hier: Antrag der CDU-Fraktion
Mit Schreiben vom 24.01.2023 beantragt die CDU-Fraktion die Aufnahme des
o.g. Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Planungs- und
Stadtentwicklungsausschusses am 01. März 2023 (Antrag s. Anlage).
Nachfolgend wird zu den angesprochenen Fragestellungen wie folgt
Stellung genommen:
Zur Frage 1:
Derzeit werden
Gebäudesanierungen hinsichtlich möglicher Energie- und CO2-Einsparung auf
Grundlage der 2008 für städtische Gebäude erstellten Energieausweise geplant.
Insbesondere erfolgte für Schulgebäude die Festlegung einer Rangfolge nach
Auswertung der Energieausweise.
Gelistet sind
ebenfalls der Technopark, das Rathaus und die Gebäude der Servicebetriebe.
Die Stadt Kamen
erstellt regelmäßig Energieberichte, die auch als Beurteilungsgrundlage
herangezogen werden.
https://www.stadt-kamen.de/rathaus-und-buergerservice/stadtverwaltung/dienstleistungen/36-dienstleistungen-e/504-energiebericht
Zusätzlich
werden durch die regelmäßigen bauordnungsrechtlichen Begehungen die
brandschutztechnischen Bedarfe nachgehalten und es wird eine Prioritätenliste
der Gebäude für die Aufstellung von PV-Anlagen geführt.
Für die technischen
Anlagen wie Heizung, Lüftung etc. wird eine Wartungsliste geführt. Hier sind
auch die Montagezeitpunkte erfasst anhand der das Alter der Anlage erkennbar
ist.
Daraus
resultierende Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden
werden im städtischen Haushalt in der Finanzplanung als Maßnahmen mit Kosten
und geplanten Umsetzungszeiträumen dargestellt.
Zur Frage 2:
Kriterien für
die Sanierungen sind die Bedarfe der Nutzer und der Zustand der Gebäude. So
werden bei allen Sanierungen Energie- oder CO2-einsparende Maßnahmen
berücksichtigt.
Bei größeren Maßnahmen werden mit externen Planungsbüros Konzepte zur Einhaltung
der aktuellen Richtlinien und Vorgaben berücksichtigt, z.B. das Gebäudeenergiegesetz
GEG.
Zur
Bereitstellung der Mittel werden die Baumaßnahmen kurz- bis mittelfristig für
den Haushaltsplan angemeldet.
Zur Frage 3:
Aufgrund der
Komplexität der Förderlandschaft und der individuell zu beurteilenden Maßnahmen
an den Gebäuden ist eine pauschale Aussage hierzu schwierig. Die Verwaltung
prüft im Rahmen der personellen Kapazitäten bei anstehenden Maßnahmen auch die
mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln. Problematisch ist dabei kurzfristig
aufgelegte Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, umfangreiche Vorgaben
hinsichtlich der Antragsqualifizierung im laufenden Betrieb zu erfüllen und eigenes
Personal für diese Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind Förderprogramme
oftmals auch überzeichnet, so dass die Berücksichtigung gestellter Förderanträge
nicht immer erfolgen kann.
Bei der
Ermittlung von Sanierungsbedarfen der kommunalen Gebäude spielen neben dem
baulichen Zustand auch das Nutzerverhalten, steigende Energiekosten, also
Energiebedarfe und CO2-Emissionskosten eine Rolle. Dabei ist es von großer Bedeutung,
dass die Gesamtheit aller Gebäude und ihrer Emissions- und Kostenaspekte über
die Gesamtnutzungsdauer der Gebäude betrachtet wird.
Für die Benennung von nachhaltigen mittel- und langfristigen Zielen und
Maßnahmen von Gebäudesanierungen ist als Ausgangspunkt die Festlegung von
Klimazielen für die Verwaltung der Stadt und ihrer Liegenschaften
erforderlich. Dies soll bei der aktuellen Fortschreibung des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes als Teilaspekt erfolgen.
Darauf aufbauend soll eine Szenarienbewertung für die energetische
Sanierung der kommunalen Liegenschaften gemäß einem noch festzulegenden
Standard vorgenommen werden, bei der der Gesamtbedarf an Energie, finanziellen
und personellen Kapazitäten zu ermitteln ist.
Steigende Energiekosten erfordern jedoch nicht nur die jährliche
Betrachtung des Gebäudeenergiebedarfes, sondern eine über die bisherigen
Energieberichte hinausgehende systematische Erfassung und fortlaufende
Kontrolle aller Energieverbräuche der kommunalen Liegenschaften mit hoher
zeitlicher Auflösung, um Fehlfunktionen, Ineffizienzen und Einsparmöglichkeiten
frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen festzulegen und Prioritäten setzen zu können.
Dafür ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) erforderlich,
dass durch die Einsparungen die Energieverbräuche und CO2-Emissionen sowie daraus
resultierende Kosten dauerhaft senkt und dadurch den kommunalen Finanzhaushalt
der Stadt Kamen entlasten kann.
Die Implementierung eines Energiemanagements wird aktuell über die
Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
Bezuschusst werden Ausgaben für
Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis
maximal 20.000 Euro,
Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis
maximal 50.000 Euro,
die Durchführung von Gebäudebewertungen
(zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der Bruttogeschossfläche),
Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens
zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle,
Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb
des EM unterstützen – bis maximal 45 Beratertage für die Einführung eines EM
und bis maximal 20 Beratertage sofern bereits ein Klimaschutzteilkonzept
„Klimaschutz in eigene Liegenschaften und Portfoliomanagement“ vorliegt,
die Erstzertifizierung des EM nach einem
anerkannten Zertifizierungssystem
sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen
an bis zu 15 Tagen.
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Voraussetzung für den Antrag ist der Beschluss des obersten
Entscheidungsgremiums über den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines
Energiemanagements.
Schlussendlich
ist darauf hinzuweisen, dass eine detaillierte Sanierungsplanung einen ganzheitlichen
Handlungsrahmen schafft. Wichtige und ausschlaggebende Voraussetzungen für die
weitere Entwicklung dieser Thematik sind jedoch entsprechende personelle und
finanzielle Kapazitäten, um entsprechende Konzepte erarbeiten zu können. Ein
erster Schritt dahin wäre die o.g. Initiierung eines Energiemanagements. Auch
die Umsetzung eines Sanierungsplanes steht unter dem Vorbehalt einer
entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung.