hier: Mittelbare Beteiligung über die Klinikum Westfalen GmbH
Beschlussvorschlag:
1. Dem in Anlage 1 abgebildeten Gesellschaftsvertrag der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH wird zugestimmt.
2. Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen, die Geschäftsführung zu bevollmächtigen sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen und mögliche Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde in den Gesellschaftsvertrag einzuarbeiten.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Ausgangslage
Derzeit erfolgt die zentrale Steuerung der Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen der Knappschaftskliniken, der Fort- und Weiterbildung, der
Personalentwicklung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der
Online-Akademie als eigenwirtschaftlicher Bereich innerhalb der Knappschaft
Kliniken GmbH (KKG) unter dem Namen Knappschaft Kliniken Akademie. Im Zuge der
Weiterentwicklung wurden erste Kooperationen mit Hochschulen initiiert und
Förderungen und Stipendien für Mitarbeiter der Knappschaft Kliniken im Bereich
Management und Pflege angebahnt.
In seiner Sitzung am 07.04.2022 hat der Vorstand der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS) im Hinblick auf den Zuwachs
an Aufgabenfeldern und deren Umfang beschlossen, eine GmbH unter dem Namen
Knappschaft Kliniken Akademie GmbH (KKAG) als Tochtergesellschaft der KKG zu
gründen. Die Gesellschaftsanteile sollen hierbei unter Berücksichtigung einheitlicher
Ordnungsprinzipien - vergleichbar mit der zukünftigen Struktur der Knappschaft
Kliniken Service GmbH (KKSG) - zu 65 % von der KKG und zu je 5 % von den
Krankenhausträgergesellschaften gehalten werden.
Der Aufsichtsrat der KKG hat den Beschluss des Vorstandes in seiner
Sitzung am 07.04.2022 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die vakante
Leitungsposition der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH mit Herrn Matthias
Dieckerhoff zu besetzen. Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung der KKG in ihren Sitzungen am 22.09.2022 unter dem
Vorbehalt entsprechender Beschlüsse durch die weiteren Gesellschafter sowie der
Zustimmung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) die Gründung der
Knappschaft Kliniken Akademie GmbH mit einem Stammkapital von 200.000 €
beschlossen. Die Gesellschaftsanteile teilen sich dabei dem Vorstandsbeschluss
folgend zu jeweils 5 % auf die Krankenhausträgergesellschaften sowie zu 65 %
auf die Knappschaft Kliniken GmbH auf.
Wie bei der KKSG soll sich das Stammkapital auf 200.000 € belaufen.
Die Gesellschaftsanteile sind dem Beschluss des Vorstandes der DRV KBS folgend
entsprechend wie folgt verteilt:
a) Knappschaft Kliniken GmbH Euro 130.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 1)
b) Klinikum Vest GmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 2)
c) Klinikum Westfalen GmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 3)
d) Knappschaftsklinikum Saar
GmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 4)
e) Bergmannsheil und
Kinderklinik
Buer gGmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 5)
f) Universitätsklinikum
Knappschafts-
krankenhaus Bochum GmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 6)
g) Knappschaftskrankenhaus
Bottrop GmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 7)
h) Rhein-Maas
Klinikum GmbH Euro 10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 8)
Dem Konzept zugrunde liegt die Annahme, dass die bisher zentral durch
die KKG gesteuerten Pflegeschulen und die Weiterbildungsstätte in die
Knappschaft Kliniken Akademie GmbH übergehen sollen, inklusive dem Personal der
Schulen. Die konkrete Ausgestaltung der Überleitung des Personals zum einen aus
der KKG und zum anderen aus den Krankenhausträgergesellschaften, die zur Zeit
Schulträger sind, wird derzeit geprüft und konzeptioniert. Der perspektivisch
für den Sommer 2023 geplante Übergang ist als vorrangige Aufgabe nach Gründung
durch die Knappschaft Kliniken Akademie GmbH vorzubereiten und durch den
Aufsichtsrat derselben zu prüfen und zu beschließen. Die Organisations- und
Personalstrukturen inkl. Leitungsstrukturen der Schulen bleiben hierbei
unverändert erhalten, um den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildungen
weiter zu genügen und die staatlichen Anerkennungen der Schulen nicht zu
gefährden. Ein Übergang der Auszubildenden in ein Anstellungsverhältnis in der
Akademie ist durch das 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz
ausgeschlossen, diese verbleiben in den Krankenhausträgergesellschaften. Zur
Koordination der Aus-, Fort- und Weiterbildung wird entsprechend eigenes
Personal vorgehalten.
Finanzielle
Auswirkungen
Die Eckdaten für den gesamten Bereich Ausbildung in der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH stellen sich in der Prognose wie folgt dar:
Jahr |
Erlöse |
Aufwendungen |
Overhead |
Überschuss |
2023 |
10,1 Mio. € |
8,6 Mio. € |
460 T. € |
1,1 Mio. € |
2024 |
10,8 Mio. € |
8,8 Mio. € |
471 T. € |
1,5 Mio. € |
2030 |
12,4 Mio. € |
10,5 Mio. € |
539 T. € |
1,4 Mio. € |
Die Kosten der dann noch auf den Bereich Fort- und
Weiterbildung/Personalentwicklung entfallenden Overheadstrukturen werden den
Krankenhausträgergesellschaften nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel zugeordnet,
entsprechend der ursprünglichen Planung zur Finanzierung der Akademie wurde ein
Budget von 1 Mio. € pro Jahr bewilligt. Die Kosten entwickeln sich prognostisch
wie folgt:
2023: 754 T. € über alle
Krankenhausträgergesellschaften
2024: 772
T. € über alle Krankenhausträgergesellschaften
2030: 889
T. € über alle
Krankenhausträgergesellschaften
Anlagen:
- Entwurf Gesellschaftsvertrag Knappschaft Kliniken Akademie GmbH (Stand 27.01.2023)
- Auszug aus dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 01.12.2022