Betreff
Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2022
Vorlage
139/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für das Jahr 2022 zur Kenntnis und befürwortet diese.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

Mit Schreiben vom 31.08.2021 leitete der Kreis Unna unter Beifügung eines Eckdatenpapieres (Anlage 1 und 2) das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ein. Hiernach wird der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage von bisher 36,10 v. H. um 1,25 v. H. auf dann 34,85 v. H. sinken. Für die Stadt Kamen bedeutet dies, dass die Kreisumlage gegenüber 2021 um 500.152 € auf 25.720.093 € sinken wird.

Der Arbeitskreis der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 03.09.2021 mit dem Eckdatenpapier des Kreises Unna auseinandergesetzt und dieses intensiv diskutiert. Wie in den vergangenen Jahren wurde erneut vereinbart, dass ein gemeinschaftliches Positionspapier (Anlage 3) erarbeitet wird, welches die sich aus der Festsetzung der Kreisumlage ergebenden Probleme beschreibt. Die Positionen dieses Arbeitspapieres macht sich die Stadt Kamen als Stellungnahme zur Benehmensherstellung inhaltlich zu eigen.