Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2020
Vorlage
100/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt in der Gesellschafterver­samm­lung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.331,53 € wird durch die Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2020 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TPK GmbH Mittel in Höhe von 136.000 € angemeldet. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2020 (155.995 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.

 

Da die Geschäftsführung der TPK GmbH schon unterjährig ein deutlich besseres Ergebnis absehen konnte, wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2020 nur drei Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich, in Höhe von insge­samt 80.000 €, geleistet. Im Ergebnis ist ein tatsächlicher Verlust i. H. v. 50.331,53 € erwirt­schaftet worden. Dies entspricht einer zusätzlichen Haushaltsverbesserung von rd. 86.000 €. Von der GmbH sind nach Feststellung des Jahresabschlusses 29.668,47 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.

 

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im Laufe des Jahres 2021 wieder gehalten werden kann. Die Auswirkungen der seit Anfang März 2020 auftretenden Corona-Pandemie in Deutschland werden allerdings auch die Ergebnisse der Arbeit der TPK GmbH beeinflussen.

 

Der nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung, über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung. Die Gesellschafterin hat gem. § 12 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsver­trages bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichtes und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gem. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum 31.12.2020