Betreff
Satzung der Stadt Kamen über die Ablösung von Stellplätzen
Vorlage
152/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte Satzung über die Ablösung von Stellplätzen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Bis 2018 hat die Landesbauordnung verbindliche Vorgaben über die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisenden Stellplätze gemacht und die Rechtsgrundlage zur Aufstellung sogenannter Ablösesatzungen gegeben, auf deren Grundlage notwendige Stellplätze durch Zahlung eines Geldbetrages an die jeweilige Kommune abgelöst werden konnten. Die Stellplatzablösesatzung der Stadt Kamen wurde auf dieser Grundlage zuletzt im Jahr 2001 erneuert.

 

Durch die Neuaufstellung der Landesbauordnung Ende 2018 hat sich die formale Rechtsgrundlage für Stellplatznachweise und die Ablösesatzungen geändert. Ablösesatzungen auf Grundlage der alten Landesbauordnung haben ihre Gültigkeit verloren. Zudem enthält die neue Landesbauordnung keine differenzierten Vorgaben zu nachzuweisenden Stellplätzen mehr und verweist stattdessen auf eine neue Rechtsverordnung, welche die Anzahl nachzuweisender Stellplätze regeln soll. Ergänzend wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eigene Stellplatzsatzungen aufzustellen und so die Anzahl und Ablöse nachzuweisender Stellplätze selbstständig zu regeln. Die Frage, ob und in welcher Form die Aufstellung einer umfassenden Stellplatzsatzung für die Stadt Kamen sinnvoll sein kann, kann erst nach Veröffentlichung der neuen Rechtsverordnung abschließend beurteilt werden. Ein Inkrafttreten der Rechtsverordnung war vom zuständigen Landesministerium rechtzeitig zum 01.01.2019 (Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung 2018) angekündigt worden, bislang liegt allerdings nur ein erster Entwurf vor. Wann mit einem Inkrafttreten der Rechtsverordnung zu rechnen ist, ist nicht bekannt und absehbar.

 

Die Städte und Gemeinden warten seit der Neuaufstellung der Landesbauordnung 2018 auf neue Vorgaben der Landesregierung, um ggf. weitergehende Stellplatzsatzungen erarbeiten zu können. Um zwischenzeitlich trotzdem die Ablöse benötigter Stellplätze bei Bauvorhaben zu ermöglichen, erneuern viele Städte und Gemeinden als Interimslösung ihre ausgelaufenen Ablösesatzungen. So können Stellplatznachweise in der Zwischenzeit bis zum Erhalt neuer Vorgaben der Landesregierung und einer ggf. anschließenden Neuaufstellung einer umfassenden Stellplatzsatzung trotzdem abgelöst werden.

 

Da von Seiten des Landesministeriums bislang weiterhin kein Orientierungsrahmen zur Erarbeitung einer umfassenden Stellplatzsatzung vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, das o. g. Vorgehen ebenfalls zu wählen und die abgelaufene Stellplatzablösesatzung als Zwischenlösung zu erneuern, um anstehende Bauvorhaben im Innenstadtbereich zu ermöglichen.

 

Der Geltungsbereich des neuen Satzungsentwurfes ist inhaltlich vollständig identisch mit der ausgelaufenen Stellplatzablösesatzung, angepasst wurden die Ablösebeträge aufgrund der aktuellen Herstellungskosten. Zur Überführung in geltendes Recht wurden auf Grundlage einer vom Städte- und Gemeindebund erarbeiteten Mustersatzung des Weiteren die Rechtsgrundlage und die Paragraphenstruktur geändert.

 

Von der Möglichkeit der Stellplatzablöse wurde in der Vergangenheit nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung der Stadt Kamen über die Ablösung von Stellplätzen

Anlage 2: Entwurf Rechtsverordnung über notwendige Stellplätze