hier: Vorstellung eines ersten Entwurfes durch die Verwaltung zur weiteren Beratung
Diese
Mitteilungsvorlage dient als erste Information über ein mögliches kommunales
Förderprogramm, welches Grundstücks- und Hauseigentümer:innen dabei
unterstützen soll ein Gründach auf ihren Garagen und Carports zu erstellen.
Als Gründach
bezeichnet man ein mit Moosen und/oder Pflanzen bewachsenes Dach, das über
einen speziellen Unterbau verfügt. Aufgrund der dort siedelnden Pflanzen werden
Gründächer viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Dächern zugeschrieben. Nicht
nur ökologische Gründe wie die Zurverfügungstellung von neuen, geschützten
Lebensräumen für heimische Insekten, Tieren und Pflanzen, sondern auch
stadtklimatische Vorteile sprechen für den Zubau von Gründächern. Hierzu zählen
die Bindung von CO2 und Feinstaub sowie eine Verbesserung des
Lokalklimas durch weniger starke Erwärmung der Dächer im Sommer.
Verzögerung von Spitzenabflüssen bei Starkregenereignissen (Schwammstadt) und
der anteilige Rückhalt von Niederschlägen (je nach Aufbau) können nicht nur vor
Hochwasser schützen, sondern äußern sich auch in finanziellen Einsparungen für
den Hausbesitzer, da weniger Niederschlagsabfluss entsteht.
Trotz dieser
vielen Vorteile sind in Kamen erst wenige Dächer begrünt. Das Förderprogramm
samt seiner begleitenden Öffentlichkeitsarbeit soll die Gesellschaft stärker
für das Thema sensibilisieren. Im ersten Förderzeitraum sollen dabei bewusst
nur Garagen und Carports gefördert werden. Durch die benötigte Schichtdicke des
Aufbaus, gerade bei intensiven Dachbegrünung (15-200cm Höhe und 200-3.000kg/m²
Zusatzgewicht) kommen Flachdächer von Bestandswohngebäuden an ihre statischen
Grenzen. Eine Nachrüstung ist mit hohem finanziellem und technischem Aufwand
verbunden. Im Gegensatz dazu haben Betongaragen hohe Lastreserven und eignen
sich daher hervorragend für eine nachträgliche extensive Begrünung (Aufbauhöhe
10-20cm und Gewicht 60-250kg/m²). Zudem haben Garagen und Carports meist eine
geringere und einheitliche Größe (3mx6m), welche eine bessere Verteilung der Fördermittel
ermöglicht. Sollte eine Nachfrage auch für Wohngebäude oder gewerbliche
Lagerhallen festgestellt werden, kann zu einem späteren Zeitpunkt die
Richtlinie überarbeitet und ergänzt sowie die Fördermittel aufgestockt werden.
Die geplante
Förderhöhe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch
30 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche. Die Gesamtförderung von
500,--Euro pro Maßnahme darf nicht überschritten werden. Weitere Informationen
zur Förderung und dem Verfahren können der angehängten Richtlinie entnommen
werden.
Es wurden
Mittel in Höhe von 10.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022 angemeldet. Sofern
entsprechende Mittel im Haushalt 2022 ff zur Verfügung gestellt werden, kann
eine Beschlussfassung des Förderprogramms im kommenden Frühjahr durch den Rat
der Stadt Kamen erfolgen.
Anlage:
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Richtlinie
der Stadt Kamen zum Förderprogramm „Grün statt Grau“ Maßnahmen zur Begrünung von Garagen und
Carports in Kamen
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Antrag
zum Förderprogramm „Grün statt Grau“