Betreff
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
059/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Die Bürgermeisterin führt das Ratsmitglied Anke Schneider gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Begründung:

 

Das bisherige Ratsmitglied von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Frau Doris Baumeister, hat am 17.03.2022 – mit sofortiger Wirkung – ihren Mandatsverzicht aus dem Rat der Stadt Kamen zur Niederschrift erklärt.

 

Das Nachbesetzungsverfahren ist in § 45 des Kommunalwahlgesetzes NRW geregelt. Danach tritt an die Stelle des Ausgeschiedenen die/der für sie/ihn in der Reserveliste benannte Ersatzbewerber/in, falls eine solche nicht benannt ist, die/der in der Reserveliste folgende nächste Bewerber/in.

 

In der Reserveliste von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN für die Wahl der Vertretung in der Stadt Kamen am 13.09.2020 ist für Frau Baumeister kein/e Ersatzbewerber/in – ausdrücklich – benannt worden. Daher erfolgt die Nachfolgereglung unter Anwendung der weiteren Reihenfolge der Reserveliste von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

 

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 wäre demnach der unter der lfd. Nr. 10 aufgeführte Bewerber, Herr Dirk Steffens, in den Rat der Stadt Kamen gewählt. Auf Nachfrage erklärte Herr Steffens mit Datum vom 17.03.2022 schriftlich, dass er auf seine Anwartschaft aus der Reserveliste verzichtet.

 

Damit ist die unter der lfd. Nr. 11 der Reserveliste von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN aufgeführte Bewerberin, Frau Anke Schneider, in den Rat der Stadt Kamen gewählt. Frau Schneider wurde mit Datum vom 22.03.2022 über ihre Wahl in den Rat benachrichtigt und hat mit Datum vom 23.03.2022 die Annahme erklärt.

Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender Formel einverstanden erklären:

 

Die Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahr-zunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.

(So wahr mir Gott helfe.)“