Fachberatung für die Kindertagespflege zuständig ist, sondern die
betreffenden Einrichtungen die Randzeitenbetreuung bedarfsgerecht in eigener
Verantwortung und mit eigenem Personal regeln. Unter der Voraussetzung, dass
sämtliche Vorgaben erfüllt werden, könnten die entstehenden Mehrkosten des
Kita-Trägers dann mit diesem Zuschuss refinanziert werden.
Landeszuschüsse
Zum 15.03.2023
werden für das Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend auch den Anlagen I-III
Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 7.742.421,42 € beantragt.