Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt die Einführung des „SchülerTicket Westfalen“ zum Beginn des
Schuljahres 2021/22 unter Berücksichtigung der Variante b für die anspruchsberechtigten
Grundschülerinnen und Grundschüler, somit zum 01.08.2021.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den in der Anlage beigefügten Vertrag zur Einführung des
SchülerTicket Westfalen mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen
abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die
Verkehrsunternehmen innerhalb des WestfalenTarifs haben sich zum Ziel gesetzt,
den WestfalenTarif zeitnah attraktiver und einfacher zu gestalten.
Dies soll in den
drei großen Tariffeldern Einführung eTarif, Zeitkarten und SchülerTickets erfolgen.
Als einer dieser
Tariffelder wurde zum 01.01.2021 das neue Schülerticket „SchülerTicket
Westfalen“ im Westfalentarif eingeführt. Dieses Schülerticket ist eine
Optimierung des vorhandenen Ticketangebotes für Schülerinnen und Schüler in
Westfalen und soll im Kreis Unna das FlashTicket und das SchulwegMonatsTicket
(Selm, Werne) ersetzen.
Alle Schulträger
im Kreis Unna (mit oder ohne aktuellen FlashTicket-Vertrag) haben ab dem 01.01.2021
die Möglichkeit bzw. ein Anrecht einen neuen SchülerTicket-Vertrag mit einem
entsprechenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.
Für den Kreis Unna
bietet sich als kreisweit einheitlicher Einführungstermin des SchülerTickets
der Beginn des Schuljahres 2021/22 (01.08.2021) an.
Schülerticket allgemein (SchüTi)
Die allgemeinen
Merkmale des SchülerTicket Westfalen sind:
·
Nutzung „rund um die Uhr“ an allen Tagen des
Jahres,
·
einfache Tarifstruktur durch die Gültigkeit im
gesamten Gebiet des Westfalentarifes und
damit auch bis nach Dortmund, Hamm oder Münster.
Das neue
SchülerTicket Westfalen optimiert das sehr erfolgreiche FlashTicket im Kreis
Unna und verbessert insbesondere das Angebot für die nach der
Schülerfahrkostenverordnung nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler,
welche zu nah an der Schule wohnen, und daher nicht berechtigt sind ein
kostenloses Ticket für die Fahrt zur Schule zu bekommen (Die diesbezüglichen
Entfernungsgrenzen sind davon abhängig, ob der Schüler in die Primarstufe, in
die Sekundarstufe I oder II geht).
Schulträger mit FlashTicket-Vertrag
Die meisten
Schulträger im Kreis Unna (Kreis und Kommunen außer den Städten Selm und Werne)
haben einen FlashTicket-Vertrag, welcher zukünftig in einen Schülerticket-Vertrag
umgewandelt werden soll. Materiell ändert sich bei diesem Wechsel für die
Schulträger grundsätzlich nichts. Der Schulträger zahlt weiterhin die gleiche Summe
(= Basisbetrag) an das Verkehrsunternehmen wie bisher (fester Pauschalbetrag
mit jährlicher Fortschreibung wie beim FlashTicket).
Schulträger ohne FlashTicket-Vertrag (für Selm und
Werne)
Auch für die
Städte Selm und Werne wird sich materiell nichts ändern. Beide Schulträger
können weiterhin das SchulwegMonatsTicket beziehen und die anspruchsberechtigten
Schüler können weiterhin für die Nutzung des ÖPNV in der Freizeit ein
FunTicket/FunAbo kaufen (Preisstufe A 11,80 €).
Es besteht aber
auch die Möglichkeit, dass die Städte Selm und Werne einen neuen Schülerticket-Vertrag
abschließen. Hierdurch würden zum einen die anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schüler für einen verpflichtenden Eigenanteil (analog FlashTicket) einen
verbesserten Freizeitnutzen bekommen und zum anderen könnten die
nichtanspruchsberechtigten Schüler für einen viel günstigeren Preis als bisher
zur Schule fahren (s.u.) und hätten zusätzlich einen viel höheren Freizeitnutzen.
Außerdem würde
dieses Vorgehen zu einer wichtigen „Ticket-Gleichberechtigung“ unter den
Schülerinnen und Schülern im Kreisgebiet führen.
Anspruchsberechtigte Schüler
Durch die
Einführung des Schülertickets entstehen für die heute anspruchsberechtigten
Schülerinnen und Schüler mit einem FlashTicket plus oder einem FunTicket/FunAbo
in Selm oder Werne keine gravierenden preislichen Änderungen.
Es ergeben sich vielmehr
Verbesserungen in der Gültigkeit des Tickets. Die Schülerinnen und Schüler
müssen zukünftig nicht mehr entscheiden, für welches Netz das Ticket genutzt
werden soll. Das neue Schülerticket ist für das gesamte Tarifgebiet Westfalen gültig
(z.B. muss nicht mehr zwischen der Fahrt/Freigabe in Richtung Dortmund oder
Münster gewählt werden, was insbesondere für potenzielle Nutzer des
Schülertickets aus dem Nordkreis eine Verbesserung ist).
Nichtanspruchsberechtigte Schüler
Durch den Abschluss
eines Schülerticket-Vertrages erhalten insbesondere die nichtanspruchsberichtigten
Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadt (des Schulträgers) einen nicht
unerheblichen finanziellen Vorteil.
Diese Schülerinnen
und Schüler können zukünftig ein Schülerticket für 33 € erwerben, mit dem sie
zur Schule fahren und in ihrer kompletten Freizeit (incl. Ferien, Feiertage) im
ganzen Tarifgebiet Westfalen mobil sein können (vergleichbar mit heutigem
SchülerAbo plus Preisstufe A 42,70 € bzw. Preisstufe B 69,10 €).
Der geringe Anteil
der nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, der nur in der
Freizeit fahren möchte, wird auch weiterhin die Möglichkeit haben, ein
FunTicket/FunAbo zu erwerben, dann allerdings mit einer lediglich
freizeitorientierten Nutzungsmöglichkeit.
SchülerTicket Westfalen für Grundschüler
Das SchülerTicket
Westfalen für die anspruchsberechtigten Grundschüler wird – je nach Wunsch des
Schulträgers – in zwei Varianten ausgegeben:
a.
Die anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten das
normale SchülerTicket Westfalen mit der Gültigkeit rund um die Uhr im
WT-Gesamtnetz.
b.
Die anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten –
wie bisher – ein SchulwegMonatsTicket mit der eingeschränkten Gültigkeit auf
die Relation Wohnung – Schule an Schultagen.
Für die
nichtanspruchsberechtigten Grundschüler stehen wie bisher alle Tarifprodukte
offen. Bei Schulträgern, die einen SchülerTicket-Vertrag abgeschlossen haben,
kann auch ein SchülerTicket Westfalen abonniert werden.
Da bei einer
Entscheidung für die Variante a auch für berechtigte Schülerinnen und Schüler
in der Primarstufe gem. § 2 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung ein pflichtiger
Eigenanteil zu erheben ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die
Variante b zu vereinbaren.
Ein
flächendeckender Bedarf für die Nutzung des SchülerTicket Westfalen bei
pflichtigem Eigenanteil ist aufgrund des Alters der Schülerinnen und Schuler in
der Primarstufe nicht gegeben.
Sollte ein anspruchsberechtigter Grundschüler auch in der Freizeit
fahren wollen, so stehen hierfür allerdings auch die günstigeren Produkte
FunTicket (1 Gemeinde: 14,70 €/Monat bzw. Netzt 19,60 €/Monat bzw. FunAbo für 1
Gemeinde 11,80 €/Monat bzw. Netz für 15,60 €/Monat) zur Verfügung. Eine Auswahl
bei anspruchsberechtigten Grundschülern dergestalt, dass der Schüler / die
Schülerin bzw. die Eltern statt des SchulwegMonatsTickets ein SchülerTicket
Westfalen wählen können und dann nur 12 €/Monat Eigenbeteiligung zahlen müssen,
ist nicht vorgesehen.
Sozialticket für nichtanspruchsberechtigte Schüler
Im Kreis Unna
existiert heute bereits ein SozialTicket auch für Schüler, das „Schüler-Abo
plus“ mit den Preisstufen A (Kommune) oder B (Kreis).
Preisstufe |
Gesamtpreis € |
Anteil Kreis € |
Anteil Kunde € |
Verkäufe
Februar, vor Corona |
A |
42,70 |
22,25 |
20,45 |
420 |
B |
69,10 |
36,00 |
33,10 |
100 |
Der Kreis Unna
wird vor der Einführung des SchülerTickets über die Einführungsmodalitäten
eines Schüler-SozialTickets entscheiden.
Fazit
Die Einführung des
neuen SchülerTickets ist eine grundsätzliche Optimierung des vorhandenen
Ticketangebotes für Schüler im Kreis Unna und führt bei einer kreisweiten
Umsetzung zu einer wichtigen Ticket-Gleichberechtigung der Schüler im Kreisgebiet.
Darüber hinaus ist das neue Schülerticket ein wichtiger Baustein, um Schüler
und Jugendliche in ihrer selbständigen Mobilität zu fördern und zu unterstützen.
Anpassung der
Abrechnungsstruktur
Unabhängig von der Einführung des SchülerTicket Westfalen wird es zum Schuljahresbeginn 2021/22 eine Änderung der Abrechnungsstruktur auch beim heutigen FlashTicket plus geben.
