Beschlussvorschlag:
Zu den Sitzungen des
Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses sind regelmäßig als Sachverständige
einzuladen:
je ein Vertreter der
nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzverbände
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),
- Naturschutzbund Deutschland (NABU) und
- Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen
(LNU).
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat
in der Sitzung am 03.11.2020 die Bildung eines Planungs- und
Stadtentwicklungsausschusses beschlossen.
Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.
In diesem Sinne haben seit 1990 je ein Vertreter/in der nach
Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) als Sachverständige ohne
Stimmrecht an den Sitzungen des für Stadtplanung relevanten Fachausschusses
teilgenommen.
Begründet ist die
Beteiligung der Sachverständigen der anerkannten Naturschutzverbände u.a. bei
Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Bauleitverfahren, Berücksichtigung
von Umweltaspekten bei Maßnahmen und Projekten der Stadtentwicklung und
Stadtplanung.
Die Verwaltung
empfiehlt zur themenspezifischen Einbindung insbesondere im Rahmen von
Bauleitplanverfahren die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände
regelmäßig einzuladen.