Beschlussvorschlag:
Die als Anlage vorgelegte
„Erste Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in
der Stadt Kamen“ wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die derzeit gültige Satzung
zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen vom 18.12.2001 hat ihre
Rechtsgrundlage in dem „Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
(LNatSchG)“ und bezieht sich an mehreren Stellen auf dieses Landesgesetz.
Vor allem durch
Änderungen des LNatSchG besteht nunmehr der Bedarf, die Paragraphenbezeichnungen,
auf die die Baumschutzsatzung Bezug nimmt, zu korrigieren. Es handelt sich dabei
nicht um inhaltliche, sondern lediglich um redaktionelle Änderungen, die in der
Baumschutzsatzung vorgenommen werden.
Anlagen:
Änderungssatzung