Betreff
Einführung des Schülertickets im Kreis Unna
Vorlage
069/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Einführung des „SchülerTicket Westfalen“ zum Beginn des Schuljahres 2021/22 unter Berücksichtigung der Variante b für die anspruchsberechtigten Grundschülerinnen und Grundschüler, somit zum 01.08.2021.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Anlage beigefügten Vertrag zur Einführung des SchülerTicket Westfalen mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Verkehrsunternehmen innerhalb des WestfalenTarifs haben sich zum Ziel gesetzt, den WestfalenTarif zeitnah attraktiver und einfacher zu gestalten.

 

Dies soll in den drei großen Tariffeldern Einführung eTarif, Zeitkarten und SchülerTickets erfolgen.

 

Als einer dieser Tariffelder wurde zum 01.01.2021 das neue Schülerticket „SchülerTicket Westfalen“ im Westfalentarif eingeführt. Dieses Schülerticket ist eine Optimierung des vorhandenen Ticketangebotes für Schülerinnen und Schüler in Westfalen und soll im Kreis Unna das FlashTicket und das SchulwegMonatsTicket (Selm, Werne) ersetzen.

 

Alle Schulträger im Kreis Unna (mit oder ohne aktuellen FlashTicket-Vertrag) haben ab dem 01.01.2021 die Möglichkeit bzw. ein Anrecht einen neuen SchülerTicket-Vertrag mit einem entsprechenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.

 

Für den Kreis Unna bietet sich als kreisweit einheitlicher Einführungstermin des SchülerTickets der Beginn des Schuljahres 2021/22 (01.08.2021) an.

 

 

Schülerticket allgemein (SchüTi)

 

Die allgemeinen Merkmale des SchülerTicket Westfalen sind:

·         Nutzung „rund um die Uhr“ an allen Tagen des Jahres,

·         einfache Tarifstruktur durch die Gültigkeit im gesamten Gebiet des Westfalentarifes und
damit auch bis nach Dortmund, Hamm oder Münster.

 

Das neue SchülerTicket Westfalen optimiert das sehr erfolgreiche FlashTicket im Kreis Unna und verbessert insbesondere das Angebot für die nach der Schülerfahrkostenverordnung nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, welche zu nah an der Schule wohnen, und daher nicht berechtigt sind ein kostenloses Ticket für die Fahrt zur Schule zu bekommen (Die diesbezüglichen Entfernungsgrenzen sind davon abhängig, ob der Schüler in die Primarstufe, in die Sekundarstufe I oder II geht).

 

 

 

Schulträger mit FlashTicket-Vertrag

 

Die meisten Schulträger im Kreis Unna (Kreis und Kommunen außer den Städten Selm und Werne) haben einen FlashTicket-Vertrag, welcher zukünftig in einen Schülerticket-Vertrag umgewandelt werden soll. Materiell ändert sich bei diesem Wechsel für die Schulträger grundsätzlich nichts. Der Schulträger zahlt weiterhin die gleiche Summe (= Basisbetrag) an das Verkehrsunternehmen wie bisher (fester Pauschalbetrag mit jährlicher Fortschreibung wie beim FlashTicket).

 

 

Schulträger ohne FlashTicket-Vertrag (für Selm und Werne)

 

Auch für die Städte Selm und Werne wird sich materiell nichts ändern. Beide Schulträger können weiterhin das SchulwegMonatsTicket beziehen und die anspruchsberechtigten Schüler können weiterhin für die Nutzung des ÖPNV in der Freizeit ein FunTicket/FunAbo kaufen (Preisstufe A 11,80 €).

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Städte Selm und Werne einen neuen Schülerticket-Vertrag abschließen. Hierdurch würden zum einen die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler für einen verpflichtenden Eigenanteil (analog FlashTicket) einen verbesserten Freizeitnutzen bekommen und zum anderen könnten die nichtanspruchsberechtigten Schüler für einen viel günstigeren Preis als bisher zur Schule fahren (s.u.) und hätten zusätzlich einen viel höheren Freizeitnutzen.

 

Außerdem würde dieses Vorgehen zu einer wichtigen „Ticket-Gleichberechtigung“ unter den Schülerinnen und Schülern im Kreisgebiet führen.

 

 

Anspruchsberechtigte Schüler

 

Durch die Einführung des Schülertickets entstehen für die heute anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit einem FlashTicket plus oder einem FunTicket/FunAbo in Selm oder Werne keine gravierenden preislichen Änderungen.

