Geltungsbereich
und Verfahren:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat
am 28.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ gefasst.
Der
räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 Ka
„Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ liegt im Stadtteil Kamen-Mitte. Der
Geltungsbereich wurde im Zuge der Planung angepasst und im Vergleich zu der
Angabe im Einleitungsbeschluss verkleinert. Er wird nun im Norden durch die
Grundstücke Lünener Straße 223, 225 (Flurstück 992) und 227 und die Lünener
Straße selbst begrenzt, im Osten durch das Flurstück 992 und die
Getrud-Bäumer-Straße. Im Süden wird er weiterhin durch die Gertrud-Bäumer-Straße
und im Westen durch die östlich der Herbert-Wehner-Straße gelegenen
Gewerbeflächen (u. a. Fahrradhandel) und das Flurstück 643 begrenzt.
Der
Bereich der Marktgebäude ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Kamen vom 17.02.2004 als „gemischte Baufläche“ und die süd-westliche
Parkplatzfläche als Gewerbegebiet dargestellt. Da die geplanten Festsetzungen
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Darstellung des
Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes
im Parallelverfahren für diesen Bereich erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener
Straße“ stimmt mit dem räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
überein.
Die Grenzen des ca. 0,9 ha großen räumlichen
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in dem folgenden
Plan ersichtlich.
Die Aufstellung erfolgt im sogenannten
Vollverfahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wurde in der Zeit vom 30.05. bis 30.06.2022 durchgeführt.
Sachstand:
Der Vorhabenträger beabsichtigt den vorhandenen
Einzelhandelsstandort neu aufzustellen, um ihn attraktiver zu gestalten und den
heutigen energetischen Anforderungen anzupassen.
Der bestehende Einzelhandelsstandort liegt im
zentralen Versorgungsbereich Lünener Straße und gilt für die umliegende Bevölkerung
als Nahversorger insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Die
Neuaufstellung der beiden Märkte (Lebensmittelvollsortimenter und
Lebensmitteldiscounter) soll gemeinsam mit dem bestehenden, außerhalb des
Plangebietes liegenden, Getränkemarkt zur Sicherung des Standortes beitragen
und die Kaufkraft binden.
Sowohl der Vollsortimenter als auch der
Discountmarkt sollen nicht nur erneuert, sondern auch erweitert werden, so dass
eine übersichtlichere und kundenfreundlichere Präsentation der Ware u. a. auch
mit komfortableren Gangbreiten erfolgen kann. Der Vollsortimenter soll von
derzeit ca. 1.260 m² auf ca. 1.600 m² Verkaufsfläche (inklusive Bäcker/Café),
der Lebensmitteldiscounter von derzeit ca. 680 m² auf ca. 1.265 m² Verkaufsfläche vergrößert werden.
Eine Erweiterung im Bestand hätte große Eingriffe in die Gebäudesubstanz zur
Folge und ist aus internen logistischen als auch konstruktiven Gründen
schwierig umzusetzen. Daher wird ein Neubau mit einer zeitgemäßen und
freundlicheren Fassadengestaltung vorgezogen. Durch die geplante
straßenbegleitende Anordnung der Gebäude wird außerdem die benachbarte
Wohnbebauung an der Gertrud-Bäumer-Straße, im Gegensatz zur heutigen Situation,
vom Parkplatz und der Anlieferung der Lebensmittelmärkte abgeschirmt.
Aufgrund der winkelförmigen Gebäudekörperstellung kann der Parkplatz zu den
Markteingängen in geordneter, teils durchgrünter Form, auf der
straßenabgewandten Innenhofseite angeordnet werden. Des Weiteren soll die
Erschließung des Nahversorgungszentrums zukünftig für LKW- und PKW-Verkehre nur
noch über die Herbert-Wehner-Straße erfolgen; von der Lünener Straße aus sind
die Märkte fußläufig oder per Fahrrad zu erreichen. So erhält man eine gut
geregelte Zu- und Abfahrt des Standortes über den Kreisverkehr und
weiterführend über die Ampelkreuzung an der Lünener Straße. Der Entfall der
bisherigen direkten Kfz- Ausfahrt zur Lünener Straße im Bereich des
Getränkemarktes soll die, aufgrund des kreuzenden Fuß- und Radweges, kritische
Straßenanbindung entschärfen.
Im Zuge der Erarbeitung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes kam es zu folgenden Ergebnissen: Dem angehängten Auszug des
Gestaltungsplans ist die neue Anordnung der Gebäude zu entnehmen. Die erste
mittlere Stellplatzreihe ist gem. § 8 Abs. 2 LBauO NRW überdacht und mit
Photovoltaik ausgestattet. Es finden sich hier auch überdachte
Fahrradstellplätze. Für die zweite mittlere Stellplatzreihe ist, statt eines
Dachs mit Photovoltaik, die Anpflanzung von 6 standortgerechten Laubbäumen
vorgesehen (insgesamt 13 Bäume). Andere Parkplatzflächen eignen sich nur
bedingt für Photovoltaik und eine Herstellung wäre weder städtebaulich noch
wirtschaftlich wünschenswert. Weitere großflächige Photovoltaik von mindestens
1000 m² entsteht aber auf den Dächern der beiden Lebensmittelmärkte. Des
Weiteren sollen die Dachflächen der beiden Lebensmittelmärkte mit einer
Sedum-Moos-Kraut-Vegetation begrünt und dauerhaft erhalten bleiben, um die
ökologischen und stadtklimatischen Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme zu
reduzieren.
Im nächsten Schritt sollen die Unterlagen zum
Bebauungsplan öffentlich ausgelegt werden.
Auszüge aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan:
Ansichten: