Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 42.02.01
Vorlage
004/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung, wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen im Produkthaushalt 2022 in Höhe von 38.904,51 € im Produkt 42.02.01.531800-0513 – Aufwendungen für Zuschüsse an Andere.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 002/2023 verwiesen.