Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2021
Vorlage
129/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 23.06.2022 festgestellt.

In der Ratssitzung am 22.09.2022 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.