Beschlussvorschlag:
Der
Wirtschaftsausschuss bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode
Herrn
Christoph Watolla zum Schriftführer und Frau Ingelore Peppmeier zur
stellvertretenden Schriftführerin.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß
§ 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die
im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von/vom
der Bürgermeister/in und einer/einem vom Rat bestellten Schriftführer/in
unterzeichnet.
Nach §
58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das
Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Die Bestellung zur/zum Schriftführer/in erfolgt auf Vorschlag der Bürgermeisterin.