hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt die vorgelegte “Satzung der Stadt Kamen über die Lage Ausstattung, Beschaffenheit,
Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder“.
Die Satzung ersetzt
die derzeitige Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Beschaffenheit und
Größe von Spielplätze für Kleinkinder“ vom 07. Dezember 1973.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
§ 8 (4) Bau O NRW
2018 verpflichtet alle Bauherren bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als
drei Wohneinheiten, einen ausreichen großen Spielplatz für Kinder anzulegen.
Des Weiteren sieht §
1 (5) BauGB vor, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange der
Bevölkerung zu berücksichtigen. Hierbei fällt vor allem die Flächenvorhaltung
für Sport, Freizeit und Erholung.
Gemeinden können
gem. § 89 (1) Nr. 3 BauO NRW 2018 durch Satzung örtliche Bauvorschriften über
die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von
Kinderspielplätzen erlassen.
Die Stadt Kamen
beabsichtigt die bisherige Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die
Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder“ aus dem Jahr 1973 durch
die Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Lage, Ausstattung,
Beschaffenheit, Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder“ zu
ersetzen, weil die derzeitige Satzung nicht mehr den aktuellen Anforderungen
und Ansprüchen an Kinderspielplätzen entspricht.
Mit Inkrafttreten der
überarbeiteten Satzung „Satzung der Stadt Kamen über die Lage, Ausstattung,
Beschaffenheit, Größe und Unterhaltung von Spielplätzen für Kinder“ tritt die
Satzung der Stadt Kamen
über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder vom 07. Dezember
1973 außer Kraft.
Anlagen:
Satzung