Vertragliche Grundlage FlashTicket plus
Das aktuelle Tarifangebot FlashTicket plus für Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I und II, die nach der
Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigt sind, wurde zum 01.02.2004
eingeführt und wird auf der Grundlage des zwischen der Stadt Kamen und der VKU
abgeschlossenen Vertrages vom 18.12.2003 abgerechnet:
§2
Fahrtkostenübernahme
durch den Schulträger
Bis zur Einführung des FlashTicket plus hat der
Schulträger die Fahrtkosten für anspruchs-berechtigte Schüler übernommen, indem
er das Entgelt für die ausgegebenen Fahrausweise an die Verkehrsunternehmen der
VRL entrichtet sowie an anspruchsberechtigte Schüler die Kosten für Fahrkarten
ganz oder teilweise erstattet hat.
Der Schulträger garantiert dem Verkehrsunternehmen die
bisher aus diesem Verfahren resultierenden Einnahmen wie folgt:
1. Zunächst wird der Betrag, den der Schulträger im
Schuljahr 2002 / 2003 auf der Basis der abgenommenen Schulwegjahreskarten für
anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler an die VU der VRL entrichtet hat,
festgestellt. Für die Dauer des Vertrages
wird dieser Betrag als Basis festgeschrieben.
2. Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres wird der
o. g. Basisbetrag unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen und des Ruhr-Lippe-Tarifes
(Schulwegjahreskarte) für das gesamte Schuljahr angepasst. Dazu wird der
Schuljahresbetrag des jeweiligen Schul-Vorjahres mit der durchschnittlich
gewichteten Preisanhebung der Schulwegjahreskarten sowie mit dem Verhältnis der
Schülerzahlen neues Schuljahr zu altem Schuljahr multipliziert. Wenn Schulwegjahreskarten
nicht mehr angeboten werden, erfolgt die Preisanpassung anhand der
Preisanhebung entsprechend der Monatskarte für Jedermann. Für die staatlichen
Schulen werden die Schülerzahlen der amtlichen Schülerstatistik mit Stichtag
15. Oktober zugrunde gelegt.
Für die Schulen, die durch diese Statistik nicht
erfasst werden, sind die Schülerzahlen für das jeweilige Schuljahr maßgeblich.
Beispiel:
Betrag für Schuljahr 2003/2004 =
Betrag Schuljahr 2002/2003 x (1 + durchschnittliche
Preisanpassung zum 01.08.2003) x
Schülerzahlen 2003/04 ./. Schülerzahlen 2002/03
Der so ermittelte Betrag ist
ein Schuljahresbetrag, der in zwei Raten vom Schulträger an das
Verkehrsunternehmen zu zahlen ist — vier Wochen nach Schuljahresbeginn und zu
Beginn des neuen Kalenderjahres.
In analoger Anwendung des § 45 a PBefG wurde bisher für die Berechnung der Entwicklung der Schülerzahlen die Schülerzahlenentwicklung der Sekundarstufe I und II des gesamten Kreises Unna zugrunde gelegt, ohne die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Kommunen zu berücksichtigen.
Zahlengrundlagen für den Basisbetrag zu Beginn der Einführung
FlashTicket plus
In der Abrechnung des Schuljahres 2003/04 wurden folgende Schülerzahlen auf Kreisebene durch die VKU zugrunde gelegt:
|
Schüler insgesamt |
|
|
Schuljahr 02/03 |
Schuljahr 03/04 |
Hauptschule |
5.127 |
5.221 |
Realschule |
7.222 |
7.415 |
Gymnasium Sek I |
8.295 |
8.347 |
Gymnasium Sek II |
3.062 |
3.060 |
Gesamtschule Sek I |
8.037 |
7.991 |
Gesamtschule Sek II |
1.215 |
1.312 |
Gesamt |
32.958 |
33.346 |
|
|
|
Anteil Kamen |
3.277 (9,94 %) |
3.277 (9,83 %) |
Die Aufteilung auf die einzelnen Schulträger erfolgte entsprechend der vertraglichen Regelung (§ 2) auf Basis der abgenommenen Schulwegjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler:
Schulträger |
Schulwegjahreskarten (31.01.2004) |
FlashTicket plus 11/2004 |
Bergkamen |
1.367 |
1.269 |
Bönen |
322 |
390 |
Holzwickede |
285 |
252 |
Kamen |
1.103 |
1.275 |
Unna |
2.241 |
2.261 |
Lünen |
2.278 |
2.150 |
Kreis Unna |
1.952 |
2.357 |
Schwerte |
1.556 |
1.530 |
Summe |
11.104 |
10.516 |
|
|
|
Anteil Kamen |
9,93 % |
11,1 % |
Zahlengrundlagen zur Festsetzung des neuen Basisbetrages
Die unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen auf Kreisebene und der einzelnen Kommunen führte dazu, dass über die bisherige Vertragslaufzeit eine deutliche Verschiebung erfolgt ist. Ursache hierfür ist auch die Auflösung einzelner Schulstandorte in den Kommunen, die zu erhöhten bzw. geänderten Wanderungsbewegungen zwischen den Kommunen geführt hat.
