Die Betriebsabrechnung des Jahres 2021 der Stadtentwässerung Kamen ist
in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der
einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2021 (Spalten 6 und
7) werden aus dem Jahresabschluss 2021 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3)
entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein-
/Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte
und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der
Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung analog zur Gebührenkalkulation getrennt nach
der Schmutzwassergebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr (Spalte 8 bis
11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und Leistungen für die
Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden. In den Spalten 13
bis 26 sind die Beträge der Gebührenkalkulation 2021 und der Betriebsabrechnung
2020 als Vergleichswerte aufgeführt.
Die Betriebsabrechnung 2021 schließt nach Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Schmutzwassergebühr mit einer Unterdeckung
in Höhe von 78.024,88 € und für die Niederschlagsabwassergebühr mit einer Überdeckung
in Höhe von 68.119,96 € ab.
Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
(4.574.864,75 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich
darauf, dass
-
die handelsrechtlichen Erträge wie die Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 392 T€), ein Teil
sonstigen betrieblichen Erträge (rd. 63 T€) sowie ein Teil der periodenfremden
Erträge (rd. 74 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keine
Erlöse darstellen,
-
die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen
nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorische Zinsen für das
betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstellungskosten) in der Kalkulation und der
Betriebsabrechnung höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen
und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Differenz bei Abschreibungen:
1.150 T€, Differenz bei Zinsen: 3.419 T€; insgesamt rd. 4.569 T€) und
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung (rd. 305 T€), Betriebskosten für das
Sinkkastenreinigungsfahrzeug (54 T€), periodenfremde Aufwendungen (rd. 73 T€),
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (rd. 1 T€), ein Teil der sonstigen
betriebliche Aufwendungen (rd. 33 T€) sowie Aufwendungen für Swaps (rd. 46 T€)
enthalten sind, die in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung keine Kosten
des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2021 aus
folgenden Wertveränderungen im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss
2021 (hier: ohne Aufteilung nach Schmutzwasser- oder
Niederschlagsabwassergebühr):
|
Ergebnis Jahresabschluss 2021 |
4.575 T€ |
./. |
Erträge aus Auflösung
v. Sonderposten für Zuschüsse |
392 T€ |
./. |
Erträge Auflösung
VB für Gebührenausgleich nach KAG |
350 T€ |
./. |
Sonstige
betriebliche Erträge |
63 T€ |
./. |
Periodenfremde
Erträge |
74 T€ |
+ |
Aufwendungen für
die Gewässerunterhaltung |
305 T€ |
+ |
Betriebskosten Sinkkastenreinigungsfahrzeug |
54 T€ |
./. |
Mehraufwand
kalkulatorische Abschreibungen |
1.150 T€ |
+ |
Periodenfremde
Aufwendungen |
73 T€ |
+ |
Aufwand für
Verluste aus Abgang von Anlagevermögen |
1 T€ |
+ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
33 T€ |
+ |
Aufwand für
Swaps |
46 T€ |
./. |
Mehraufwand
kalkulatorische Zinsen |
3.419 T€ |
+ |
Einstellung Überdeckungen
SW und NW aus dem BAB 2017 und 2019 |
350 T€ |
= |
Betriebsergebnis 2021* |
-11 T€ |
*Aufgrund von Rundungsdifferenzen weicht das hier ermittelte
Betriebsergebnis um 1 T€ vom Ergebnis in der angefügten Betriebsabrechnung ab.
Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer
Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind.
Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Folgende Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren sind somit
noch auszugleichen:
Überdeckung SW 2019: 119.715,95 € (davon 119.600 € bereits in 2022
eingestellt)
Überdeckung NW 2019: 153.997,21
€ (davon 153.900 € bereits in 2022 eingestellt)
Überdeckung NW 2021: 68.119,96
€
Folgende offene Kostenunterdeckungen aus Vorjahren liegen
gegenwärtig vor:
Unterdeckung SW 2020: -28.783,12
€
Unterdeckung NW 2020: -187.358,66
€
Unterdeckung SW 2021: -78.024,88
€
Wie die verbleibenden Kostenüber- und -unterdeckungen aus den
Vorjahren bei den Kalkulationen 2023 - 2025 für die Gebührensätze der
Schmutzwasser- und der Niederschlagsabwasser-gebühr jeweils gebührenmindernd
bzw. -erhöhend eingesetzt werden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2022)
entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden
Bedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2023 und die
folgenden Jahre bekannt sind.
Abkürzungsverzeichnis:
SW = Schmutzwasser
NW = Niederschlagsabwasser
Anlagen:
-
Betriebsabrechnung 2021