Betreff
16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen
Vorlage
131/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebühren­bedarfsberechnung.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Änderung der bisherigen Gebührensätze 2020 (Schmutzwassergebühr § 8 Abs. 8; Niederschlagsabwassergebühr § 9 Abs. 3):

 

Gebührenentwicklung 2014-2020

 

Jahr

SW Gebühr €/cbm

NW-Gebühr €/qm

 

2014

2,94

1,24

2015

3,00

1,34

2016

3,02

1,40

2017

2,96

1,50

2018

2,96

1,57

2019

2,92

1,66

2020

2,92

1,66

 

 

 

Geplant 2021

2,98

1,68

 

 

Eine Gebührenanpassung in 2021 wird durch folgende Faktoren verursacht:

 

1.    Der Gebührenbedarf für Schmutzwasser steigt um 134.900 €, der Gebührenbedarf für die Grundstücksentwässerung steigt um 73.000 €

 

2.    Die gebührenrelevanten Personalkosten (einschließlich Sozialleistungen) für die technischen Mitarbeiter der Stadtentwässerung steigen um 13.800 €. Die Betriebsleitung beabsichtigt, die ursprünglich für 2020 geplante Einstellung von zwei Mitarbeitern für einen zusätzlichen Kanalspülwagen zum 01.06.2021 vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Einstellung eines weiteren Ingenieurs zum 01.07.2021 geplant.

 

 

3.    Die Erträge aus den aktivierten Eigenleistungen erhöhen sich insbesondere aufgrund der geplanten Einstellung eines weiteren Ingenieurs um 66.500 €.

 

4.    Der Ansatz für den Leistungsaustauch zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb erhöht sich um 23.600 €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen zurückzuführen.

 

5.    Die ansatzfähigen Kosten des Lippeverbandes erhöhen sich um 145.900 € auf 5.113.700 €.

6.    Die Abwasserabgabe, welche über den Lippeverband veranlagt wird, erhöht sich geringfügig um 1.900 €.

 

7.    Die kalkulatorischen Abschreibungen, die mit Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet werden, steigen um 275.100 €. Dies wird im Wesentlichen durch die Preisindexsteigerungen für Ortskanäle und neu zu aktivierendes Anlagenvermögen verursacht.

8.    Der kalkulatorische Zinssatz wird von 6,06 % (in 2020) auf 5,92 % reduziert und liegt damit weiterhin im rechtssicheren Rahmen. Die Kosten für die kalkulatorischen Zinsen sinken daher um 46.400 €.

9.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr für 2021 werden anteilige Überdeckungen in Höhe von insgesamt 200.000 € gebührenmindernd eingestellt, die aus den Betriebsabrechnungen der Jahre 2017 (121.700 €) und 2019 (78.300 €) resultieren. Bei der Kalkulation der Niederschlagsabwassergebühr für 2021 wird eine anteilige gebührenmindernde Überdeckung in Höhe von 150.000 € eingestellt, die sich aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2019 ergibt.

 

10.  Aufgrund der derzeit vorliegenden Werte zum Schmutzwasserverbrauch müssen die Schmutzwassermengen, die der Kalkulation der Schmutzwassergebühr zugrunde liegen,  nur geringfügig angepasst werden. Auch die zu entwässernden Flächen für die Kalkulation der Niederschlagsabwassergebühr bedürfen lediglich einer geringfügigen Angleichung. 

 

Die Höhe der Schmutzwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:

 

  1. für Schmutzwasser je cbm                                                     2,98 € (bisher: 2,92 €)
  2. für Mitglieder der Abwasserverbände, die
    selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
    Verband herangezogen werden je cbm                                 1,52 € (bisher: 1,51 €)
  3. für Grundstücke, die unmittelbar in eine
    Verbandsanlage entwässert werden ohne
    dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
    entrichtet werden je cbm                                                        1,46 € (bisher: 1,41 €)

 

 

Die Höhe der Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:

 

  1. für Niederschlagsabwasser je qm                                          1,68 €  (bisher: 1,66 €)
  2. für Mitglieder der Abwasserverbände, die
    selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
    Verband herangezogen werden je qm                                   1,18 € (bisher: 1,17 €)
  3. für Grundstücke, die unmittelbar in eine
    Verbandsanlage entwässert werden ohne
    dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
    entrichtet werden je qm                                                          0,50 € (bisher: 0,49 €)

 

Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Satzungsentwurf

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)