Beschlussvorschlag:
Der Gleichstellungsbeirat der Stadt Kamen beschließt, dass für die gesamte Wahlperiode des Rates eine Einwohnerfragestunde in die Tagesordnung des Gleichstellungsbeirates aufgenommen wird.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt Kamen kann der Rat beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in die Tagesordnung der Ratssitzungen aufgenommen wird.
Gem. § 26 der Geschäftsordnung findet die Regelung auch auf Ausschüsse Anwendung.
Die Verwaltung empfiehlt, auch in Zukunft den Einwohnerinnen und Einwohnern eine Einwohnerfragestunde zu ermöglichen. Die Einwohnerfragestunde soll am Anfang des öffentlichen Teils in der Sitzung des Gleichstellungsbeirates durchgeführt werden.