§ 105 Abs. 7 GO NRW -
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Kamen beschließt die im Sachverhalt und in der Anlage gemachten
Ausführungen der Verwaltung als Stellungnahme gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 105 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die überörtliche Prüfung als Teil
der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden Aufgabe der
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig
und an Weisungen nicht gebunden ist.
Die überörtliche Prüfung soll
in jeder Gemeinde alle fünf Jahre unter Einbeziehung sämtlicher vorliegender
Jahresabschlüsse und Lageberichte, Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte
sowie Jahresabschlüsse der Sondervermögen, Treuhandvermögen, Unternehmen und
Beteiligungen stattfinden (§ 105 Abs. 4 GO NRW).
Die überörtliche Prüfung der
Stadt Kamen hat die GPA NRW vom Dezember 2019 bis Januar 2021 durchgeführt.
Die Prüfungsberichte der GPA
wurden am 30.03.2021 der Stadt Kamen zugeleitet.
Die Verwaltung hat eine
Stellungnahme vorbereitet. Die Prüfungsberichte werden ins
Ratsinformationssystem gestellt.
Gem. § 105 Abs. 6 GO NRW legt
der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur
Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das
Ergebnis seiner Beratungen.
Der Rat beschließt über die
gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme (§ 105
Abs. 7 GO NRW).
Die Verwaltung nimmt zu den
Feststellungen/Empfehlungen der GPA wie folgt Stellung:
siehe Anlage