Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 der Stadt Kamen
Vorlage
050/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 95 Abs. 5 vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vor­gelegt. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 weist im Entwurf einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.225.242,93 € (Planwert: -5.671.796,00 €) aus und wurde dem Rat am 31.03.2021 und somit innerhalb der in § 95 Abs. 5  Satz 2 GO NRW festgelegten Frist, d.h. innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, zugeleitet. Im Folgenden ist der Jahresabschluss gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rat stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungs­prüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Dieses wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 13.09.2021 erfolgen.