Betreff
Fünfte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen (Gebührensatzung)
Vorlage
159/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen (Gebührensatzung) und die dieser Gebühren­satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Gebührenkalkulation 2022 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 708.764 € ermittelt. Es wurde die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 (rd. 3.312 €) und die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2019 (9.814 €) eingestellt. Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 722.485 € (Kostendeckungsgrad 101,9 %) gerechnet werden. Die Reduzierung der Aufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr ist hauptsächlich begründet in einer Reduzierung der kalkulatorischen Kosten (Trauerhalle Südkamen ist abgeschrieben). Die Sanierung der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und Grünpflege, aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert.

 

Eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2022 erforderlich, da die zu erwartende Gesamteinnahme die Kosten überschreitet.

 

Die Struktur der Gebühren für die Überlassung von Gräbern wurde bereits mit der Kalkulation 2018 überarbeitet, da der Aufwand für die Pflege der Gräber, die von der Stadt Kamen bei einigen Bestattungsarten übernommen wird, angemessen Berücksichtigung finden muss. Ausgehend von der Gebühr eines Erdreihengrabes werden nun die Gebühren für die unterschiedlichen Grabarten in ein Verhältnis zueinander gebracht und ein Grundpreis ermittelt. Zu diesem Grundpreis kommen für die Sonderleistungen, wie Wahlgrab und Pflege, Gebühren hinzu:

 

 

 

Nach der Friedhofssatzung vom 23.11.2016 besteht seit 2017 die Möglichkeit für die Urnenwahlgrabstätte „Baumgrab“ ein individuelles Grabmal zu errichten. Daher wurden die Kosten für die Gedenktafel bei Ermittlung der Gebühr für die Überlassung von Gräbern nicht mehr berücksichtigt. Die Kosten für eine Gedenktafel sind im Sommer 2021 auf 280 € gestiegen. Daher ist unter Ziff. IV. 3 entsprechend angepasst.

 

Die übrigen Gebühren reduzieren sich um 6 %.

 

 

Auf der Grundlage der geänderten Gebühren ergibt sich eine erwartete Gebühreneinnahme von 708.284 € (Deckungsgrad 99,93 %).

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf