Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2021
Vorlage
069/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2021 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Die Zahlung des Verlustausgleiches in Höhe von 50.000,00 € wird an die Stadt Kamen zurückerstattet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der Technopark Kamen GmbH (TPK GmbH) Mittel in Höhe von 50.000 € angemeldet. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2021 (78.841 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €. Die Mittel wurden unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die TPK GmbH ausgezahlt.

 

Im Ergebnis ist ein Jahresüberschuss i. H. v. 18.562,58 € erwirtschaftet worden. Von der GmbH sind nach Feststellung des Jahresabschlusses die Verlustausgleichszahlungen i. H. v. 50.000 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.

 

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im Laufe des Jahres 2022 voraussichtlich wieder gehalten werden kann. Die Auswirkungen der seit Anfang März 2020 auftretenden Corona-Pandemie in Deutschland werden auch nachhaltig die Ergebnisse der Arbeit der TPK GmbH beeinflussen.

 

Der nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Ergebnisverwendung. Die Gesellschafterin hat gem. § 12 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichtes und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gem. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

 


Anlagen:

 

-       Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum 31.12.2021