 

Es ergeben sich vielmehr Verbesserungen in der Gültigkeit des Tickets. Die Schülerinnen und Schüler müssen zukünftig nicht mehr entscheiden, für welches Netz das Ticket genutzt werden soll. Das neue Schülerticket ist für das gesamte Tarifgebiet Westfalen gültig (z.B. muss nicht mehr zwischen der Fahrt/Freigabe in Richtung Dortmund oder Münster gewählt werden, was insbesondere für potenzielle Nutzer des Schülertickets aus dem Nordkreis eine Verbesserung ist).

 

 

Nichtanspruchsberechtigte Schüler

 

Durch den Abschluss eines Schülerticket-Vertrages erhalten insbesondere die nichtanspruchsberichtigten Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadt (des Schulträgers) einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil.

 

Diese Schülerinnen und Schüler können zukünftig ein Schülerticket für 33 € erwerben, mit dem sie zur Schule fahren und in ihrer kompletten Freizeit (incl. Ferien, Feiertage) im ganzen Tarifgebiet Westfalen mobil sein können (vergleichbar mit heutigem SchülerAbo plus Preisstufe A 42,70 € bzw. Preisstufe B 69,10 €).

 

Der geringe Anteil der nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, der nur in der Freizeit fahren möchte, wird auch weiterhin die Möglichkeit haben, ein FunTicket/FunAbo zu erwerben, dann allerdings mit einer lediglich freizeitorientierten Nutzungsmöglichkeit.

 

 

SchülerTicket Westfalen für Grundschüler

 

Das SchülerTicket Westfalen für die anspruchsberechtigten Grundschüler wird – je nach Wunsch des Schulträgers – in zwei Varianten ausgegeben:

 

a.    Die anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten das normale SchülerTicket Westfalen mit der Gültigkeit rund um die Uhr im WT-Gesamtnetz.

b.    Die anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten – wie bisher – ein SchulwegMonatsTicket mit der eingeschränkten Gültigkeit auf die Relation Wohnung – Schule an Schultagen.

Für die nichtanspruchsberechtigten Grundschüler stehen wie bisher alle Tarifprodukte offen. Bei Schulträgern, die einen SchülerTicket-Vertrag abgeschlossen haben, kann auch ein SchülerTicket Westfalen abonniert werden.

 

Da bei einer Entscheidung für die Variante a auch für berechtigte Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe gem. § 2 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung ein pflichtiger Eigenanteil zu erheben ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Variante b zu vereinbaren.

Ein flächendeckender Bedarf für die Nutzung des SchülerTicket Westfalen bei pflichtigem Eigenanteil ist aufgrund des Alters der Schülerinnen und Schuler in der Primarstufe nicht gegeben.

 

Sollte ein anspruchsberechtigter Grundschüler auch in der Freizeit fahren wollen, so stehen hierfür allerdings auch die günstigeren Produkte FunTicket (1 Gemeinde: 14,70 €/Monat bzw. Netzt 19,60 €/Monat bzw. FunAbo für 1 Gemeinde 11,80 €/Monat bzw. Netz für 15,60 €/Monat) zur Verfügung. Eine Auswahl bei anspruchsberechtigten Grundschülern dergestalt, dass der Schüler / die Schülerin bzw. die Eltern statt des SchulwegMonatsTickets ein SchülerTicket Westfalen wählen können und dann nur 12 €/Monat Eigenbeteiligung zahlen müssen, ist nicht vorgesehen.

 

 

Sozialticket für nichtanspruchsberechtigte Schüler

 

Im Kreis Unna existiert heute bereits ein SozialTicket auch für Schüler, das „Schüler-Abo plus“ mit den Preisstufen A (Kommune) oder B (Kreis).

 

Preisstufe

Gesamtpreis €

Anteil Kreis €

Anteil Kunde €

Verkäufe Februar, vor Corona

A

42,70

22,25

20,45

420

B

69,10

36,00

33,10

100

 

Der Kreis Unna wird vor der Einführung des SchülerTickets über die Einführungsmodalitäten eines Schüler-SozialTickets entscheiden.

 

 

Fazit

 

Die Einführung des neuen SchülerTickets ist eine grundsätzliche Optimierung des vorhandenen Ticketangebotes für Schüler im Kreis Unna und führt bei einer kreisweiten Umsetzung zu einer wichtigen Ticket-Gleichberechtigung der Schüler im Kreisgebiet. Darüber hinaus ist das neue Schülerticket ein wichtiger Baustein, um Schüler und Jugendliche in ihrer selbständigen Mobilität zu fördern und zu unterstützen.

