Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2021 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
063/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2021 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2021 (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2021 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung analog zur Gebührenkalkulation getrennt nach der Schmutzwassergebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr (Spalte 8 bis 11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und Leistungen für die Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden. In den Spalten 13 bis 26 sind die Beträge der Gebührenkalkulation 2021 und der Betriebsabrechnung 2020 als Vergleichswerte aufgeführt.

 

Die Betriebsabrechnung 2021 schließt nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Schmutzwassergebühr mit einer Unterdeckung in Höhe von 78.024,88 € und für die Niederschlagsabwassergebühr mit einer Überdeckung in Höhe von 68.119,96 € ab.

 

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (4.574.864,75 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       die handelsrechtlichen Erträge wie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 392 T€), ein Teil sonstigen betrieblichen Erträge (rd. 63 T€) sowie ein Teil der periodenfremden Erträge (rd. 74 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keine Erlöse darstellen,

-       die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorische Zinsen für das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstellungskosten) in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Differenz bei Abschreibungen: 1.150 T€, Differenz bei Zinsen: 3.419 T€; insgesamt rd. 4.569 T€) und

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung (rd. 305 T€), Betriebskosten für das Sinkkastenreinigungsfahrzeug (54 T€), periodenfremde Aufwendungen (rd. 73 T€), Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (rd. 1 T€), ein Teil der sonstigen betriebliche Aufwendungen (rd. 33 T€) sowie Aufwendungen für Swaps (rd. 46 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2021 aus folgenden Wertveränderungen im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2021 (hier: ohne Aufteilung nach Schmutzwasser- oder Niederschlagsabwassergebühr):

 

  

Ergebnis Jahresabschluss 2021

4.575 T€

./.

Erträge aus Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse

392 T€

./.

Erträge Auflösung VB für Gebührenausgleich nach KAG

350 T€

./.

Sonstige betriebliche Erträge

63 T€

./.

Periodenfremde Erträge

74 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

305 T€

+

Betriebskosten Sinkkastenreinigungsfahrzeug

54 T€

./.

Mehraufwand kalkulatorische Abschreibungen

1.150 T€

+

Periodenfremde Aufwendungen

73 T€

+

Aufwand für Verluste aus Abgang von Anlagevermögen

1 T€

+

Sonstige betriebliche Aufwendungen

33 T€

+

Aufwand für Swaps

46 T€

./.

Mehraufwand kalkulatorische Zinsen

3.419 T€

+

Einstellung Überdeckungen SW und NW aus dem BAB 2017 und 2019

350 T€

=

Betriebsergebnis 2021*

-11 T€

 

*Aufgrund von Rundungsdifferenzen weicht das hier ermittelte Betriebsergebnis um 1 T€ vom Ergebnis in der angefügten Betriebsabrechnung ab.

 

 

Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Folgende Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren sind somit noch auszugleichen:

 

Überdeckung SW 2019:         119.715,95  € (davon 119.600 € bereits in 2022 eingestellt)

Überdeckung NW 2019:         153.997,21 € (davon 153.900 € bereits in 2022 eingestellt)

Überdeckung NW 2021:         68.119,96 €

 

Folgende offene Kostenunterdeckungen aus Vorjahren liegen gegenwärtig vor:

 

Unterdeckung SW 2020:        -28.783,12 €

Unterdeckung NW 2020:        -187.358,66 €

Unterdeckung SW 2021:        -78.024,88 €

 

Wie die verbleibenden Kostenüber- und -unterdeckungen aus den Vorjahren bei den Kalkulationen 2023 - 2025 für die Gebührensätze der Schmutzwasser- und der Niederschlagsabwasser-gebühr jeweils gebührenmindernd bzw. -erhöhend eingesetzt werden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2022) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Bedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2023 und die folgenden Jahre bekannt sind.

 

 

Abkürzungsverzeichnis:

 

SW = Schmutzwasser

NW = Niederschlagsabwasser

 


Anlagen:

 

-       Betriebsabrechnung 2021