Betreff
Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen des Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage
029/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses sind regelmä­ßig als Sachverständige einzuladen:

 

je ein Vertreter der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzverbände

    • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),
    • Naturschutzbund Deutschland (NABU) und
    • Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU).

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 03.11.2020 die Bildung eines Pla­nungs- und Stadtentwicklungsausschusses beschlossen.

Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.

In diesem Sinne haben seit 1990 je ein Vertreter/in der nach Bundesnaturschutzge­setz anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Natur­schutzbund Deutschland (NABU) und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen des für Stadtplanung relevanten Fachausschusses teilgenommen.

 

Begründet ist die Beteiligung der Sachverständigen der anerkannten Naturschutzver­bände u.a. bei Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Bauleitverfahren, Be­rücksichtigung von Umweltaspekten bei Maßnahmen und Projekten der Stadtent­wicklung und Stadtplanung.

 

Die Verwaltung empfiehlt zur themenspezifischen Einbindung insbesondere im Rah­men von Bauleitplanverfahren die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände regelmäßig einzuladen.