Betreff
Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) 2020 – Stellungnahme gemäß
§ 105 Abs. 7 GO NRW -
Vorlage
126/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die im Sachverhalt und in der Anlage gemachten Ausführungen der Verwaltung als Stellungnahme gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die überörtliche Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist.

 

Die überörtliche Prüfung soll in jeder Gemeinde alle fünf Jahre unter Einbeziehung sämtlicher vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte, Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte sowie Jahresabschlüsse der Sondervermögen, Treuhandvermögen, Unternehmen und Beteiligungen stattfinden (§ 105 Abs. 4 GO NRW).

 

Die überörtliche Prüfung der Stadt Kamen hat die GPA NRW vom Dezember 2019 bis Januar 2021 durchgeführt.

 

Die Prüfungsberichte der GPA wurden am 30.03.2021 der Stadt Kamen zugeleitet.

 

Die Verwaltung hat eine Stellungnahme vorbereitet. Die Prüfungsberichte werden ins Ratsinformationssystem gestellt.

 

Gem. § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Rat beschließt über die gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme (§ 105 Abs. 7 GO NRW).

 

Die Verwaltung nimmt zu den Feststellungen/Empfehlungen der GPA wie folgt Stellung:

 

siehe Anlage