 

 

Anpassung der Abrechnungsstruktur

 

Unabhängig von der Einführung des SchülerTicket Westfalen wird es zum Schuljahresbeginn 2021/22 eine Änderung der Abrechnungsstruktur auch beim heutigen FlashTicket plus geben.

 

 

Vertragliche Grundlage FlashTicket plus

Das aktuelle Tarifangebot FlashTicket plus für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II, die nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigt sind, wurde zum 01.02.2004 eingeführt und wird auf der Grundlage des zwischen der Stadt Kamen und der VKU abgeschlossenen Vertrages vom 18.12.2003 abgerechnet:

§2

Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger

 

Bis zur Einführung des FlashTicket plus hat der Schulträger die Fahrtkosten für anspruchs-berechtigte Schüler übernommen, indem er das Entgelt für die ausgegebenen Fahrausweise an die Verkehrsunternehmen der VRL entrichtet sowie an anspruchsberechtigte Schüler die Kosten für Fahrkarten ganz oder teilweise erstattet hat.

 

Der Schulträger garantiert dem Verkehrsunternehmen die bisher aus diesem Verfahren resultierenden Einnahmen wie folgt:

 

1. Zunächst wird der Betrag, den der Schulträger im Schuljahr 2002 / 2003 auf der Basis der abgenommenen Schulwegjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler an die VU der VRL entrichtet hat, festgestellt. Für die Dauer des Vertrages wird dieser Betrag als Basis festgeschrieben.

2. Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres wird der o. g. Basisbetrag unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen und des Ruhr-Lippe-Tarifes (Schulwegjahreskarte) für das gesamte Schuljahr angepasst. Dazu wird der Schuljahresbetrag des jeweiligen Schul-Vorjahres mit der durchschnittlich gewichteten Preisanhebung der Schulwegjahreskarten sowie mit dem Verhältnis der Schülerzahlen neues Schuljahr zu altem Schuljahr multipliziert. Wenn Schulwegjahreskarten nicht mehr angeboten werden, erfolgt die Preisanpassung anhand der Preisanhebung entsprechend der Monatskarte für Jedermann. Für die staatlichen Schulen werden die Schülerzahlen der amtlichen Schülerstatistik mit Stichtag 15. Oktober zugrunde gelegt.

Für die Schulen, die durch diese Statistik nicht erfasst werden, sind die Schülerzahlen für das jeweilige Schuljahr maßgeblich.

 

Beispiel:

Betrag für Schuljahr 2003/2004 =

Betrag Schuljahr 2002/2003 x (1 + durchschnittliche Preisanpassung zum 01.08.2003) x
Schülerzahlen 2003/04 ./. Schülerzahlen 2002/03

 

Der so ermittelte Betrag ist ein Schuljahresbetrag, der in zwei Raten vom Schulträger an das Verkehrsunternehmen zu zahlen ist — vier Wochen nach Schuljahresbeginn und zu Beginn des neuen Kalenderjahres.

 

In analoger Anwendung des § 45 a PBefG wurde bisher für die Berechnung der Entwicklung der Schülerzahlen die Schülerzahlenentwicklung der Sekundarstufe I und II des gesamten Kreises Unna zugrunde gelegt, ohne die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Kommunen zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

Zahlengrundlagen für den Basisbetrag zu Beginn der Einführung FlashTicket plus

In der Abrechnung des Schuljahres 2003/04 wurden folgende Schülerzahlen auf Kreisebene durch die VKU zugrunde gelegt:

 

 

Schüler insgesamt

 

Schuljahr 02/03

Schuljahr 03/04

Hauptschule

5.127

5.221

Realschule

7.222

7.415

Gymnasium Sek I

8.295

8.347

Gymnasium Sek II

3.062

3.060

Gesamtschule Sek I

8.037

7.991

Gesamtschule Sek II

1.215

1.312

Gesamt

32.958

33.346

 

 

 

Anteil Kamen

3.277

(9,94 %)

3.277

(9,83 %)

 

Die Aufteilung auf die einzelnen Schulträger erfolgte entsprechend der vertraglichen Regelung (§ 2) auf Basis der abgenommenen Schulwegjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler:

 

Schulträger

Schulwegjahreskarten

(31.01.2004)

FlashTicket plus

11/2004

Bergkamen

1.367

1.269

Bönen

322

390

Holzwickede

285

252

Kamen

1.103

1.275

Unna

2.241

2.261

Lünen

2.278

2.150

Kreis Unna

1.952

2.357

Schwerte

1.556

1.530

Summe

11.104

10.516

 

 

 

Anteil Kamen

9,93 %

11,1 %

 

 

Zahlengrundlagen zur Festsetzung des neuen Basisbetrages

 

Die unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen auf Kreisebene und der einzelnen Kommunen führte dazu, dass über die bisherige Vertragslaufzeit eine deutliche Verschiebung erfolgt ist. Ursache hierfür ist auch die Auflösung einzelner Schulstandorte in den Kommunen, die zu erhöhten bzw. geänderten Wanderungsbewegungen zwischen den Kommunen geführt hat.

