Betreff
Sportförderung – Bezuschussung im Jahr 2020
Vorlage
049/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Für die Sportförderung der Stadt Kamen stehen im Produkthaushalt 2020 unter der Buchungsstelle 42.02.01.531800 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 28.100,00 € zur Verfügung.

 

Entsprechend der durch Grundsatzbeschlüsse bzw. wiederkehrende Beschlüsse des Schul- und Sportausschusses in der Vergangenheit aufgestellten Grundsätze der Sportförderung wurden durch die Verwaltung im Jahr 2020 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende Zuschüsse an die Sportvereine, die dem Sportverband Kamen e.V. angehören, gewährt:

 

Bezuschussung

Grundlage

Betrag in €

(2019)

Jahreszuwendung an den Sportverband Kamen e.V.

Zuschuss zu den Verwaltungskosten, Kosten der Stadtmeisterschaften und der Sportabzeichen der Minis.

2.000,00

(2.000,00)

Förderung von Sportvereinen, die eigene oder angemietete Sportanlagen nutzen

1.    Zuschuss zu den geleisteten und nachgewiesenen öffentlichen Abgaben für die Sportanlage.
Hierbei wurde die Restmüllgebühr für max. ein 240 l Gefäß angerechnet und ein angemessener Pauschalbetrag für vereinsfremde Nutzung in Abzug gebracht.

2.    Zuschuss zu den Miet- und Pachtkosten für Sportanlagen in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten (höchstens 375,00 €).

3.    Pauschaler Zuschuss zur Unterhaltung von Sportfreianlagen, Kegelbahnen und Schießanlagen in Höhe von 125,00 € für jede Sportanlagen-Einheit.

Aufgrund der bereitgestellten Haushaltsmittel wurde der ermittelte Förderbetrag mit dem Faktor 0,88 (2019: 0,88) multipliziert. Die Mindestförderung beträgt 850,00 €.

13.081,00

(12.053,00)

Förderung des Breitensports durch Gewährung von Übungsleiterzuschüssen an Sportvereine für die Betreuung der 7- bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen

Übungsleiterbezuschussung in Höhe von 5,996 € (2019: 5,41 €) pro Kind bzw. Jugendlichem anhand der stichtagsgebundenen Vereinsmitglieder-Statistik (A-Statistik) 2020 des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. Die Mindestanzahl beträgt 5 Kinder bzw. Jugendliche.

13.017,32

(12.152,90)

Bezuschussung der Teilnahme Kamener Sportvereine an deutsche Meisterschaften

Für die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern an einer ausgeschriebenen Meisterschaft eines Fachverbandes – ab deutsche Meisterschaft – wird den Vereinen ein Zuschuss in Höhe von 50 % der anrechnungsfähigen Fahrtkosten gewährt. Vereine, die an entsprechenden, jedoch nicht von einem Fachverband ausgeschriebenen Meisterschaften teilnehmen (z.B. Deutsche Eichenkreuzmeisterschaften des CVJM) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 25 % der anrechnungsfähigen Fahrtkosten.

0,00

(1.882,12)

Gewährung von Zuwendungen beim Aufstieg von Mannschaften in nächsthöhere Klassen bzw.
Ligen

Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 04.09.2001:

 

Beim Aufstieg von Senioren-Mannschaften in nächsthöhere Klassen bzw. Ligen werden den Sportvereinen auf Antrag am sportlichen Erfolg orientierte Zuwendungen gewährt.

Eine Bezuschussung bei einem Wiederaufstieg einer Mannschaft in eine Klasse oder Liga, in der sich die Mannschaft schon einmal befand, wird innerhalb von 3 Jahren nur einmal gewährt.

0,00

(0,00)

Ehrengaben/Kostenersatz

 

0,00

(0,00)

Summe

 

28.098,32

(28.088,02)

 

Eine Bezuschussung investiver Maßnahmen der Vereine aus Mitteln der Sportpauschale ist in Abstimmung mit dem Sportverband Kamen e.V. ab dem Jahr 2011 ausgesetzt (HSK-Maßnahme Nr. 41).