Nachdem am 25.03.2021 im Planungs- und
Stadtentwicklungsausschuss die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für das
Gemeindegebiet der Stadt Kamen vorgestellt wurde, wurden weitere Abstimmungs-
und Verfahrensschritte in die Wege geleitet.
So erfolgte eine intensive Koordination mit dem
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen als zuständiger
Fachbehörde zur Anfertigung einer differenzierten Leistungsbeschreibung unter
Berücksichtigung des § 25 DSchG NRW. Der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen begrüßt ausdrücklich die Erstellung eines
Denkmalpflegeplans für die Stadt Kamen (siehe Begleitschreiben an die
Bürgermeisterin Frau Kappen).
Gegliedert ist die Leistungsbeschreibung des
Denkmalpflegeplans im Wesentlichen in:
- Bestandsaufnahme
- Darstellung
von Aufgaben und Zielen des Denkmalpflegeplans und der gesetzlichen Grundlage
- Analyse
des Gebietes der Stadt Kamen unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten.
- Untersuchung
und Kartierung der Bau- und Bodendenkmäler, der erhaltenswerten Bausubstanz und
historisch geprägter Ortsbereiche nach Ortsteilen gegliedert.
-
Darstellung der Bodendenkmäler
-
Kartierung zur Siedlungsentwicklung
-
Darstellung der kulturhistorisch
überlieferten Raumbezüge und Sichtbeziehungen
-
Genauere Betrachtung bedeutender
Teilsiedlungsbereiche
2. Planungs- und Handlungskonzept zur
Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die
Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden soll.
-
Untersuchung und Verbesserung des
denkmalrechtlichen und planungsrechtlichen Rahmens.
-
Erarbeitung eines Ziel- und
Maßnahmenkatalogs.
Zurzeit bereitet die Untere Denkmalbehörde
gemeinsam mit dem Fachbereich 30.1 (Vergabestelle) die Auftragsvergabe für die
Erstellung einer umfassenden Bestandsaufnahme (Punkt 1) vor. Derzeit wird die
Abfrage über die Eignung verschiedener Büros gem. § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen durchgeführt. Eine Maßnahme, die auf Grund der
Vergaberichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist.
In einem weiteren Schritt soll die Vergabe des
Planungs- und Handlungskonzepts zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen (Punkt
2) erfolgen.
Die Vergabe des Denkmalpflegeplans erfolgt in
zwei Schritten, da für das Planungs- und Handlungskonzept ein Förderantrag aus
Mitteln der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten des Landes NRW
gestellt wurde. Mit einer Förderung der Maßnahme ist im Frühjahr 2022 zu
rechnen. Eine zeitliche Verzögerung sollte sich hieraus nicht ergeben, da
zunächst die Bestandsaufnahme angefertigt werden muss. Das Planungs- und
Handlungskonzept wird dann separat nach Erhalt eines etwaigen Förderbescheids
beauftragt.
An der Erarbeitung des Denkmalpflegeplans wird
neben dem Fachbüro der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in
Westfalen sowie der Fachbereich 60.2 (Untere Denkmalbehörde) und der
Fachbereich 40.03 (Archiv) mitwirken.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in
einem ersten Schritt nach Erarbeitung der Bestandsaufnahme vorgesehen. In einem
weiteren Schritt werden erneut die Öffentlichkeit und vor allem die von den
geplanten Maßnahmen betroffenen Eigentümer nach Vorlage des Maßnahmen- und
Handlungskonzepts beteiligt.