Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Vom 01.01.2021 bis
zum 31.12.2021 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen (SEK).
Der
Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 23.06.2022 festgestellt.
In der Ratssitzung am 22.09.2022 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.