Betreff
Veräußerung eines Teilkommanditanteils an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB“) und eines Teildarlehens
hier: Mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH
Vorlage
073/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 01.06.2022 wie folgt abstimmen:

 

1.    a) der Veräußerung eines Teils der Rückzahlungs – und Zinsansprüche der Trianel GmbH aus der TWB unter dem Darlehensvertrag vom 15. März 2010 in der Fassung vom 30. Januar 2014 („Darlehensvertrag“) gewährten Additional Equityfazilität 6 sowie

 

b) der Veräußerung und Übertragung eines Teilkommanditanteils der Trianel GmbH an der TWB mit einem Kommanditanteil in Höhe von EUR 2.666.666,67 und einer Haftsumme in Höhe von EUR 164.366,54 („Teilkommanditanteil“) und der Einräumung eines hierauf gerichteten Optionsrechts mit Ausübungsfrist 31. Dezember 2028

 

an die Stadtwerke Uelzen GmbH wird zugestimmt.

 

2.    dass die Vertreter der GSW in den Organen der Trianel ermächtigt werden, ihre Zustimmung zum Abschluss sämtlicher Verträge und zur Vornahme sämtlicher Rechtshandlungen zu erteilen, die für die Umsetzung der unter Punkt 1 genannten Veräußerungen erforderlich sind und werden.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Kamen hält 42 % Gesellschaftsanteile der GSW, die wiederum zurzeit mit 0,83% an der Trianel beteiligt ist. Hieraus resultiert eine mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel GmbH.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 01.06.2022 wurde der Beteiligungsvorgang beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können die organschaftlichen Vertreter der Beteiligungsunternehmen der Änderung des Gesellschaftsvertrages unter anderem nur zustimmen, wenn zuvor der Rat der Gemeinde zustimmt.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 


Anlagen:

 

-       Auszug Vorlage GSW Aufsichtsrat