hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Die Bürgeranregung zur Herstellung der gesetzeskonformen Beschilderung von Fußgängerüberwegen wird zur weiteren Beratung an den Mobilitäts- und Verkehrsausschuss verwiesen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Antragsteller beantragt die Beschilderung an Fußgängerüberwegen so herzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.
Aus diesem Grund wird die Anregung zur Beratung an den Mobiliäts- und Verkehrsausschuss verwiesen.