Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
017/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2023/2024 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im KiBiz wird durch die örtliche Jugendhilfeplanung ent­schieden, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum 15.03.2023 zu beantragende Kindpau­schalenbudget je Einrichtung.

Bedingt durch die in § 41 Abs. 1 KiBiz verankerte Planungsgarantie können die tatsächlichen Zuschüsse bei einigen Kitas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

 

Südkamen

Das Deutsche Rote Kreuz hat im Kindergartenjahr 2021/2022 die freigezogene Modulanlage an der Südkamener Straße mit 1,5 Gruppen in Betrieb genommen (Kita „Abenteuerland“)  und somit insgesamt 30 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt.

Bereits seit dem 01.01.2023 wurde die Anzahl der zur Verfügung stehenden KiTa-Plätze in enger Zusammenarbeit mit dem Träger um 10 Plätze erweitert.

Im Februar 2023 wurde mit den Baumaßnahmen für den KiTa-Neubau begonnen. Dieser soll voraussichtlich nach den Sommerferien 2023 fertiggestellt werden. Somit kann derzeit davon ausgegangen werden, dass mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 mit der dann vierzü­gigen Kindertageseinrichtung (2 x Gruppenform I, 1 x Gruppenform II und 1 x Gruppenform III) geplant werden kann.

 

Kamen-Mitte

In den vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über die erforderliche bauli­che Neugestaltung der AWO Kita „Flohkiste“ informiert. 

Zum 05.05.2022 erfolgte der Umzug der Kindertageseinrichtung und die Aufnahme des Betriebes in der Modullösung auf dem Gelände „Am Hemsack“.

Derzeit erfolgen die Planungen zu den Abbrucharbeiten des alten Gebäudes. Dieser ist derzeit für Anfang April (Osterferien) geplant, damit eine möglichst geringe Belastung für die in Südschule – Teilstandort Heiliger Josef – entsteht.

Sobald die Abbrucharbeiten beendet worden sind, soll zeitnah mit dem Neubau der zukünftig 6-zügigen Einrichtung begonnen werden. Derzeit wird geplant, dass mit Beginn des KiTa-Jahres 2024/2025 die Einrichtung mit 110 Plätzen eröffnet werden kann.

Kindpauschalen

In den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk werden im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 1.504 Plätze, davon 346 Plätze für Kinder unter 3 Jahre und 1.158 Plätze für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt in die Jugendhilfeplanung aufgenommen.

 

Integrative Betreuung

Wie in den Vorjahren besteht auch ein Erfordernis die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung bzw. für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, differenziert zu beschließen. Dabei werden zunächst ausschließlich die Kinder berücksichtigt, bei denen die (drohende) Behinderung bereits vom Träger der Eingliederungs­hilfe (LWL) festgestellt wurde bzw. die Feststellung zeitnah erwartet wird. Die übrigen erhöhten Kindpauschalen können durch entsprechende Meldungen zum 01.02.2024 und 31.07.2024 beantragt werden.

Für das KGJ 2023/2024 werden daher im Zuschussantrag zunächst 27 erhöhte Kindpauschalen berücksichtigt.

 

Familienzentren

Für Familienzentren erfolgt eine prozentuale Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der Fortschrei­bungsrate des § 37 KiBiz. Somit erhält jedes der acht zertifizierten Familienzentren einen Zu­schuss in Höhe 21.076,55 €.

 

Landeszuschuss zur Qualifizierung

Das Land fördert umgesetzte Qualifizierungsangebote für Praktikumsplätze in den Kindertages­einrichtungen. Der jährliche Zuschuss beträgt gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz je belegtem Platz für angehende staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen ihrer praxisorientierten Ausbildung im ersten Jahr (piA1-Zuschuss) 8.000,00 € und im zweiten und dritten Ausbildungs­jahr (piA2-/piA3-Zuschuss) sowie für Plätze für Absolventen des Anerkennungsjahres (BP-Zuschuss) 4.000,00 €. Insgesamt werden entsprechende Zuschüsse in Höhe von 116.000,00 € beantragt.

 

Daneben werden auch Landeszuschüsse gem. § 46 Abs. 4 KiBiz für fünf angehende Kinderta­gespflegepersonen zur Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) von je 2.000,00 € beantragt.

 

Fachberatung

Ziel ist gem. § 47 Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dazu gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € je Kita zur Förderung der qualifizierten Fachberatung.

Im Bereich der Kindertagespflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tages­pflegepersonenzahl (hier: 31 Personen) in Höhe von je 550,00 € festgesetzt.

 

Kindertagespflege

Gemäß § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im Alter bis zum Schuleintritt 1.168,69 € je Kind, soweit nicht bereits Landeszuschüsse nach

§ 38 KiBiz (KiTa-Kindpauschalen) gewährt werden.

 

Die Anzahl der gemeldeten Tagespflegepersonen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 42 auf 31 reduziert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im letzten Jahr einige Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgegeben haben und zudem die Randzeitenbetreuung in den drei Kindertages­einrichtungen zum 31.07.2022 eingestellt wurde und die dort eingesetzten Kindertagespflege­personen nicht mehr aufgeführt werden. Durch die Inanspruchnahme externer Kindertagespfle­gepersonen ist die Anzahl der betreuten Kinder dennoch gleichbleibend, so dass 170 Tages­pflegeplätze (davon 155 Plätze für eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahre und 15 Plätze für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt) im Kindergartenjahr 2023/2024 beantragt werden, was einer Gesamtzuschusssumme von 198.677,30 € entspricht.

 

Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten

Ab dem im Kindergartenjahr 2023/2024 stellt das Land wie im Vorjahr insgesamt 80 Millionen Euro landesweit für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Durch die ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 geltende Kopplung an die Fortschreibungsrate (§ 37 KiBiz) wird der Anteil der Stadt Kamen ca. 179.600,00 € betragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen in der Kindertagesbetreuung einsetzt (§ 48 KiBiz).

Bislang war dieser Zuschuss für die Unterstützung der Randzeitenbetreuung durch die Kinder­tagespflege vorgesehen. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 erfolgte jedoch eine Neuausrichtung dieser Betreuungsform und zwar in der Gestalt, dass nicht mehr die Fachbera­tung für die Kindertagespflege zuständig ist, sondern die betreffenden Einrichtungen die Rand­zeitenbetreuung bedarfsgerecht in eigener Verantwortung und mit eigenem Personal regeln. Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Vorgaben erfüllt werden, könnten die entstehenden Mehrkosten des Kita-Trägers dann mit diesem Zuschuss refinanziert werden.

 

Landeszuschüsse

Zum 15.03.2023 werden für das Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend auch den Anlagen I-III Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 7.742.421,42 € beantragt.