Betreff
Fortschreibung Integriertes Klimaschutzkonzept
Vorlage
138/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Im Jahr 2022 stehen vier große Prozesse an:

1          Die Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen

2          Die Fortschreibung des gesamtstädtischen integrierten Klimaschutzkonzeptes

3          Ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Methler mit der Zielrichtung Städtebauförderung

4          Ein integriertes Quartierskonzept Methler für energetische Sanierungsmaßnahmen (Zielrichtung Kfw-Programm 432, energetische Stadtsanierung)

Im Kontext Handlungskonzept Wohnen findet das Thema Klimaschutz umfangreiche Berücksichtigung. Neben Innenentwicklung und Nachverdichtung geht es u. a. um klimaresilientes Bauen sowie das Thema „Schwammstadt“. Das Planungsbüro plan-lokal, Dortmund ist mit der Bearbeitung des Konzeptes beauftragt, mit einer Bearbeitung kann kurzfristig begonnen werden. Eine detaillierte Darstellung des Prozesses erfolgt im PUS am 05.10.2021.

Die Prozesse 2, 3 und 4 müssen eng miteinander verzahnt werden und bedingen sich gegenseitig. Dabei können sie inhaltlich auf dem Handlungskonzept Wohnen aufbauen. Es gilt in dem Zusammenhang, Synergien durch inhaltliche Überschneidungen auszuschöpfen und keine Doppelarbeit zu leisten. Z. B. werden integrierte Handlungskonzepte in der Städtebauförderung heute nur noch bewilligt, wenn das Thema Klimaschutz berücksichtigt wird. Auch mit Blick auf Akteurs- und Bürgerbeteiligung müssen die Prozesse zwingend gebündelt werden.

Bei der Fortschreibung des gesamtstädtischen integrierten Klimaschutzkonzeptes sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

-          Evaluation der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Kamen

-          Erarbeitung einer fundierten und aktuellen Datenbasis hinsichtlich der Energiebilanz

-          Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage

-          Breite Akteurs- und Bürgerbeteiligung (#gemeinschaftsaufgabeklimaschutz): sensibilisieren, informieren, aktivieren

-          Integriert bedeutet Berücksichtigung aller relevanten Handlungsfelder (u.a. Biodiversität, Mobilität, Konsum, Klimaresilienz, Müllvermeidung, Klimafolgenanpassung und Hochwasserschutz)

-          Fördermittelscreening

-          Definition von Klimaschutzzielen, Aufzeigen von Handlungsoptionen, Ableitung konkreter Maßnahmen. (Klimaschutz kostet Geld – Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung kosten noch viel mehr Geld, Klimaschutz braucht personelle Kapazitäten!)

Die Zielrichtung in Methler mit einem integrierten Handlungskonzept ist mit dem Prozess aus Heeren-Werve vergleichbar. Stichwort städtebauliche Projekte und die Einrichtung eines Stadtteilmanagements.

Ein Quartierskonzept für energetische Sanierungsmaßnahmen nach Kfw 432 analysiert u.a. den Gebäudebestand im Detail und definiert Energieeinsparpotenziale privater Eigentümer. Im Anschluss an die Konzepterstellung ist die Einstellung eines Sanierungsmanagers (3 bis maximal 5 Jahre) förderfähig. Dieser wird in erster Linie aufsuchend tätig, legt Energieeinsparpotenziale offen und berät über Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. (Weitere Informationen können dem Merkblatt „Energetische Sanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ auf www.kfw.de entnommen werden.)

Auf Stadtteilebene bietet sich perspektivisch dadurch die Möglichkeit, insbesondere in Methler Maßnahmen zum Klimaschutz und zur energetischen Sanierung anzustoßen. Methler erhält dadurch einen Modellcharakter, der perspektivisch auch auf die anderen Stadtteile übertragen werden kann. Durch die Verknüpfung mit dem gesamtstädtischen integrierten Klimaschutzkonzept wird jedoch kein Stadtteil im Klimaschutz ausgeklammert.

Die umfangreiche Ausschreibung dieses Gesamtprozesses befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Fortschreibung eines Klimaschutzkonzeptes (Baustein 1) nicht förderfähig. Für die Bausteine 2 und 3 können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Der kommunale Eigenanteil bei einem integrierten Handlungskonzept lag (vor Corona) bei 20 % und bei einem Quartierskonzept nach Kfw bei 5 % (bei Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept). Anmerkung: In Teilen hat die Landesregierung während Corona eine 100 % Förderung in der Städtebauförderung gewährt.