Die Anzahl der abgenommenen FlashTicket plus hat sich für das Schuljahr 2020/21 wie folgt entwickelt:
Schulträger |
Anzahl Schüler |
Bergkamen |
625 |
Bönen |
230 |
Holzwickede |
256 |
Kamen |
1.063 |
Unna |
1.867 |
Lünen |
1.539 |
Kreis Unna |
2.114 |
Schwerte |
620 |
Fröndenberg |
961 |
Summe |
9.275 |
Summe ohne Fröndenberg |
8.655 |
|
|
Anteil Kamen |
11,46 % |
Anteil Kamen o. Frönd. |
12,28 % |
Die Schülerzahlen auf Kreisebene haben sich hierzu wie folgt entwickelt:
|
Schüler insgesamt |
|
|
Schuljahr 2018/19 |
Schuljahr 2019/20 |
Hauptschule |
1.684 |
1.600 |
Realschule |
4.493 |
4.370 |
Gymnasium |
10.474 |
10.120 |
Gesamtschule |
8.988 |
8.890 |
Sekundarschule |
1.457 |
1.540 |
Gesamt |
27.096 |
26.520 |
|
|
|
Anteil Kamen |
3.037 (11,21 %) |
3.026 (11,41 %) |
Die Berechnung des neuen Basisbetrages durch die VKU für das
SchülerTicket Westfalen erfolgt bei Einführung auf Basis der abgenommenen FlashTicket
plus für das Schuljahr 2020/21 und unter Berücksichtigung der Preisstufen nach
Wohn- und Schulort der einzelnen Verträge.
Entwicklung der Ein- und Auspendler
Parallel zur deutlichen Steigerung der Schülerzahlen der Kamener Schulen im Vergleich der Gesamtzahlen des Kreises Unna hat sich auch das Verhältnis zwischen Ein- und Auspendler für die Sekundarstufe I und II deutlich verändert:
Einpendler |
Anzahl 2003/04 |
Anzahl 2019/20 |
||
Wohnort |
Sek I |
Sek II |
Sek I |
Sek II |
Bergkamen |
154 |
49 |
243 |
112 |
Bönen |
66 |
3 |
45 |
16 |
Dortmund |
28 |
6 |
20 |
11 |
Hamm |
12 |
4 |
19 |
5 |
Unna |
42 |
3 |
44 |
5 |
Sonstige |
|
1 |
32 |
8 |
Summe |
302 |
66 |
403 |
157 |
Gesamtsumme |
|
368 |
|
560 |
Auspendler |
Anzahl 2003/04 |
Anzahl 2019/20 |
||
Schulort |
Sek I |
Sek II |
Sek I |
Sek II |
Bergkamen |
177 |
14 |
40 |
14 |
Bönen |
83 |
|
15 |
7 |
Dortmund |
30 |
3 |
|
|
Hamm |
|
|
|
|
Unna |
285 |
66 |
113 |
82 |
Sonstige |
5 |
1 |
|
|
Summe |
580 |
84 |
168 |
103 |
Gesamtsumme |
|
664 |
|
271 |
Saldo |
Anzahl
2003/04 |
Anzahl
2019/20 |
||
|
Sek
I |
Sek
II |
Sek
I |
Sek
II |
Einpendler |
302 |
66 |
403 |
157 |
Auspendler |
580 |
84 |
168 |
103 |
Differenz |
-278 |
-18 |
235 |
54 |
Differenz Summe |
|
-296 |
|
289 |
Die Stadt Kamen hat somit über die Jahre von der Altregelung und starren Aufteilung der Schülerzahlen zwischen den Kommunen finanziell deutlich profitiert.
Neufestsetzung des Basisbetrages
Aktuell wird zum
Schuljahr 2020/21 von der VKU gegenüber der Stadt Kamen ein vorläufiger
Abrechnungsbetrag für das FlashTicket plus in Höhe von 432.356,30 €
abgerechnet.
Auf Basis der zum
Schuljahr 2020/21 abgenommenen FlashTicket plus und den Preisstufen ergibt eine
Neuberechnung für die Stadt Kamen einen zukünftig zugrundeliegenden vorläufigen
Abrechnungs-(Basis-)betrag in Höhe von 585.218,75 €.
Die Erhöhung wird
erstmalig zur Endabrechnung des Schuljahres 2021/22 zum 01.03.2022
kassenwirksam und ist damit bei den Haushaltsplanungen zum Produkthaushalt 2022
zu berücksichtigen.