Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Jugendhilfeausschuss: vorher neu
ordentliches Mitglied Christoph Hoch Anja Wagner
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger an. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.
Das bisherige ordentliche Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Herr Christoph Hoch, steht nach E-Mail vom 25.10.2021 nicht mehr für die Tätigkeit zur Verfügung.
Für die Wahl eines Ersatzmitgliedes schlägt die Arbeiterwohlfahrt deshalb Frau Anja Wagner vor.
Gem. § 4 (2) des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG NRW) hat bei Ausscheiden eines Mitgliedes –vor Ablauf der Wahlzeit- diejenige Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat, das Vorschlagsrecht.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.