Betreff
Gründung der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
hier: Mittelbare Beteiligung über die Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
007/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Dem in Anlage 1 abgebildeten Gesellschaftsvertrag der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH wird zugestimmt.

 

2.    Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen, die Geschäftsführung zu bevollmächtigen sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen und mögliche Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde in den Gesellschaftsvertrag einzuarbeiten.

 

3.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ausgangslage

Derzeit erfolgt die zentrale Steuerung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Knappschaftskliniken, der Fort- und Weiterbildung, der Personalentwicklung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Online-Akademie als eigenwirtschaftlicher Bereich innerhalb der Knappschaft Kliniken GmbH (KKG) unter dem Namen Knappschaft Kliniken Akademie. Im Zuge der Weiterentwicklung wurden erste Kooperationen mit Hochschulen initiiert und Förderungen und Stipendien für Mitarbeiter der Knappschaft Kliniken im Bereich Management und Pflege angebahnt.

 

In seiner Sitzung am 07.04.2022 hat der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS) im Hinblick auf den Zuwachs an Aufgabenfeldern und deren Umfang beschlossen, eine GmbH unter dem Namen Knappschaft Kliniken Akademie GmbH (KKAG) als Tochtergesellschaft der KKG zu gründen. Die Gesellschaftsanteile sollen hierbei unter Berücksichtigung einheitlicher Ordnungsprinzipien - vergleichbar mit der zukünftigen Struktur der Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) - zu 65 % von der KKG und zu je 5 % von den Krankenhausträgergesellschaften gehalten werden.

 

Der Aufsichtsrat der KKG hat den Beschluss des Vorstandes in seiner Sitzung am 07.04.2022 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die vakante Leitungsposition der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH mit Herrn Matthias Dieckerhoff zu besetzen. Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der KKG in ihren Sitzungen am 22.09.2022 unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse durch die weiteren Gesellschafter sowie der Zustimmung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) die Gründung der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH mit einem Stammkapital von 200.000 € beschlossen. Die Gesellschaftsanteile teilen sich dabei dem Vorstandsbeschluss folgend zu jeweils 5 % auf die Krankenhausträgergesellschaften sowie zu 65 % auf die Knappschaft Kliniken GmbH auf.

 

Wie bei der KKSG soll sich das Stammkapital auf 200.000 € belaufen. Die Gesellschaftsanteile sind dem Beschluss des Vorstandes der DRV KBS folgend entsprechend wie folgt verteilt:

 

a)      Knappschaft Kliniken GmbH                             Euro                           130.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 1)

b)      Klinikum Vest GmbH                                         Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 2)

c)      Klinikum Westfalen GmbH                                Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 3)

d)      Knappschaftsklinikum Saar GmbH                   Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 4)

e)      Bergmannsheil und Kinderklinik
Buer gGmbH                                                      Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 5)

f)       Universitätsklinikum Knappschafts-
krankenhaus Bochum GmbH                            Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 6)

g)      Knappschaftskrankenhaus
Bottrop GmbH                                                    Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 7)

h)      Rhein-Maas Klinikum GmbH                             Euro                             10.000,00
(= Geschäftsanteil Nr. 8)

 

Dem Konzept zugrunde liegt die Annahme, dass die bisher zentral durch die KKG gesteuerten Pflegeschulen und die Weiterbildungsstätte in die Knappschaft Kliniken Akademie GmbH übergehen sollen, inklusive dem Personal der Schulen. Die konkrete Ausgestaltung der Überleitung des Personals zum einen aus der KKG und zum anderen aus den Krankenhausträgergesellschaften, die zur Zeit Schulträger sind, wird derzeit geprüft und konzeptioniert. Der perspektivisch für den Sommer 2023 geplante Übergang ist als vorrangige Aufgabe nach Gründung durch die Knappschaft Kliniken Akademie GmbH vorzubereiten und durch den Aufsichtsrat derselben zu prüfen und zu beschließen. Die Organisations- und Personalstrukturen inkl. Leitungsstrukturen der Schulen bleiben hierbei unverändert erhalten, um den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildungen weiter zu genügen und die staatlichen Anerkennungen der Schulen nicht zu gefährden. Ein Übergang der Auszubildenden in ein Anstellungsverhältnis in der Akademie ist durch das 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz ausgeschlossen, diese verbleiben in den Krankenhausträgergesellschaften. Zur Koordination der Aus-, Fort- und Weiterbildung wird entsprechend eigenes Personal vorgehalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Eckdaten für den gesamten Bereich Ausbildung in der Knappschaft Kliniken Akademie GmbH stellen sich in der Prognose wie folgt dar:

 

Jahr

Erlöse

Aufwendungen

Overhead

Überschuss

2023

10,1 Mio. €

8,6 Mio. €

460 T. €

1,1 Mio. €

2024

10,8 Mio. €

8,8 Mio. €

471 T. €

1,5 Mio. €

2030

12,4 Mio. €

10,5 Mio. €

539 T. €

1,4 Mio. €

 

 

Die Kosten der dann noch auf den Bereich Fort- und Weiterbildung/Personalentwicklung entfallenden Overheadstrukturen werden den Krankenhausträgergesellschaften nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel zugeordnet, entsprechend der ursprünglichen Planung zur Finanzierung der Akademie wurde ein Budget von 1 Mio. € pro Jahr bewilligt. Die Kosten entwickeln sich prognostisch wie folgt:

 

2023:               754 T. € über alle Krankenhausträgergesellschaften
2024:               772 T. € über alle Krankenhausträgergesellschaften
2030:               889 T. über alle Krankenhausträgergesellschaften

 

 


Anlagen:

 

-       Entwurf Gesellschaftsvertrag Knappschaft Kliniken Akademie GmbH (Stand 27.01.2023)

-       Auszug aus dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 01.12.2022