Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt
Kamen (Gebührensatzung) und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation
werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der Gebührenkalkulation 2022 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand
in Höhe von 708.764 € ermittelt. Es wurde die restliche Überdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2018 (rd. 3.312 €) und die Überdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2019 (9.814 €) eingestellt. Mit den derzeit gültigen
Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 722.485 €
(Kostendeckungsgrad 101,9 %) gerechnet werden. Die Reduzierung der Aufwendungen
im Vergleich mit dem Vorjahr ist hauptsächlich begründet in einer Reduzierung der
kalkulatorischen Kosten (Trauerhalle Südkamen ist abgeschrieben). Die Sanierung
der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und
Grünpflege, aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert.
Eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2022 erforderlich,
da die zu erwartende Gesamteinnahme die Kosten überschreitet.
Die Struktur der Gebühren für die Überlassung von Gräbern wurde bereits
mit der Kalkulation 2018 überarbeitet, da der Aufwand für die Pflege der
Gräber, die von der Stadt Kamen bei einigen Bestattungsarten übernommen wird,
angemessen Berücksichtigung finden muss. Ausgehend von der Gebühr eines
Erdreihengrabes werden nun die Gebühren für die unterschiedlichen Grabarten in
ein Verhältnis zueinander gebracht und ein Grundpreis ermittelt. Zu diesem
Grundpreis kommen für die Sonderleistungen, wie Wahlgrab und Pflege, Gebühren
hinzu:
Nach der Friedhofssatzung vom 23.11.2016 besteht seit 2017 die
Möglichkeit für die Urnenwahlgrabstätte „Baumgrab“ ein individuelles Grabmal zu
errichten. Daher wurden die Kosten für die Gedenktafel bei Ermittlung der
Gebühr für die Überlassung von Gräbern nicht mehr berücksichtigt. Die Kosten
für eine Gedenktafel sind im Sommer 2021 auf 280 € gestiegen. Daher ist unter
Ziff. IV. 3 entsprechend angepasst.
Die übrigen Gebühren reduzieren sich um 6 %.
Auf der Grundlage der geänderten Gebühren ergibt sich eine erwartete
Gebühreneinnahme von 708.284 € (Deckungsgrad 99,93 %).
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Satzungsentwurf