Die
Bürgermeisterin führt das Ratsmitglied Anke Schneider gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW
in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Begründung:
Das
bisherige Ratsmitglied von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Frau Doris Baumeister, hat am
17.03.2022 – mit sofortiger Wirkung – ihren Mandatsverzicht aus dem Rat der
Stadt Kamen zur Niederschrift erklärt.
Das
Nachbesetzungsverfahren ist in § 45 des Kommunalwahlgesetzes NRW geregelt.
Danach tritt an die Stelle des Ausgeschiedenen die/der für sie/ihn in der
Reserveliste benannte Ersatzbewerber/in, falls eine solche nicht benannt ist,
die/der in der Reserveliste folgende nächste Bewerber/in.
In der
Reserveliste von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN für die Wahl der Vertretung in der
Stadt Kamen am 13.09.2020 ist für Frau Baumeister kein/e Ersatzbewerber/in –
ausdrücklich – benannt worden. Daher erfolgt die Nachfolgereglung unter
Anwendung der weiteren Reihenfolge der Reserveliste von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Unter
Berücksichtigung des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 wäre demnach der unter
der lfd. Nr. 10 aufgeführte Bewerber, Herr Dirk Steffens, in den Rat der Stadt
Kamen gewählt. Auf Nachfrage erklärte Herr Steffens mit Datum vom 17.03.2022
schriftlich, dass er auf seine Anwartschaft aus der Reserveliste verzichtet.
Damit ist
die unter der lfd. Nr. 11 der Reserveliste von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
aufgeführte Bewerberin, Frau Anke Schneider, in den Rat der Stadt Kamen gewählt.
Frau Schneider wurde mit Datum vom 22.03.2022 über ihre Wahl in den Rat
benachrichtigt und hat mit Datum vom 23.03.2022 die Annahme erklärt.
Nach § 67
Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Diese
Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die Ratsmitglieder
durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender Formel einverstanden erklären:
Die
Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:
„Ich
verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahr-zunehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften
zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
(So wahr
mir Gott helfe.)“