Betreff
Erste Änderung der Gebührenordnung für die Städt. Musikschule der Stadt Kamen
Vorlage
144/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Städt. Musik­schule der Stadt Kamen“ mit einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2023 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebühren der Städt. Musikschule Kamen sind unverändert seit August 2010. Im Hinblick auf diesen langen Zeitraum ist eine maßvolle Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 5% angemessen und erforderlich.

Die Gebührenordnung der Musikschule berücksichtigt in differenzierter Weise verschiedene soziale Komponenten, es gibt drei Gebührenstufen, welche nach Einkommen gestaffelt sind. Zudem gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder und Mehrfachbelegungen.

Das Angebot der Musikschule richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, fördert aber in be­sonderer Weise Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene wird deshalb ein Zuschlag erhoben.

Eine Gebührentabelle mit den angepassten Gebühren wird beigefügt, ebenso eine Vergleichs­tabelle mit den Musikschulen in der Region. Bei einem Vergleich in diesem Gebührenspiegel muss die genannte soziale Staffelung und der Zuschlag für Erwachsene berücksichtigt werden.

Außerdem wird die Gebührenordnung in einigen Details angepasst. Die Musikzwerge werden der Grundstufe zugeordnet, die Gebühr bleibt unverändert. Es wird die zusätzliche Möglichkeit von 14tägigem Unterricht in Sonderfällen geschaffen, für welche jeweils die Hälfte der wöchentlichen Gebühr erhoben wird. Die Probezeit für „Erlebnis Musik mit Instrument“ wird auf einen Monat festgelegt.

Der Haushaltsansatz für 2023 geht von Gebühreneinnahmen in Höhe von 295.000 € aus. Eine rund 5% Erhöhung würde Mehreinnahmen in Höhe von 15.000 € generieren. Für das Haushalts­jahr 2023 kann mit Mehreinnahmen von 6.250 € gerechnet werden, da die Erhöhung erst zum August des Jahres greift.