Betreff
Einzelhandelskonzept der Stadt Kamen
hier: Beschlussfassung
Vorlage
015/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das Einzelhandelskonzept mit der Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche und der Sortimentsliste (Kamener Sortimentsliste) in der vorliegenden Fassung (Februar 2022). Das Einzelhandelskonzept ist bei der weiteren Bauleitplanung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB zugrunde zu legen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes gegeben:

17.09.2018, Beauftragung Junker + Kruse mit der Ausarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Kamen

13.11.2019, Sitzung Lenkungskreis: Vorstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse auf An­gebots- und Nachfrageseite, Vorstellung der konzeptionellen Bausteine und Zielvorstellungen, Diskussionsrunde. Teilnehmer: Politik, Verwaltung, Vertreter lokale Gewerbevereine sowie RVR, IHK zu Dortmund und Handelsverband NRW

Im Prozess war ursprünglich eine zweite Sitzung des Lenkungskreises vorgesehen. Diese hat jedoch auf Grund von Corona nicht stattgefunden. Als Ersatz dafür wurde der Entwurf vor der gemeinsamen Ausschusssitzung am 29.06.2021 mit Bitte um Stellungnahme an den RVR, die IHK zu Dortmund sowie den Handelsverband NRW verschickt.

19.11.2019, Vorstellung des Entwurfes in der gemeinsamen Sitzung Wirtschaftsausschuss und Planungs- und Straßenverkehrsausschuss durch Frau Kopischke, Büro Junker + Kruse

18.06.2020, Stellungnahme LIDL über allgemeine Entwicklungsabsichten der Kamener Standorte (Anlage 2)

  • Entwicklungspotenziale wurden bei der Konzepterstellung eingehend geprüft. Siehe hierzu Kapitel 11.7.1 (Standort Lünener Straße) sowie Kapitel 11.7.3 (Standort Dort­munder Allee)

11.06.2021, Stellungnahme zum Entwurf: RVR, Claudia Schablowski, Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Referat Staatliche Regionalplanung (Anlage 3)

  • Eine Ergänzung ZVB Lünener Straße wurde vorgenommen
  • Hinweis auf Beachtung Ziel LEP NRW 6.5-8 eingearbeitet, auch unter Grundsatz 4, Ein­zelhandelsagglomerationen
  • Grundsatz 7 erhält einen Hinweis auf Ziel LEP NRW 6.5-7

11.06.2021, Stellungnahme zum Entwurf: Handelsverband NRW, Thomas Schäfer, Geschäfts­führer (Anlage 4)

·                    Aus der Stellungnahme ergeben sich keine Anpassungserfordernisse

17.06.2021, Stellungnahme zum Entwurf: IHK zu Dortmund, Ulf Wollrath, Geschäftsführer (An­lage 5)

·                    Aus der Stellungnahme ergeben sich keine Anpassungserfordernisse

29.06.2021, in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- u. Planungs- u. Stadtentwicklungs­ausschusses wurde der Entwurf durch Frau Kopischke, Büro Junker + Kruse vorgestellt und erörtert.

26.08.2021, Stellungnahme zum Entwurf: LIDL GmbH und Co. KG, Philipp Gottschlich, Port­folio-Manager (Anlage 6)

·                    Auf Grundlage der Stellungnahme wurden keine Änderungen im Konzept vorgenommen, siehe dazu Anlage 7

18.01.2022, Stellungnahme zur LIDL-Stellungnahme vom 26.08.2021: Junker + Kruse, Elisabeth Kopischke (Anlage 7)

Zum 31.12.2021 trat ein neuer Einzelhandelserlass des Landes NRW in Kraft. Insofern wurde der Entwurfsstand vom 29.06.2021 auf diese neue Erlasslage redaktionell angepasst.

Der aktuelle Entwurf des Einzelhandelskonzeptes (Stand: 02/2022) ist als Anlage 1 beigefügt.