Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kamen
Vorlage
008/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kamen“ wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die derzeit gültige Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen vom 18.12.2001 hat ihre Rechtsgrundlage in dem „Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG)“ und bezieht sich an mehreren Stellen auf dieses Landes­gesetz.

 

Vor allem durch Änderungen des LNatSchG besteht nunmehr der Bedarf, die Paragraphen­bezeichnungen, auf die die Baumschutzsatzung Bezug nimmt, zu korrigieren. Es handelt sich dabei nicht um inhaltliche, sondern lediglich um redaktionelle Änderungen, die in der Baumschutzsatzung vorgenommen werden.

 

 


Anlagen:

 

Änderungssatzung