Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Änderung der bisherigen Gebührensätze 2020 (Schmutzwassergebühr § 8
Abs. 8; Niederschlagsabwassergebühr § 9 Abs. 3):
Gebührenentwicklung
2014-2020
Jahr |
SW Gebühr €/cbm |
NW-Gebühr €/qm |
2014 |
2,94 |
1,24 |
2015 |
3,00 |
1,34 |
2016 |
3,02 |
1,40 |
2017 |
2,96 |
1,50 |
2018 |
2,96 |
1,57 |
2019 |
2,92 |
1,66 |
2020 |
2,92 |
1,66 |
|
|
|
Geplant 2021 |
2,98 |
1,68 |
Eine
Gebührenanpassung in 2021 wird durch folgende Faktoren verursacht:
1.
Der
Gebührenbedarf für Schmutzwasser steigt um 134.900 €, der Gebührenbedarf für
die Grundstücksentwässerung steigt um 73.000 €
2.
Die
gebührenrelevanten Personalkosten (einschließlich Sozialleistungen) für die
technischen Mitarbeiter der Stadtentwässerung steigen um 13.800 €. Die
Betriebsleitung beabsichtigt, die ursprünglich für 2020 geplante Einstellung
von zwei Mitarbeitern für einen zusätzlichen Kanalspülwagen zum 01.06.2021
vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Einstellung eines weiteren Ingenieurs zum
01.07.2021 geplant.
3.
Die
Erträge aus den aktivierten Eigenleistungen erhöhen sich insbesondere aufgrund
der geplanten Einstellung eines weiteren Ingenieurs um 66.500 €.
4.
Der
Ansatz für den Leistungsaustauch zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb erhöht
sich um 23.600 €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf Tarifsteigerungen und
Besoldungsanpassungen zurückzuführen.
5.
Die
ansatzfähigen Kosten des Lippeverbandes erhöhen sich um 145.900 € auf
5.113.700 €.
6.
Die
Abwasserabgabe, welche über den Lippeverband veranlagt wird, erhöht sich geringfügig
um 1.900 €.
7.
Die
kalkulatorischen Abschreibungen, die mit Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet
werden, steigen um 275.100 €. Dies wird im Wesentlichen durch die
Preisindexsteigerungen für Ortskanäle und neu zu aktivierendes Anlagenvermögen
verursacht.
8.
Der
kalkulatorische Zinssatz wird von 6,06 % (in 2020) auf 5,92 % reduziert und
liegt damit weiterhin im rechtssicheren Rahmen. Die Kosten für die
kalkulatorischen Zinsen sinken daher um 46.400 €.
9.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr für 2021 werden anteilige Überdeckungen in
Höhe von insgesamt 200.000 € gebührenmindernd eingestellt, die aus den
Betriebsabrechnungen der Jahre 2017 (121.700 €) und 2019 (78.300 €)
resultieren. Bei der Kalkulation der Niederschlagsabwassergebühr für 2021 wird
eine anteilige gebührenmindernde Überdeckung in Höhe von 150.000 € eingestellt,
die sich aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2019 ergibt.
10.
Aufgrund
der derzeit vorliegenden Werte zum Schmutzwasserverbrauch müssen die
Schmutzwassermengen, die der Kalkulation der Schmutzwassergebühr zugrunde
liegen, nur geringfügig angepasst
werden. Auch die zu entwässernden Flächen für die Kalkulation der
Niederschlagsabwassergebühr bedürfen lediglich einer geringfügigen Angleichung.
Die Höhe der
Schmutzwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:
- für Schmutzwasser je cbm 2,98
€ (bisher: 2,92 €)
- für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je cbm 1,52 € (bisher: 1,51 €) - für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je cbm 1,46 € (bisher: 1,41 €)
Die Höhe der
Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:
- für Niederschlagsabwasser je qm 1,68
€ (bisher: 1,66 €)
- für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je qm 1,18 € (bisher: 1,17 €) - für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je qm 0,50 € (bisher: 0,49 €)
Im Übrigen wird auf
die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Gebührenbedarfsberechnung
(Kalkulation)