Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt in
der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2021 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
- Die Zahlung
des Verlustausgleiches in Höhe von 50.000,00 € wird an die Stadt
Kamen zurückerstattet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs
der Technopark Kamen GmbH (TPK GmbH) Mittel in Höhe von 50.000 € angemeldet.
Dies entsprach im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2021 (78.841 €) der
GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v.
20.000 €. Die Mittel wurden unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an
die TPK GmbH ausgezahlt.
Im Ergebnis ist ein Jahresüberschuss i. H. v. 18.562,58 €
erwirtschaftet worden. Von der GmbH sind nach Feststellung des
Jahresabschlusses die Verlustausgleichszahlungen i. H. v. 50.000 € an die Stadt
Kamen zurückzuzahlen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im
Laufe des Jahres 2022 voraussichtlich wieder gehalten werden kann. Die
Auswirkungen der seit Anfang März 2020 auftretenden Corona-Pandemie in
Deutschland werden auch nachhaltig die Ergebnisse der Arbeit der TPK GmbH
beeinflussen.
Der nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung
aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH
geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist
in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag stellt die Gesellschafterversammlung
den Jahresabschluss fest und beschließt über die Ergebnisverwendung. Die
Gesellschafterin hat gem. § 12 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bis zum
Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des
Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichtes und über die
Ergebnisverwendung zu beschließen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gem. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Anlagen:
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Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark
Kamen GmbH“ zum 31.12.2021