hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt das
Einzelhandelskonzept mit der Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche und
der Sortimentsliste (Kamener Sortimentsliste) in der vorliegenden Fassung
(Februar 2022). Das Einzelhandelskonzept ist bei der weiteren Bauleitplanung
als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziff. 11
BauGB zugrunde zu legen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nachfolgend
werden die wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des
Einzelhandelskonzeptes gegeben:
17.09.2018,
Beauftragung Junker + Kruse mit der Ausarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes
für die Stadt Kamen
13.11.2019,
Sitzung Lenkungskreis: Vorstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse auf Angebots-
und Nachfrageseite, Vorstellung der konzeptionellen Bausteine und
Zielvorstellungen, Diskussionsrunde. Teilnehmer: Politik, Verwaltung, Vertreter
lokale Gewerbevereine sowie RVR, IHK zu Dortmund und Handelsverband NRW
Im Prozess war
ursprünglich eine zweite Sitzung des Lenkungskreises vorgesehen. Diese hat
jedoch auf Grund von Corona nicht stattgefunden. Als Ersatz dafür wurde der
Entwurf vor der gemeinsamen Ausschusssitzung am 29.06.2021 mit Bitte um
Stellungnahme an den RVR, die IHK zu Dortmund sowie den Handelsverband NRW
verschickt.
19.11.2019,
Vorstellung des Entwurfes in der gemeinsamen Sitzung Wirtschaftsausschuss und
Planungs- und Straßenverkehrsausschuss durch Frau Kopischke, Büro Junker +
Kruse
18.06.2020,
Stellungnahme LIDL über allgemeine Entwicklungsabsichten der Kamener Standorte
(Anlage 2)
- Entwicklungspotenziale
wurden bei der Konzepterstellung eingehend geprüft. Siehe hierzu Kapitel
11.7.1 (Standort Lünener Straße) sowie Kapitel 11.7.3 (Standort Dortmunder
Allee)
11.06.2021,
Stellungnahme zum Entwurf: RVR, Claudia Schablowski, Team Siedlungs- und
Freiraumentwicklung, Referat Staatliche Regionalplanung (Anlage 3)
- Eine Ergänzung ZVB
Lünener Straße wurde vorgenommen
- Hinweis auf
Beachtung Ziel LEP NRW 6.5-8 eingearbeitet, auch unter Grundsatz 4, Einzelhandelsagglomerationen
- Grundsatz 7 erhält
einen Hinweis auf Ziel LEP NRW 6.5-7
11.06.2021,
Stellungnahme zum Entwurf: Handelsverband NRW, Thomas Schäfer, Geschäftsführer
(Anlage 4)
·
Aus der Stellungnahme ergeben sich keine Anpassungserfordernisse
17.06.2021,
Stellungnahme zum Entwurf: IHK zu Dortmund, Ulf Wollrath, Geschäftsführer (Anlage 5)
·
Aus der Stellungnahme ergeben sich keine Anpassungserfordernisse
29.06.2021, in
der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- u. Planungs- u. Stadtentwicklungsausschusses
wurde der Entwurf durch Frau Kopischke, Büro Junker + Kruse vorgestellt und
erörtert.
26.08.2021,
Stellungnahme zum Entwurf: LIDL GmbH und Co. KG, Philipp Gottschlich, Portfolio-Manager
(Anlage 6)
·
Auf Grundlage der Stellungnahme wurden keine Änderungen im Konzept
vorgenommen, siehe dazu Anlage 7
18.01.2022,
Stellungnahme zur LIDL-Stellungnahme vom 26.08.2021: Junker + Kruse, Elisabeth
Kopischke (Anlage 7)
Zum 31.12.2021
trat ein neuer Einzelhandelserlass des Landes NRW in Kraft. Insofern wurde der
Entwurfsstand vom 29.06.2021 auf diese neue Erlasslage redaktionell angepasst.
Der aktuelle Entwurf des Einzelhandelskonzeptes (Stand: 02/2022) ist als Anlage 1 beigefügt.