 

Die Anzahl der abgenommenen FlashTicket plus hat sich für das Schuljahr 2020/21 wie folgt entwickelt:

 

Schulträger

Anzahl Schüler

Bergkamen

625

Bönen

230

Holzwickede

256

Kamen

1.063

Unna

1.867

Lünen

1.539

Kreis Unna

2.114

Schwerte

620

Fröndenberg

961

Summe

9.275

Summe ohne Fröndenberg

8.655

 

 

Anteil Kamen

11,46 %

Anteil Kamen o. Frönd.

12,28 %

 

Die Schülerzahlen auf Kreisebene haben sich hierzu wie folgt entwickelt:

 

 

Schüler insgesamt

 

Schuljahr 2018/19

Schuljahr 2019/20

Hauptschule

1.684

1.600

Realschule

4.493

4.370

Gymnasium

10.474

10.120

Gesamtschule

8.988

8.890

Sekundarschule

1.457

1.540

Gesamt

27.096

26.520

 

 

 

Anteil Kamen

3.037

(11,21 %)

3.026

(11,41 %)

 

Die Berechnung des neuen Basisbetrages durch die VKU für das SchülerTicket Westfalen erfolgt bei Einführung auf Basis der abgenommenen FlashTicket plus für das Schuljahr 2020/21 und unter Berücksichtigung der Preisstufen nach Wohn- und Schulort der einzelnen Verträge.

 

Entwicklung der Ein- und Auspendler

 

Parallel zur deutlichen Steigerung der Schülerzahlen der Kamener Schulen im Vergleich der Gesamtzahlen des Kreises Unna hat sich auch das Verhältnis zwischen Ein- und Auspendler für die Sekundarstufe I und II deutlich verändert:

 

Einpendler

Anzahl 2003/04

Anzahl 2019/20

Wohnort

Sek I

Sek II

Sek I

Sek II

Bergkamen

154

49

243

112

Bönen

66

3

45

16

Dortmund

28

6

20

11

Hamm

12

4

19

5

Unna

42

3

44

5

Sonstige

 

1

32

8

Summe

302

66

403

157

Gesamtsumme

 

368

 

560

 

Auspendler

Anzahl 2003/04

Anzahl 2019/20

Schulort

Sek I

Sek II

Sek I

Sek II

Bergkamen

177

14

40

14

Bönen

83

 

15

7

Dortmund

30

3

 

 

Hamm

 

 

 

 

Unna

285

66

113

82

Sonstige

5

1

 

 

Summe

580

84

168

103

Gesamtsumme

 

664

 

271

 

 

 

 

 

 

Saldo

Anzahl 2003/04

Anzahl 2019/20

 

Sek I

Sek II

Sek I

Sek II

Einpendler

302

66

403

157

Auspendler

580

84

168

103

Differenz

-278

-18

235

54

Differenz Summe

 

-296

 

289

 

Die Stadt Kamen hat somit über die Jahre von der Altregelung und starren Aufteilung der Schülerzahlen zwischen den Kommunen finanziell deutlich profitiert.

 

 

Neufestsetzung des Basisbetrages

 

Aktuell wird zum Schuljahr 2020/21 von der VKU gegenüber der Stadt Kamen ein vorläufiger Abrechnungsbetrag für das FlashTicket plus in Höhe von 432.356,30 € abgerechnet.

 

Auf Basis der zum Schuljahr 2020/21 abgenommenen FlashTicket plus und den Preisstufen ergibt eine Neuberechnung für die Stadt Kamen einen zukünftig zugrundeliegenden vorläufigen Abrechnungs-(Basis-)betrag in Höhe von 585.218,75 €.

 

Die Erhöhung wird erstmalig zur Endabrechnung des Schuljahres 2021/22 zum 01.03.2022 kassenwirksam und ist damit bei den Haushaltsplanungen zum Produkthaushalt 2022 zu berücksichtigen.