Betreff
Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
154/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Aufwendungen steigen um rund 80 T€. Das liegt insbesondere an den um 42 T€ höheren kalkulatorischen Kosten. Es mussten 2 Kehrmaschinen neu beschafft werden, wodurch sich die Abschreibungen mehr als verdoppelt haben. Auch bei den Zinsen ist hierdurch eine Steigerung zu verzeichnen.

Die Personalkosten im operativen Bereich steigen ebenfalls, hier um etwa 40 T€. Die Stunden-sätze für die Mitarbeiter mit wechselnden Einsatzstellen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Mehrkosten bei den sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen werden durch Einsparungen bei der Unterhaltung von Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgefangen.

 

Hinzu kommt, dass die zur Verfügung stehenden Überdeckungen aus Vorjahren deutlich geringer ausfallen als in der Vergangenheit. Aus der Betriebsabrechnung 2019 steht noch eine Überdeckung von 12.166 € zur Verfügung. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2020 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Unterdeckung in Höhe von 16.033 €. Diese Unterdeckung soll für die Kalkulation 2023 stehen bleiben, um die Gebühren in diesem Jahr nicht noch weiter zu erhöhen. Unter günstigen Umständen kann die Unterdeckung aus 2020 bei der Gebührenkalkulation für das 2023 zu einer Verstetigung führen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils und der Überdeckung aus Vorjahren ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 624.174 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine Unterdeckung und für 2022 ist daher eine Gebührenerhöhung notwendig.

 

 

Reinigungsklasse

2021

2022

Erhöhung

Fußgängergeschäftsstraßen

4,03 €

4,63 €

14,88%

(Reinigungsklasse 1)

Anliegerstraßen

2,97 €

3,41 €

14,81%

(Reinigungsklasse 2)

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen

2,77 €

3,18 €

14,80%

(Reinigungsklasse 3)

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen

2,33 €

2,67 €

14,59%

(Reinigungsklasse 4)

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 623.489 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,89 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2022

Satzungsentwurf