Betreff
Nachbesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Vorlage
033/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat benennt gem. § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreter der Verwaltung in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die restliche Amtsperiode bis 2026:

 

 

                                    Delegierter:

 

bisher:             Elke Kappen

 

neu:                             Dr. Uwe Liedtke

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 13 Abs. 7 Lippeverbandsgesetz sind von den Mitgliedern Delegierte für die Amts­periode bis 2026 zu benennen. Die Stadt Kamen kann 4 Delegierte ent­senden. Die Delegierten können sich nicht vertreten lassen und dürfen nicht in einem Dienst­verhältnis zu einem anderen Lippeverbandsmitglied stehen.

 

Gem. § 13 Abs. 6 Lippeverbandgesetz erlischt das Amt als Delegierte vorzeitig durch Wahl zum Mitglied des Verbandsrates.

 

Frau Elke Kappen wurde in der Sitzung des Rates am 10.12.2020 zur Vertreterin der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes gewählt. Am 03.03.2021 wurde sie von der Verbandsversammlung des Lippeverbandes als stellvertretendes Mitglied in den Verbandsrat gewählt. Daher ist eine Neubenennung für die Vertretung der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt als Nachfolger Dr. Uwe Liedtke vor.