Betreff
Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
153/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte "Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Jahr 2022 sind die Restmüllgebühren durchschnittlich um rd. 0,8 % anzuheben. Die Gebühren für die Biotonnen können konstant bleiben.

 

Aus der Betriebsabrechnung 2018 ist eine restliche Überdeckung von rd. 149.000 € auszugleichen. Die Überdeckungen aus der Betriebsabrechnungen 2019 und 2020 sollen nicht eingesetzt werden, um sie ggf. für 2023 gebührenmindernd einsetzen zu können.

 

Insgesamt werden die Aufwendungen rd. 5,6 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,37 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Überdeckungen, rund 5,0 Mio. € (davon für Bioabfall rd. 0,6 Mio. € und für Restmüll rd. 4,4 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Die Personalkosten sinken deutlich, da mit der durch Verfahrensumstellungen seitens des Gesetzgebers erforderlich gewordenen Aufgabe der Elektrosammelstelle an den Servicebetrieben weniger Stunden für Mitarbeiter mit wechselnden Einsatzstellen zu berücksichtigen sind.

 

Der deutliche Anstieg bei den Aufwendungen „Erstattungen an Dritte aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ ist darauf zurückzuführen, dass die Kreiseinheitsgebühren (auch durch steigende Abfallmengen) steigen. Die Kosten für die Sammlung und den Transport der verschiedenen Müllfraktionen durch die AöR steigen, da die 2. wöchentliche Leerung der Altpapiercontainer nunmehr entsprechend der Umstellung dargestellt wird.

 

Die Kosten der Verbraucherberatung (Abfallberatung) wurden bisher unter „Erstattung an Andere“ veranschlagt und finden sich nun unter „Erstattung an private Unternehmen“ wieder. Die weitere Erhöhung in dieser Rubrik um rd. 50 T€ ist auf eine Preissteigerung im Bereich des Betriebes der Wertstoffhöfe zurückzuführen.

 

Bei den Erträgen steigen die erwarteten Benutzungsgebühren aufgrund der Erlöse für den Verkauf der Altkleider und einer zu erwartenden Mehreinnahme bei den Gebühren bei den Wertstoffhöfen.

 


Anlagen:

 

Satzungsentwurf

Gebührenkalkulation