Betreff
Bestellung eines sachverständigen Bürgers gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW
Vorlage
025/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Ortsheimatpfleger Herrn Karl-Heinz Stoltefuß als sachverständigen Bürger und Herrn André Siegel als stellvertretenden sachverständige Bürger im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW zu bestellen.

Rechtsstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 03.11.2020 die Bildung eines Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses beschlossen.

Die Hauptsatzung der Stadt Kamen sieht in § 10 Abs. 2 vor, dass an der Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zusätzlich für die Belange der Denkmalpflege ein sachverständiger Bürger mit beratender Stimme (§ 23 Abs. 2 Satz 3 DschG NRW) teilnimmt. Mit der neuen Legislaturperiode erfolgt auch eine Neubesetzung der Ausschüsse.

 

Von der Arbeitsgemeinschaft der Ortsheimatpfleger wurden für die Benennung vorgeschlagen:

sachverständiger Bürger:                   Karl-Heinz Stoltefuß

stellv. sachverständiger Bürger:         André Siegel

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss, dem Vorschlag zur Besetzung des v. g. Amtes durch die Arbeitsgemeinschaft der Ortsheimatpfleger zuzustimmen und die Bestellung vorzunehmen.