Betreff
Information zur Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das Gemeindegebiet der Stadt Kamen
Vorlage
133/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Nachdem am 25.03.2021 im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für das Gemeindegebiet der Stadt Kamen vorgestellt wurde, wurden weitere Abstimmungs- und Verfahrensschritte in die Wege geleitet.

 

So erfolgte eine intensive Koordination mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen als zuständiger Fachbehörde zur Anfertigung einer differenzierten Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung des § 25 DSchG NRW. Der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen begrüßt ausdrücklich die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die Stadt Kamen (siehe Begleitschreiben an die Bürgermeisterin Frau Kappen).

 

Gegliedert ist die Leistungsbeschreibung des Denkmalpflegeplans im Wesentlichen in:

 

  1. Bestandsaufnahme

 

-       Darstellung von Aufgaben und Zielen des Denkmalpflegeplans und der gesetzlichen Grundlage

 

-       Analyse des Gebietes der Stadt Kamen unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten.

 

-       Untersuchung und Kartierung der Bau- und Bodendenkmäler, der erhaltenswerten Bausubstanz und historisch geprägter Ortsbereiche nach Ortsteilen gegliedert.

 

-       Darstellung der Bodendenkmäler

 

-       Kartierung zur Siedlungsentwicklung

 

-       Darstellung der kulturhistorisch überlieferten Raumbezüge und Sichtbeziehungen

 

-       Genauere Betrachtung bedeutender Teilsiedlungsbereiche

 

 

2.    Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden soll.

 

-       Untersuchung und Verbesserung des denkmalrechtlichen und planungsrechtlichen Rahmens.

 

-       Erarbeitung eines Ziel- und Maßnahmenkatalogs.

 

 

Zurzeit bereitet die Untere Denkmalbehörde gemeinsam mit dem Fachbereich 30.1 (Vergabestelle) die Auftragsvergabe für die Erstellung einer umfassenden Bestandsaufnahme (Punkt 1) vor. Derzeit wird die Abfrage über die Eignung verschiedener Büros gem. § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchgeführt. Eine Maßnahme, die auf Grund der Vergaberichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist.

 

In einem weiteren Schritt soll die Vergabe des Planungs- und Handlungskonzepts zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen (Punkt 2) erfolgen.

 

Die Vergabe des Denkmalpflegeplans erfolgt in zwei Schritten, da für das Planungs- und Handlungskonzept ein Förderantrag aus Mitteln der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten des Landes NRW gestellt wurde. Mit einer Förderung der Maßnahme ist im Frühjahr 2022 zu rechnen. Eine zeitliche Verzögerung sollte sich hieraus nicht ergeben, da zunächst die Bestandsaufnahme angefertigt werden muss. Das Planungs- und Handlungskonzept wird dann separat nach Erhalt eines etwaigen Förderbescheids beauftragt.

 

An der Erarbeitung des Denkmalpflegeplans wird neben dem Fachbüro der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen sowie der Fachbereich 60.2 (Untere Denkmalbehörde) und der Fachbereich 40.03 (Archiv) mitwirken.

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in einem ersten Schritt nach Erarbeitung der Bestandsaufnahme vorgesehen. In einem weiteren Schritt werden erneut die Öffentlichkeit und vor allem die von den geplanten Maßnahmen betroffenen Eigentümer nach Vorlage des Maßnahmen- und Handlungskonzepts beteiligt.