Betreff
Nichtberücksichtigung der Bewerbung des Welterbe-Projektes „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste „UNESCO-Welterbe“ durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Vorlage
132/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die geplante Bewerbung des Welterbe-Projektes „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ für die Fortschreibung der deutschen Tentativliste zur Nominierung für die UNESCO Liste des Kultur- und Naturerbes „UNESCO-Welterbe“ zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass die Stadt Kamen die Bewerbung im weiteren Verfahrensverlauf unterstützen wird.

 

Vorbereitet und initiiert wurde die Bewerbung von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur. Im Rahmen des Verfahrens erklärten sich insgesamt 40 Kommunen und Kreise sowie das Ruhrparlament bereit das Bewerbungsverfahren zu unterstützen. Lediglich vier Kommunen stimmten gegen eine Bewerbung.

 

Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur informierte das zuständige Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Sachverhalt und erklärte, dass man nun beabsichtige die Bewerbung weiter zu qualifizieren, um diese fristgerecht im Oktober 2021 vorzulegen.

 

Mit Entscheidung der Landesregierung vom 24.08.2021 teilte das Ministerium mit, dass eine Einreichung der Bewerbung erst im Oktober 2021 zu spät sei. Man bereite einen Kabinettsbeschluss für das dritte Quartal 2021 vor. Die beabsichtigte Qualifizierung sei so umfassend, dass eine fachgerechte Prüfung seitens des Kabinetts als auch der Fachjury unmöglich sei, selbst, wenn die Überarbeitung früher eintreffen werde. Daher hat die Landesregierung auf Grund der Empfehlung der Fachjury als auch der nur fragmentarisch vorliegenden kommunalen Unterstützung beschlossen, die o.a. Bewerbung nicht der Kultusministerkonferenz vorzulegen.