Betreff
Satzung der Stadt Kamen über die Lage, Ausstattung Beschaffenheit, Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
156/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte “Satzung der Stadt Kamen über die Lage Ausstattung, Beschaffenheit, Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder“.

Die Satzung ersetzt die derzeitige Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätze für Kleinkinder“ vom 07. Dezember 1973.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

§ 8 (4) Bau O NRW 2018 verpflichtet alle Bauherren bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten, einen ausreichen großen Spielplatz für Kinder anzulegen.

Des Weiteren sieht § 1 (5) BauGB vor, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen. Hierbei fällt vor allem die Flächenvorhaltung für Sport, Freizeit und Erholung.

 

Gemeinden können gem. § 89 (1) Nr. 3 BauO NRW 2018 durch Satzung örtliche Bauvor­schriften über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen erlassen.

 

Die Stadt Kamen beabsichtigt die bisherige Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder“ aus dem Jahr 1973 durch die Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Lage, Ausstattung, Beschaffenheit, Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder“ zu ersetzen, weil die derzeitige Satzung nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Ansprüchen an Kinderspielplätzen entspricht.

 

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Lage, Ausstattung, Beschaffenheit, Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder“ tritt die Satzung der Stadt Kamen über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder vom 07. Dezember 1973 außer Kraft.

 


Anlagen:

 

Satzung