Betreff
Widmung der Anlage Kamen Karree im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ nach § 6 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraßen
Vorlage
061/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Eigentum der Stadt Kamen stehenden Verkehrsflächen der Anlage Kamen Karree (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“) sind als Gemeindestraße zu widmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Anlage Kamen Karree liegt im Bereich zweier Bebauungspläne, zum Einen im Bereich des am 30.03.2004 gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 70 Ka und zum Anderen im Bereich des am 31.10.2014 gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 61 Ka 2. Änderung „Unnaer Straße“. Die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 70 Ka liegenden Verkehrsflächen wurden bereits mit Allgemein­verfügung vom 09.07.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Kamen Nr: 17/2018 vom 13.07.2018, gewidmet. Der nunmehr zu widmende Teil der Anlage Kamen Karree liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr.61 Ka „Unnaer Straße“.

 

Die Anlage ist von einem Investor gebaut und nach Fertigstellung von der Stadt Kamen übernommen worden. Erschließungskosten sind nicht angefallen.

 

Die Anlage Kamen Karree ist erstmalig hergestellt worden im Sinne des § 8 Absätze 1 bis 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 09.03.1992 (Satzung). Die Straße ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) von der Straßenbau­behörde zu widmen und gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnah­men der Stadt Kamen vom 08.07.2021 (Straßenbaubeitragssatzung) nach ihrer Bedeutung und Funktion im Straßennetz der Stadt Kamen einzuteilen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 61 Ka weist Straßenverkehrsflächen nach § 9 Absatz 1 Nr. 11 BauGB aus. Die Anlage Kamen Karree ist weitgehend entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka hergestellt worden. Planüberschreitend ist auf nordwestlicher Seite der Anschluss aus dem Kreisverkehr heraus an die von Unnaer Seite kommende Anlage Mönninghoffs Feld anders gestaltet worden. Die Planüberschreitung ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Die von den Planabweichungen betroffenen Grund­stücke werden in ihrer Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt. Wegen dieser Planüber­schreitung wird der Teil des Kreisverkehrs, der sich im Bereich des Bebauungs­planes Nr. 61 Ka befindet, neu gewidmet.

 

Die Anlage Kamen Karree (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka) soll in ihrer Gesamtheit als Gemeindestraße gewidmet und

-       als Haupterschließungsstraße im Bereich des Kreisverkehrs und des Anschlusses auf nordwestlicher Seite an das Unnaer Straßennetz bzw.

-       als Anliegerstraße (mit einem einseitigen Gehweg auf westlicher Seite) in dem Bereich der in südlicher Richtung in das Baugebiet führenden Stichstraße bzw.

-       als Fußweg rund um den Kreisverkehr herum

 

eingestuft werden.

 


Anlagen:

 

-       Widmungsverfügung mit Lageplan