Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt jede freiwerdende Stelle vor
einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei
muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle
durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden
können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs-
oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.
2. Dem vorgelegten Stellenplan 2022 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Stellenplan bildet die
Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“
wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der
Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position
einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen
erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber
berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des
Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für
das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
darstellen.
Seit 2013 werden im Stellenplan
ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente
der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten
Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch
die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je
Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je
Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammengefasst und bieten im
Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleichbarkeit.
Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:
|
2021 |
2022 |
Beamte |
137,852 |
138,901 |
tariflich Beschäftigte |
322,582 |
334,712 |
Gesamt |
460,434 |
473,613 |
Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2022 betragen insgesamt ca. 30,86 Mio. Euro. Damit steigt der Ansatz in 2022 um ca. 0,22 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz in 2021 (ca. 30,64 Mio. Euro).
Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2022 im Vorbericht zum Produkthaushalt und in den Erläuterungen der Fachbereiche zu den Produkten (hier: 11.08.01).
Der
Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte
im Rahmen des LGG beteiligt.