Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nachfolgende Umbesetzungen:
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bisher |
neu |
Mobilitäts- und
Verkehrsausschuss |
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stellv. Mitglied |
Ernst-Dieter Standop |
Adem Kama |
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Planungs- und Stadtent |
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Mitglied |
Marco Korste |
Peter Nittka |
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Sozial-, Teilhabe-, Generationen-
und Familienausschuss |
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ordentl. Mitglied |
Ernst-Dieter Standop |
Susanne Brzuska |
stellv. Mitglied |
Julian Schäfer |
Daniel Hofmann |
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VHS-Zweckverbandsversammllung |
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ordentl. Mitglied |
Michael Bierhoff |
Rainer Fuhrmann |
stellv. Mitglied |
Rainer Fuhrmann |
Michael Bierhoff |
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit E-Mail vom 02.12.2022 legte Herr Ernst-Dieter Standop sein Mandat im Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss sowie sein stellvertretendes Mandat im Mobilitäts- und Verkehrsausschuss mit sofortiger Wirkung nieder.
Herr Julian Schäfer ist zum 31.12.2022 aus Kamen verzogen und kann daher sein Mandat als sachkundiger Bürger im Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss nicht mehr wahrnehmen.
Herr Marco Korte hat mit E-Mail vom 08.02.2022 sein Mandat als sachkundiger Bürger im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Mit Schreiben vom 16. 02.2023 beantragt die CDU-Fraktion, dass das bisherige ordentliche Mitglied in der VHS-Zweckverbandsversammlung Herr Michael Bierhoff neues stellvertretendes Mitglied und das stellvertretende Mitglied Herr Rainer Fuhrmann neues ordentliches Mitglied wird.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewordenen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte.
Die CDU-Fraktion schlägt für den Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss als neues ordentliches Mitglied Frau Susanne Brzuska und als neues stellvertretendes Mitglied Herrn Daniel Hofmann vor. Als neues stellvertretendes Mitglied im Mobilitäts- und Verkehrsausschuss wird Herr Adem Kama vorgeschlagen. Für den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss wird Herr Peter Nittka als neues ordentliches Mitglied benannt.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Bürgermeisterin stimmt gem. § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW nicht mit.