Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Mehrausgabe im Produkt 36.01.01 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Vorlage
092/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt eine außerplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 126.000,00 € bei der Buchungsstelle 36.01.01/0673.781800 – KiTa „Abenteuerland“ – Inv. Zuschuss Ausstattung -  für die Anschaffung von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen der neuen Plätze in der geplanten Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Verein „Waldorfkindergarten Kamen e.V. hatte geplant, im Rahmen eines Investorenmodells eine zweizügige Kindertageseinrichtung zu eröffnen. Im Laufe der Verhandlungen mit verschiedenen Investoren wurde deutlich, dass sich  die Errichtung einer zweizügigen Kindertageseinrichtung im Wege eines Investorenmodells nicht darstellen lässt. Eine drei- bzw. vierzügige Einrichtung ließ sich jedoch für den Träger nicht realisieren, so dass der Verein zwischenzeitlich von den Plänen Abstand genommen hat.

 

Da aufgrund der örtlichen Bedarfsplanung deutlich war, dass zeitnah weiterer Bedarf für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen besteht, wurde die Planung einer vierzügigen KiTa im Rahmen eines Investorenmodells weiter vorangetrieben.

 

Zudem war deutlich geworden, dass bereits für das KiTA-Jahr 2021/2022 zusätzlicher Bedarf an KiTa-Plätzen besteht. Zur Sicherstellung dieses Bedarfes wurde eine Übergangslösung in der bisherigen Modul-Kita an der Südkamener Straße gefunden. Ein entsprechender Beschluss erfolgte in der JHA-Sitzung am 09.03.2021. 

 

Gemeinsam mit dem Träger der DRK-KiTa „Monopoli“  konnte hier im Rahmen einer Dependance-Lösung die Möglichkeit geschaffen werden, bereits ab dem 01.08.2021 mit einer 1,5-zügigen KiTa in Betrieb zu gehen.

 

Für die Ausstattung dieser KiTa sowie auch für die spätere KiTa in der Gutenbergstraße können investive Zuschüsse des Landes beantragt und ausgezahlt werden. Hierzu ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2021 erforderlich, da die bisher im Haushalt veranschlagten investiven Zuschüsse an die Errichtung einer Waldorf-KiTa gebunden sind.

 

Die bisher unter der Maßnahme 36.01.01/0637.781800 Waldorf KiTa – Inv.zuschuss Ausstattung für 2021 eingestellten Mittel in Höhe von 126.000,00 € werden nicht mehr benötigt und stehen daher zur Deckung der neuen Maßnahme zur Verfügung.